Kultur

Im Büro von Dr. Ernst Holländer (1879 bis 1958), des Amtsarztes von Neuburg, wurde manch grausame Schicksalsentscheidung gefällt. Das Foto stammt aus dem Jahr 1934, es ist in Holländers Spruchkammerakt überliefert. Durch Zufall blieben die Ausstattungsgegenstände erhalten und werden im Staatsarchiv Augsburg ausgestellt. Sehen Sie zahlreiche Dokumente des Staatsarchivs in unserer Bildergalerie am Ende des Beitrags. (Foto: Staatsarchiv Augsburg)

03.04.2020

Der Wahn vom „gesunden Volkskörper“

Das Staatsarchiv Augsburg zeigt, welch grauenvolle Entscheidungen schwäbische Gesundheitsämter im Nationalsozialismus trafen. In der BSZ-Bildergalerie am Ende des Beitrags sehen Sie viele Dokumente des Staatsarchivs

Im Februar 1937 muss sich eine dreizehnjährige Schülerin aus einem Ort im Unterallgäu der schwersten Bedrohung ihres jungen Lebens stellen. Der Dorflehrer war einer Aufforderung der NSDAP im Gau Schwaben gefolgt und hatte das seh- und hörbehinderte Mädchen als „erbkrank“ denunziert. Das zuständige Gesundheitsamt in Mindelheim hatte zu entscheiden, ob ein Antrag auf Zwangssterilisation gestellt werden soll. Damit drohte ihr körperliche Verstümmelung in einer Operation, die nicht selten tödlich endete.

Die Denunziation des Lehrers ist nur eines von vielen Beispielen, wie in der Zeit des Nationalsozialismus Bürger ihre Mitmenschen zur Bewahrung eines angeblich „gesunden Volkskörpers“ staatlicher Willkür auslieferten. Ärzte und Hebammen waren zu dieser Meldung sogar verpflichtet.

Ausstellung zum Lesen und Klicken
Wegen der Corona-Pandemie ist das Staatsarchiv Augsburg (Salomon-Idler-Str. 2, 86159 Augsburg) voraussichtlich bis zum 19. April für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausstellung dauert vorerst bis 29. Mai. Das Begleitheft zur Ausstellung kann angefordert werden unter poststelle@staau.bayern.de Die Bayerische Staatszeitung zeigt Ihnen in unten stehender Bildergalerie viele Dokumente der Ausstellung.

Eine Ausstellung des Staatsarchivs Augsburg in Zusammenarbeit mit Johannes Donhauser vom Staatlichen Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen beleuchtet anhand zahlreicher Dokumente, wie die „Erb- und Rassenpflege“ durch die schwäbischen Gesundheitsämter umgesetzt wurde.
Rund 400 000 Menschen wurden während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland von Amts wegen zwangssterilisiert. Grundlage dieser Maßnahme war das „Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses“, in dem es hieß: „Wer erbkrank ist, kann durch (chirurgischen) Eingriff unfruchtbar gemacht werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.“

Geschichten wie die des Unterallgäuer Lehrers oder des Neuburger Amtsarztes Ernst Holländer machen die Schrecken der Zeit für die Ausstellungsbesucher greifbar. Und sie decken auf, dass viele der Täter nach dem Zweiten Weltkrieg nicht für ihre Taten belangt wurden und sogar wieder in ihren Beruf zurückkehren durften. So konnte der Lehrer schon 1948 wieder in den schwäbischen Schuldienst eintreten. Auch viele belastete Ärzte wurden aufgrund des Personalmangels nach dem Krieg rasch in den Dienst zurückgeholt. Rassenhygienische Gesetze und Dienstordnungen hatten sich kaum verändert beziehungsweise blieben – wenn auch nur formal – noch lange in Kraft. Eine Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit fand lange nicht statt. Die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Nationalsozialismus wurde bis in die 1980er-Jahre verdrängt und verharmlost.

