Kommunales

In Geiselhöring wurde versucht, mittels gefakter Stimmen von Erntehelfern das Ergebnis zu manipulieren. (Foto: dpa)

14.11.2014

Zurück auf Los – wegen Mauschelei

Nach dem Kreistag von Fürth wird jetzt auch das Kommunalparlament im Landkreis Straubing-Bogen aufgelöst und neu gewählt

Am 16. November müssen die Bürger im Landkreis Fürth ihren Kreistag neu wählen, Grund waren Manipulationen zweier Bürgermeister. Und damit ist die Revision der Kommunalwahlergebnisse vom März dieses Jahres noch lange nicht zu Ende. Im Frühjahr werden wohl die Bürger im Landkreis Straubing-Bogen neu abstimmen. Der Kreistag des Landkreises Straubing-Bogen muss vollständig neu gewählt werden. Grund ist die aufgedeckte Wahlfälschung in der Gemeinde Geiselhöring. Das teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann jetzt Landrat Josef Laumer (beide CSU) mit. Ursprünglich hatten die um ihre Mandate bangenden Kreistagsmitglieder in einer Resolution gefordert, dass die Wahl nur in Geiselhöring wiederholt werden muss. Da die Gemeinde nur knapp 7000, der gesamte Landkreis aber fast 98.000 Einwohner zählt, wären die personellen Auswirkungen auf das Gremium denkbar gering ausgefallen. Nun ist auch ein politischer Erdrutsch denkbar.
Die Regierung von Niederbayern hatte die Wahl vom März dieses Jahres bereits am 2. Oktober 2014 für ungültig erklärt, weil damals in Geiselhöring auch Erntehelfer ihre Stimme abgegeben hatten, die dazu aber nicht berechtigt waren. Am Dienstag lief die Möglichkeit zur Anfechtung dieser Entscheidung ab. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Wahlzettel der per Briefwahl abstimmenden Erntehelfer waren aller Wahrscheinlichkeit nach gefälscht worden, wovon besonders eine örtliche Spargelgroßbäuerin profitierte, bei der die meisten Erntehelfer beschäftigt waren. Fast 97 Prozent Wahlbeteiligung waren in dem besagten Wahlbezirk zu verzeichnen – fast das Doppelte vom Landesdurchschnitt. Von der Manipulation profitierte nicht nur die besagte Bäuerin – sie zog mit einem fulminanten Ergebnis in den Stadtrat von Geiselhöring ein –, sondern auch der Freund der Tochter und ein weiteres Familienmitglied. Fast 350 Wahlzettel, stellte das Landratsamt fest, hätten nicht berücksichtigt werden dürfen für die Abstimmung. Nach einer Untersuchung von Graphologen des Landeskriminalamts kam raus, dass in 260 Fällen die schriftlichen Wahlunterlagen gefälscht worden waren.

Unzulässige Werbung im örtlichen Amtsblatt

Besonders tragisch ist die Angelegenheit für den erst im März neu ins Amt gekommen Bürgermeister von Geiselhöring, der ja von den Betrugsversuchen nicht betroffen war und auch nicht davon profitierte. Herbert Lichtinger (CSU) hatte die Wahl mit einem, gemessen an der Zahl der Wahlberechtigten, beachtlichen Vorsprung von 303 Stimmen gegen Amtsinhaber Bernhard Krempl (Freie Wähler) gewonnen. Die CSU stellte damit erstmals in der Geschichte des Ortes den Bürgermeister. Nachdem sein Amtsvorgänger Krempl die Wahl angefochten hatte, hatte sich auch der CSU-Politiker dafür ausgesprochen, die Abstimmung zu überprüfen.
Die Regierung von Niederbayern plant, für Sonntag, 1. Januar 2014, Neuwahlen anzusetzen. Die Bürger des Landkreises Straubing-Bogen müssten dann über einen neuen Kreistag abstimmen, die Einwohner von Geiselhöring zusätzlich über den Gemeinderat und über den Bürgermeister. Nicht betroffen von der Neuwahl wäre der Landrat.
Der Fall aus Ostbayern ist nicht die einzige Wahlmanipulationsaffäre im Nachgang des kommunalen Urnengangs vom 16. März dieses Jahres. Bereits im Juli dieses Jahres hatte die Regierung von Mittelfranken die Wahl des Kreistags von Fürth für ungültig erklärt. Die Bürgermeister der Gemeinden Langenzenn und Großhabersdorf, Jürgen Habel (CSU) und Friedrich Biegel (Freie Wähler), hatten durch aktive Wahlwerbung in den gemeindlichen Mitteilungsblättern für die jeweils örtlichen Bewerber um ein Kreistagsmandat „gegen das wahlrechtliche Neutralitätsgebot verstoßen“, wie es in der Stellungnahme der Bezirksregierung lautete.
Auch dort hatten die Kreistagsmitglieder um ihre Posten gebangt und vehement für eine Beschränkung der Neuwahl auf die beiden betroffenen Gemeinden plädiert – was die Regierung in Ansbach ablehnte mit Hinweis auf „die Wahrung der Chancengleichheit aller Wahlbewerber“. Diese sei in einem solchen Fall „nicht sachgerecht“. Hinzu kommt, dass eine solche Einschränkung aus wahlrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, da zwischenzeitlich nicht mehr alle ursprünglich aufgeführten Listenkandidaten wählbar sind.
(André Paul)

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