Kommunales

Der 62-jährige Michel Barnier gehört seit 2010 der EU-Kommission an, zuvor war er französischer Umwelt- und Außenminister. (Foto: DPA)

08.02.2013

"Wir zwingen keine Kommune zur Privatisierung"

EU-Kommissar Michel Barnier über die massive Kritik aus Deutschland an seiner geplanten Richtlinie zur Trinkwasserversorgung

Kein Plan der EU versetzte die deutschen Kommunen jemals so in Wut wie die derzeit geplante „Privatisierung“ der Trinkwasserversorgung. Wobei sich der verantwortliche Binnenmarkt-Kommissar, der Franzose Michel Barnier, gegen die Verwendung dieses Begriffs sträubt. Ihm ginge es vor allem um mehr Transparenz und Wettbewerb.
BSZ Herr Kommissar, kein anderer führender EU-Repräsentant dürfte derzeit unbeliebter sein bei deutschen Bürgermeistern und Gemeinderäten – bekommen Sie das mit?
Barnier Durchaus. Ich verfolge die öffentliche Debatte in Deutschland zu den Vorschlägen in meinem Zuständigkeitsbereich, dem EU-Binnenmarkt, sehr genau. BSZ Und stört es Sie?
Barnier Vor allem überrascht mich die Diskussion, wie sie insbesondere in Bayern geführt wird, denn sie hat mit unserem Vorschlag rein gar nichts zu tun. Es stimmt einfach nicht, dass die Kommission die Wasserversorgung privatisieren will. Ich sage es ganz deutlich: Wer das behauptet, hat unseren Vorschlag entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Die EU stellt die Verantwortung der Kommunen für ihre Wasserversorgung nicht in Frage. Wasser ist ein öffentliches Gut und die Wasserversorgung eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse. Einen Vorschlag für eine „Zwangsprivatisierung“ der Wasserversorgung hätte die Kommission unter meiner Federführung nie vorgelegt. Damit hätte sie sogar gegen die EU-Verträge verstoßen. BSZ Dann erklären Sie doch mal bitte in einfachen Worten, was in der Richtlinie, über die auf EU-Ebene derzeit verhandelt wird, eigentlich steht?
Barnier Das ist sehr einfach. Die Entscheidung, ob die Wasserversorgung in einer Kommune öffentlich oder privat organisiert wird, liegt allein bei der Kommune. Hier wird sich Europa nicht einmischen. Aber wenn eine Kommune beschließt, die Wasserversorgung nach außen zu vergeben, dann muss das in einem transparenten Verfahren der Konzessionsvergabe erfolgen. Alle interessierten öffentlichen oder privaten Anbieter müssen eine faire Chance haben, den Auftrag zu erhalten. So steht es in unserem Vorschlag für eine neue Richtlinie über Konzessionen, über die wir derzeit mit den Mitgliedstaaten im Rat und EU-Parlament verhandeln. BSZ Und was bedeutet das konkret für bayerischen Stadtwerke oder andere kommunale Wasserversorger?
Barnier Zunächst zu den Zweckverbänden, also Zusammenschlüssen, die mit dem Ziel geschaffen wurden, für ihre Kommunen öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen. Sie werden von unserer Richtlinie nicht erfasst, solange sie von den Kommunen tatsächlich gemeinsam beherrscht werden. Nun gibt es Fälle, in denen der Zweckverband private Partner hat, zum Beispiel die Eigentümer der Wasservorkommen. Das würde im Prinzip die Möglichkeit der direkten Beauftragung durch die Kommunen ausschließen. Aber hier wurde im Europäischen Parlament eine Lösung vorgeschlagen, die eine direkte Beauftragung auch von Zweckverbänden mit privater Beteiligung unter gewissen Voraussetzungen erlauben würde. BSZ Und wie sieht es bei den Stadtwerken aus?
Barnier Solange ein bayerisches Stadtwerk von der Kommune selbst beherrscht wird und mindestens 80 Prozent seines Umsatzes mit oder im Auftrag seiner Stadt erwirtschaftet, kann die Konzession direkt, ohne Ausschreibung an dieses Stadtwerk vergeben werden. Wenn das Stadtwerk weniger als 80 Prozent des Umsatzes mit oder im Auftrag der eigenen Stadt erwirtschaftet, dann muss die Konzession ausgeschrieben werden, das heißt, das Stadtwerk muss sich dem Wettbewerb stellen. Denn dieses Stadtwerk macht möglicherweise Privatunternehmen Konkurrenz. Dann kann es nicht sein, dass es zuhause seine Konzessionen ohne Wettbewerb erhält, das heißt, dass dort Private nicht zum Zug