Kommunales

Der Kreisrat Stephan Glaubitz muss laut seinem Anwalt mit Gerichtskosten von bis zu 45 000 Euro rechnen. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

01.02.2019

Zoff um Maulkorb-Erlass für Kommunalpolitiker

Ein Grünen-Kreisrat wird wegen Kritik am Erdinger Landratsamt verklagt – Kritiker warnen vor einem Maulkorb-Erlass für ehrenamtliche Kommunalpolitiker

Der Erdinger Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) und der Grünen-Kreisrat Stephan Glaubitz streiten über die Auslegung des Asylrechts im Landkreis Erding. Nun wird Glaubitz vom Freistaat im Auftrag des Landratsamts verklagt. Es geht um mutmaßlich „ehrenrührige Behauptungen. Kritiker befürchten wegen der enormen Gerichtskosten einen Maulkorb für einen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker. Das Verfahren könne auch andere Lokalpolitiker einschüchtern.

Eigentlich sind die Äußerungen von Stephan Glaubitz zur Asylpolitik in seinem Landkreis nicht besonders ungewöhnlich. In den vergangenen zwei Jahren stritten Politiker in Berlin und vielerorts im Land teils in extrem hartem Ton über den Umgang mit Flüchtlingen, teils vergaloppierten sich Bundes-, Landes- wie Kommunalpolitiker – nicht immer nahmen es alle Akteure in ihren Äußerungen mit den Tatsachen ganz genau.

Auch der Erdinger Grünen-Kreisrat Stephan Glaubitz erhob in der Asyldebatte schwere Vorwürfe gegen das Erdinger Landratsamt. Die Verfahren im Landkreis zur Ausstellung von Arbeits- und Ausbildungserlaubnissen für Asylbewerber würden Frust und großen Arbeitsaufwand verursachen. Außerdem würden viel zu wenige Arbeitserlaubnisse erteilt und eine große Zahl pauschal verweigert werden. Der Streit begann im Kreistag, verlagerte sich dann aber ins Internet.

Tatsächlich war Glaubitz Kritik mitunter nicht nur sehr scharf formuliert, sondern offenbar auch sachlich in einzelnen Punkten nicht zutreffend. Bereits im Sommer 2018 hatte er deshalb unter dem Titel „So ist es richtig!“ auf zwei Seiten Teile seiner Kritik korrigiert. Er habe etwas „richtigstellen wollen“, schrieb er damals. Zuvor hatte der Erdinger Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) ihm bereits mit einer Klage gedroht.

Und weil er und offenbar auch Mitarbeiter seiner Behörde sich noch immer an manchen aufrechterhaltenen Aussagen von Glaubitz stören, klagte dieser vor dem Landgericht Landshut auf Richtigstellung und Unterlassung. Am Dienstag kommender Woche beschäftigt sich nun das Landgericht mit dem Fall. Offizieller Kläger ist der Freistaat, der das Landratsamt als Behörde vertritt.

Das Landratsamt stört sich an diversen Punkten. So handle es sich bei einem bestimmten amtlichen Schreiben an arbeitswillige Flüchtlinge „nicht um einen behördlichen Zwischenbescheid, sondern um die Anhörung durch die Ausländerbehörde im laufenden Verwaltungsverfahren“.

In einer Pressemitteilung verteidigte das Landratsamt vor wenigen Tagen sein Vorgehen. „Die Mitarbeiter im Ausländeramt sind seit Jahren hohem Arbeitsdruck ausgesetzt“, so Landrat Bayerstorfer. Die von Glaubitz erhobenen Vorwürfe würden die Angestellten persönlich treffen. Und weiter: „Die öffentlichen Angriffe führen zu einer starken psychischen Belastung der Mitarbeiter.“

So habe Glaubitz etwa wissen müssen, dass die Mitarbeiter keineswegs Deutschkenntnisse von Antragstellern ignorierten und „dass sie seit nahezu zwei Jahren in keinem einzigen Fall als möglichen Ablehnungsgrund eine Geringqualifiziertheit der beantragten Tätigkeit benannt haben“.

