Kultur

Auch für die Drehbuchförderung gibt es künftig höhere Fördergelder. (Foto: dpa)

16.06.2015

Mehr Geld

EU-Recht macht's notwendig: Der FFF Bayern ändert die Regeln zur Filmförderung

Der Aufsichtsrat des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) hat unter dem Vorsitz von Wirtschafts- und Medienministerin Ilse Aigner neue Richtlinien für die Filmförderung verabschiedet. Veränderte Europäische Regularien haben es notwendig gemacht, die bestehenden FFF-Richtlinien nach fast 20 Jahren auf den Prüfstand zu stellen und an das neue europäische Recht anzupassen. Darüber hinaus wurde das Regelwerk auch inhaltlich weiterentwickelt. Die neuen Richtlinien gelten ab 1. Juli. Die Änderungen in den Richtlinien nach Förderbereichen:
  • Produktionsförderung Kino und Fernsehen
Bisher betrug die Höchstfördersumme für die Produktion eines Kinofilms 1,6 Millionen Euro, für die Produktion eines Fernsehfilms 530.000 Euro. Diese beiden Summen wurden nun erhöht: auf 2 Millionen Euro für die Produktion eines Kinofilms und auf 600.000 Euro für die Produktion eines Fernsehfilms, um den Spielraum der Produzenten zu erweitern.
  • Projektentwicklungsförderung
Erstmals in den Richtlinien verankert ist die Möglichkeit, mehrere Projekte gesammelt einzureichen (Slate Funding). Dadurch kann die alltägliche Arbeit von Produktionsfirmen, die meistens mehrere Projekte gleichzeitig vorbereiten, unterstützt werden. Dies war schon bisher möglich, wurde aber von den Antragstellern wenig genutzt. Mit der Verankerung in den Richtlinien wird auch die Höchstfördersumme für ein solches Slate Funding von 100.000 auf 150.000 Euro erhöht. Auch transmediale und innovative digitale Erzählformen sind nun in den Richtlinien berücksichtigt.
  • Drehbuchförderung
Im Bereich der Drehbuchförderung sind neuerdings auch Produzenten, die Stoffe selber entwickelt haben oder deren Rechte sie erworben haben, antragsberechtigt: Dadurch kann ein Auseinanderfallen von Förderempfängern und Rechteinhabern verhindert werden. Die Regelfördersumme liegt in diesem Bereich nicht mehr bei 20.000, sondern jetzt bei 30.000 Euro; es wird nicht mehr unterschieden, ob ein Autor oder mehrere Autoren beteiligt sind. Zusätzlich können von nun an auch Treatments für dokumentarische Filme eingereicht werden.
  • Nachwuchsförderung
Im Nachwuchsbereich können gezielt Animationsprojekte gefördert werden. Der Förderrahmen für "Andere Nachwuchsfilme" ist von 150.000 auf 250.000 Euro erhöht worden.
  • Sonderprogramm Internationale Koproduktionen
Für Anträge im Bereich des Sonderprogramms Internationale Koproduktionen ist das beschleunigte Verfahren jetzt auch in den Richtlinien verankert. Gleichzeitig wird in den dazu ergänzend erlassenen Leitlinien auch die Möglichkeit der Förderung besonders VFX-lastiger Produktionen verstärkt.
  • Gamesförderung
Der Grundsatz in den Leitlinien der Gamesförderung wurde leicht modifiziert: So müssen Medienapplikationen mit interaktiven Inhalten nicht mehr pädagogisch und kulturell wertvoll sein, um antragsberechtigt zu sein, sondern pädagogisch oder kulturell wertvoll. Im Bereich der Konzeptentwicklungsförderung wird von jetzt an nicht mehr ein Darlehen gewährt, sondern ein Zuschuss. (BSZ)

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