kommen können, und es in den Wettbewerb zu Privaten tritt. Wer sich auf dem freien Markt betätigt, muss sich auch den Regeln des Marktes unterwerfen, und dazu gehört der Wettbewerb. Es stünde der Kommune jedoch frei, ihre Wasserversorgung als eigenes kommunales Unternehmen zu organisieren, um so die 80-Prozent-Bedingung zu erfüllen. Für diese Umstrukturierung hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments eine Frist bis zum Jahr 2020 vorgeschlagen. Ich finde, dies ist ein guter Vorschlag. BSZ Und warum darf nicht alles so bleiben wie es ist, wer wird denn durch die derzeitige Regelung überhaupt benachteiligt?
Barnier Zunächst: Wir schlagen keine vollkommen neue Regelung vor. Der Europäische Gerichtshof, aber auch mehrere deutsche Gerichte, haben mehrere Urteile gefällt, die das vorwegnehmen, was in unserer Richtlinie steht. Die Richtlinie fasst diese etwas unübersichtliche Rechtslage zusammen und macht sie dadurch einfacher umsetzbar – gerade auch im Interesse kleinerer Kommunen, die sich keine teure Rechtsberatung leisten können. Das Problem, das wir angehen wollen, ist, dass öffentliche Konzessionen häufig ohne Ausschreibung und ohne jegliche Transparenz an Private vergeben werden. Dies eröffnet der Korruption Tür und Tor. Dagegen hilft nur mehr Transparenz und ein echter Wettbewerb. Dies betrifft weniger Deutschland, sondern andere EU-Länder, wo die Wasserversorgung insgesamt stärker in privater Hand ist. Aber wir müssen Recht nun einmal für alle 27 Mitgliedstaaten setzen. Hier kann es keine Ausnahme geben. Auch der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments sieht das im Übrigen so. BSZ Wie würde der ganz normale bayerische Bürger denn durch die geplanten Änderungen konkret profitieren?
Barnier Der Bürger hat ein Interesse an hochwertigem Wasser zu erschwinglichen Preisen. Genau das ist auch mein Ziel. Eine Kommune kann das mit ihrem eigenen, gut organisierten Unternehmen oder einem Zweckverband gut leisten. Wenn sie jedoch einen Privaten beauftragen will, oder ein Stadtwerk aus einer anderen Stadt, dann sollte das beste Angebot den Zuschlag erhalten. Das kann am besten durch eine öffentliche Ausschreibung sichergestellt werden. Das beste Angebot ist das, das den Ansprüchen der Bürger an Qualität und Preis am besten entspricht. Die neue Richtlinie lässt den Kommunen große Freiheit, in der Ausschreibung festzulegen, welche Bedingungen der erfolgreiche Bieter oder die Angebote erfüllen müssen. BSZ Wenn die Mehrheit der Menschen in einem Land aber nun mal eine Beibehaltung der derzeitigen Verhältnisse wünscht und diese auch ihrer langjährigen Tradition entsprechen – warum kann die EU darauf nicht auch grundsätzlich mal Rücksicht nehmen und diesen Wunsch akzeptieren?
Barnier Ich würde mir zunächst mal wünschen, dass die Vorschläge der Kommission sorgfältig gelesen und nach ihrem tatsächlichen Inhalt beurteilt werden. Wie gesagt, die derzeitige Diskussion in Deutschland geht an unserem Vorschlag vollkommen vorbei. Aber es ist natürlich einfach, immer gleich auf die Europäische Union zu schimpfen. Und dann bei Sonntagsreden Krokodilstränen zu weinen, dass das Vertrauen der Bürger in die EU abnimmt. Noch einmal: Wir zwingen keine Kommune, ihre Wasserversorgung zu privatisieren. BSZ Was meinen Sie persönlich? Ist es besser, eine private Wasserversorgung zu haben, oder eine in kommunaler Hand?
BSZ Ich war viele Jahre Präsident der französischen Region Savoyen, einer Alpenregion wie Bayern, und mehrere Jahre französischer Umweltminister. Ich weiß, wie wichtig wohlschmeckendes, gesundes und preiswertes Trinkwasser ist. Ich bin auch kein Ultraliberaler, der immer alles privatisieren will. Sowohl ein kommunales, als auch ein privates Unternehmen kann für eine hochwertige Wasserversorgung sorgen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Und die wollen wir mit unserer Richtlinie bekräftigen.
Interview: André Paul

Kommentare (1)

  1. Liberal Monk am 20.02.2013
    Danke für den Artikel!
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