Eine Sprecherin des Landratsamts wollte sich auf Anfrage nicht zum Fall äußern, sagte jedoch, es gebe Gespräche mit der Gegenseite, wie eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung erzielt werden könne. Die Forderung der Behörde: Glaubitz solle die strittigen Vorwürfe komplett zurückziehen.

Doch das kommt für ihn nach Aussage seines Anwalts Jerzy Montag nicht infrage. Glaubitz selbst wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Er habe „Angst, kurz vor Verfahrensbeginn, etwas Falsches zu sagen.“ Doch der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Montag übt im Gespräch mit der "Staatszeitung" heftige Kritik am Landratsamt und der Staatsregierung. Er stört sich nicht zuletzt am Streitwert des Verfahrens. Den habe der Anwalt des Freistaats auf mehr als 91 000 Euro taxiert. Die daraus entstehenden Gerichtskosten seien für seinen Mandanten eine „schwere Last, die er persönlich tragen muss“. Weder die Grünen-Kreistagsfraktion oder seine Partei dürften Glaubitz diese erstatten. Dies sei der Versuch, einen ehrenamtlichen Kreisrat, der von Beruf Musiker ist, zum Schweigen zu bringen.

Auch FW üben Kritik

Alleine in der ersten Instanz kämen im Falle einer Niederlage Gerichtskosten und Gebühren für den gegnerischen Anwalt von mehreren Tausend Euro auf Glaubitz zu. Gewinne der Kreisrat in der ersten und zweiten Instanz und das Landratsamt beziehungsweise der Freistaat gingen vor den Bundesgerichtshof, drohten seinem Mandanten im Falle einer dortigen Niederlage Kosten von 45 000 Euro, die er dann aus eigener Tasche zahlen müsse. „Das hat natürlich einschüchternde Signalwirkung auf andere ehrenamtliche Kommunalpolitiker“, sagt Montag. Falls das Erdinger Landratsamt gewinnt, könnten die Spitzen der Rathäuser und Landratsämter so künftig eine Drohkulisse gegen für sie lästige Oppositionspolitiker aufbauen. Diese Angst hat nicht nur der Anwalt.

„Entweder ist das eiskaltes, auf Einschüchterung zielendes politisches Kalkül oder unfassbare Wurschtigkeit!“, kritisiert Gülseren Demirel, integrationspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, den Freistaat dafür, dass er die Klage überhaupt umsetzt. Die Ansetzung des Streitwerts sei „in höchstem Maß unanständig und dient ganz offensichtlich ausschließlich der Einschüchterung des Beklagten“, ist sie überzeugt. Die Gerichte würden in der Regel die angesetzten Streitwerte übernehmen.

Montag kritisiert, dass der Landrat kein persönliches Risiko trage – für die Gerichtskosten muss im Falle einer Niederlage des Landratsamts der Freistaat aufkommen.

Auch Georg Els (FW), Bürgermeister der Gemeinde Forstern, übte scharfe Kritik: Wenn Lokalpolitiker für im Rahmen ihres Ehrenamts getätigte möglicherweise nicht genaue Äußerungen oder solche, die Irritationen zur Folge hätten, zur Rechenschaft gezogen würden, könne dies eine „lähmende Wirkung“ haben, sagte er im "BR".

Tatsächlich können sich Politiker letztendlich nur dann frei äußern, wenn sie nicht fürchten müssen, dafür mit Tausenden Euro zu haften. Dies könnte letztlich zu einer Zensur führen.
Die Staatsregierung hatte dagegen jüngst mitgeteilt, man sehe „keine Veranlassung“, einzugreifen und die Klage zurückzunehmen, das zuständige Amt habe korrekt gehandelt. (Tobias Lill)

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