Kultur

Dieser Protestschriftzug war schon im ersten Lockdown an einer Baustelle gegenüber der Bayerischen Staatskanzlei zu sehen. Indes werden inzwischen keinesfalls Hygienekonzepte infrage gestellt, sondern die generelle Schließung der Kunststätten. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

11.12.2020

Ärgerliches Zögern

Nach neun Monaten Corona-Pandemie fällt den Betroffenen auf, dass die Kunstfreiheit ein Grundrecht ist, das es zu verteidigen gilt

Besser spät als nie, lautet ein Sprichwort. In diesem Fall ist der Groschen reichlich spät gefallen, vielleicht zu spät. Am vergangenen Montag hatten Musiker und Sänger zu einer Pressekonferenz in den Münchner Gasteig geladen. Sie wollten die Einreichung einer Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Schließung von Theatern und Konzertsälen verkünden und erklären. Doch dieser Eilantrag wurde vorerst zurückgenommen, weil in Bayern inzwischen der Katastrophenfall ausgerufen wurde.

Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Die neue Verordnung soll rechtlich überprüft werden, um gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Das haben die Sänger Christian Gerhaher, Kevin Conners und Wolfgang Ablinger-Sperrhacke sowie der Dirigent und Organist Hansjörg Albrecht nun angekündigt. Sie vertreten insgesamt 25 Kläger*innen und haben zudem zahllose prominente Unterstützer auf ihrer Seite.

Ein Grundrecht betroffen

Ein wirksamer Infektionsschutz samt Maskenpflicht, Hygienekonzept und Tests wird nicht infrage gestellt. Vielmehr geht es den Antragstellern um die Wahrung der verfassungsrechtlich geschützten Kunstfreiheit. Aus Berlin war der Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Wolfram Hertel (Kanzlei Raue) zugeschaltet. Er betreut und vertritt die Klagenden juristisch. Wie Hertel betonte, seien Kunstschaffende auf die Kunstfreiheit angewiesen, um ihren Beruf ausüben zu können. Diese sei durch das Grundrecht der Kunstfreiheit in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert.

Laut Artikel 3 der Bayerischen Verfassung ist Bayern zudem ein Kulturstaat: „gleichrangig mit dem Rechtsstaat“, sagte Hertel. Diese Grundrechte seien „keine Sonntagsrede“, sondern „genau für einen Fall wie hier erdacht und historisch erkämpft“ worden. „Sie geben dem Staat ein Wertegerüst vor, an dem sich das staatliche Handeln zu orientieren hat.“

Im Grundgesetz gibt es laut Hertel drei Grundrechte, bei denen sich der Staat besonders herauszuhalten habe, nämlich: die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit sowie die Kunstfreiheit. Letztere steht im Grundgesetz im selben Artikel wie die Presse- und Meinungsfreiheit. Diese drei Grundrechte könnten, so Hertel, nur durch „andere kollidierende Grundrechte“ beschränkt werden – also nicht durch einfache Gesetze oder Verordnungen. Für Hertel ist das pauschale „Totalverbot“ von Kunst und Kultur „rechtswidrig“.

Noch dazu verweist der Jurist auf das „Pilotprojekt 500“ in Bayern. Bei dieser mit öffentlichen Mitteln finanzierten Initiative waren im Herbst in München an der Bayerischen Staatsoper und im Gasteig sowie in der Nürnberger Meistersingerhalle probeweise bis zu 500 Personen zugelassen. An diesem Pilotprojekt hatten Kräfte des Klinikums rechts der Isar, der Technischen Universität München und des Landesamts für Gesundheit mitgewirkt. Das Ergebnis zeigte, dass bei Einhaltung der Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen keine „erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit“ festgestellt werden konnte. Im Abschlussbericht finden sich zudem Vorschläge für konkrete Saalbelegungen bei „Sieben-Tage-Inzidenzwerten“ bis 500. „Es ist unzulässig, Kulturveranstaltungen nur deshalb zu verbieten, um damit etwas ganz anderes zu erreichen: nämlich dass die Leute zu Hause bleiben“, folgert Hertel. Dies erlaube das Grundgesetz weder bei Gottesdiensten und Versammlungen noch bei Kunst und Kultur.

Verpuffte Appelle

Dass es trotzdem so weit kommen konnte, ist auch den Kunstschaffenden selber anzukreiden. Viel zu lange haben sie den Rechtsweg gemieden. Dabei hatte schon im Frühjahr der FDP-Politiker, Rechtsanwalt und Volkswirt Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Deutschen Bundestags, auf Nachfrage den „rechtsstaatlichen Grundsatz der Gleichbehandlung“ unterstrichen. Für Kubicki stand bereits im April fest, dass mit jedem Tag, an dem Grundrechte eingeschränkt werden, die „Anforderung an die Begründungstiefe der Maßnahmen“ steige. Es sei rechtlich bedenklich, bestimmte Veranstaltungen zu verbieten, obwohl sie „die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie andere“. Damit meinte Wolfgang Kubicki seinerzeit die Öffnung von Gottesdiensten, während Theater und Konzertsäle weiterhin geschlossen blieben.

Seit Beginn der einschränkenden Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie vor neun Monaten waren von Kunstschaffenden vor allem Appelle zu vernehmen. Doch sie waren wirkungslos. Denn die Politik reagiert offenkundig nur auf rechtlichen Druck. Die Religionsgemeinschaften haben genau das frühzeitig begriffen und gehandelt, mit eindeutigem Ergebnis. Im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes sind Gottesdienste vor Verboten genauso besonders geschützt wie Demonstrationen, nicht aber Einrichtungen von Kunst und Kultur.

Immerhin hat der Bundesgesetzgeber auf Betreiben des Deutschen Kulturrats kürzlich klargestellt, dass Kulturbetriebe keine bloßen Freizeiteinrichtungen sind. Jede Art von Einschränkung müsse demnach der Kunstfreiheit „ausreichend Rechnung“ tragen. Ob diese Formulierung in der Praxis ausreicht, bleibt fraglich.

In der jüngsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der bayerischen Staatsregierung fehlt hingegen das Wort „Kunstfreiheit“ ganz. Auch das wird von Hertel klar moniert – und jetzt also der mögliche Eilantrag.

Intendanzen sind außen vor

Die Intendantzen der staatlichen und städtischen Theater und Opernhäuser in Bayern sind übrigens nicht dabei. Oft wird damit argumentiert, dass sie selbst nicht die Rechtsträger der Häuser seien und deswegen nicht klagen könnten. Allerdings hatte Hansjörg Albrecht auf der Pressekonferenz in München noch eine andere Erklärung: „Viele haben einfach Angst, Dinge offen anzusprechen.“ Angst ist aber weder kreativ, noch lässt sich mit ihr eine starke Lobby bilden.

Das mutlose Zögern der Kunstschaffenden ist genauso ärgerlich wie die kunstignorante Corona-Politik. (Marco Frei)

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