Kultur

Als traditionelle Form der Tierhaltung hat die Schäferei in Bayern seit Jahrhunderten eine prägende Wirkung auf verschiedene Kulturlandschaften (Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen) mit gegenwärtigen Schwerpunkten in Franken und Schwaben. Jetzt wurde die Schafhaltung ins bayerische Landesverzeichnis zum immateriellen Kulturerbe aufgenommen. (Foto: dpa)

13.03.2018

Unser aller Erbe

Erweiterung des Bayerischen Landesverzeichnisses des immateriellen Kulturerbes

Vom Augsburger Friedensfest über die Berchtesgadener Weihnachtsschützen bis zur Oberpfälzer Zoiglkultur: Insgesamt zwölf lebendige Traditionen, Bräuche und Handwerkstechniken, die das  Leben und die Gesellschaft überregional prägen, werden 2018 in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Das gab Kunstminister Ludwig Spaenle heute nach der Ministerratssitzung bekannt. Folgende neun Traditionen, Bräuche und Handwerkstechniken werden in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen:
  • Agnes Bernauer Festspiele Straubing
  • Augsburger Friedensfest
  • Traditionelle Dörrobstherstellung und Baumfelderwirtschaft im Steigerwald
  • Drechslerhandwerk
  • Erhalt der Jurahäuser – traditionelle Baukultur im Altmühljura
  • Bäuerliche Gemeinschaftswälder im Steigerwald
  • Schafhaltung in Bayern
  • Weihnachtsschützen im Berchtesgadener Land
  • Oberpfälzer Zoiglkultur
Die Neuaufnahme der folgenden drei kulturellen Ausdrucksformen stammen aus der vorhergegangenen Bewerbungsrunde:
  • Nürnberger Epitaphienkultur
  • Fürther Michaeliskirchweih
  • Wirken der Nürnberger Naturhistorischen Gesellschaft
Für eine Aufnahme in das Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes steht dem Freistaat Bayern ein reguläres Kontingent von vier Nominierungen zu. Auf Anregung von Minister Spaenle hat der Ministerrat entschieden, die folgenden vier Traditionen und Bräuche vorzuschlagen:
  • Augsburger Friedensfest
  • Weihnachtsschützen im Berchtesgadener Land
  • Erhalt der Jurahäuser – traditionelle Baukultur im Altmühljura
  • Bäuerliche Gemeinschaftswälder im Steigerwald
Die Verzeichnisse auf Bundes- und Landesebene sind Teil der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, das 2013 in Deutschland in Kraft getreten ist. Fachexperten begleiten die Entscheidungsprozesse auf Bundes- und auf Landesebene. Eine Eintragung in das bundesweite Verzeichnis ist zudem Voraussetzung für eine internationale Nominierung. Weitere Informationen zum Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes finden Sie unter: www.km.bayern.de/kulturerbe

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