Die Augsburger Ausstellung arbeitet auf, wie es durch Ideologie, aber auch durch Bürokratie zu Verstümmelung und Euthanasie kommen konnte. Dies wird belegt durch zeitgenössische Dokumente wie Bücher zu Rassenkunde, Erbkarteikarten, Sippentafeln, dem Runderlass des damaligen Reichsministers des Innern über eine „Meldepflicht für mißgestaltete usw. Neugeborene“ vom August 1939 sowie amtsärztliche Anträge und Gutachten. Sie zeigen, dass die Unrechtsmaßnahmen im Dritten Reich überwiegend formal legal begründet und bürokratisch ausgefeilt umgesetzt wurden.

Der kleine Johann war gerade sieben Jahre alt, als er in höchster Lebensgefahr schwebte. Der vermutlich geistig behinderte Junge aus dem Raum Neuburg war 1942 für einige Wochen in die Pflegeanstalt Eglfing-Haar eingewiesen worden. Wie sich aus den Akten ergibt, holte ihn die Mutter gegen den Willen der Ärzte aus der Anstalt und rettete ihm so das Leben.

Unterlagen aus dem Spruchkammerverfahren gegen den Neuburger Amtsarzt Ernst Holländer geben erschreckenden Einblick in dessen innere Haltung auch nach 1945. Er schimpfte über die Belastungszeugen der Spruchkammer: „Gewürdigt wurden überhaupt nur die belastenden Aussagen von Geisteskranken, Psychopathen, Schwachsinnigen, Erbkranken, verbrecherischen oder asozialen Elementen.“ Die eigene Verstrickung in das NS-Unrechtsregime konnte er nicht erkennen.

Neben der Präsentation solcher historischen Dokumente führen die Ausstellungsmacher auch in das amtsärztliche Sprechzimmer mit originalen Möbeln und medizinischen Instrumenten des früheren Gesundheitsamts Neuburg an der Donau. (Rainer Jedlitschka, Patrick Rieblinger)

Kommentare (1)

  1. Flori-Soien am 03.04.2020
    Ein sehr interessantes und (leider) wieder aktuelles Thema. Vielen Dank für den Online-Zugang zur Ausstellung!

    Mein Beitrag:

    Aus einem Artikel im FOCUS:
    Mit ihrer Anfrage zu Menschen mit Behinderung in Deutschland hat die AfD für Empörung gesorgt. In einer in der vergangenen Woche öffentlich gewordenen kleinen Anfrage wollten die AfD-Abgeordneten unter anderem wissen, wie viele Fälle der durch Heirat in der Familie entstandenen Behinderungen einen Migrationshintergrund haben.
    Gefragt hatte die AfD-Fraktion auch, wie viele der in der Bundesrepublik lebenden Schwerbehinderten keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Vor allem die Sozialverbände fühlten sich an Gedankengut und Praktiken aus der NS-Zeit erinnert. Da man das Dokument öffentlich einsehen kann, ist nun auch klar, welche AfD-Abgeordneten hinter der Anfrage stecken: Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl und Verena Hartmann. Die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland haben das Dokument unterschrieben.
    Die rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Höchst hat die Anfrage auf Facebook gegen Kritik verteidigt: Es werde versucht, einen völlig abstrusen und absolut an den Haaren herbeigezogenen Zusammenhang mit nationalsozialistischen Gräueltaten herzustellen. Pohl arbeitete vor seiner Wahl im Wahlkreisbüro von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke. Die sächsische Abgeordnete Höchst bestreitet dagegen, die Anfrage unterzeichnet zu haben. Auf Twitter teilte sie mit, dass es sich um ein „äußerst bedauerliches Versehen“ handele.
    Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage fiel übrigens eher nüchtern aus: Demnach ist die Zahl der schwerbehinderten Bundesbürger zwischen 2001 und 2015 um eine Millionen auf insgesamt 7,6 Millionen Menschen gestiegen. Vor allem die Anzahl von älteren Menschen mit Schwerbehinderungen habe zugenommen. Die relative Bedeutung der angeborenen Behinderungen als Behinderungs-Ursache sei bereits seit längerem rückläufig. Bei mehr als 94 Prozent der schwerbehinderten Menschen handelt es sich zudem um Deutsche.

    Und ein link zur Süddeutschen Zeitung:

    https://www.sueddeutsche.de/politik/sozialverbaende-die-afd-wertet-das-leben-von-behinderten-als-nicht-lebenswert-ab-1.3956029

    Also: Augen und Ohren auf!
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