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Viele Gaststätten filmen nicht nur den Eingang, sondern auch Sitzbereiche und Theken – das ist datenschutzrechtlich unzulässig. (Foto: dpa/Soeren Stache)

28.06.2019

"Wir stoßen an unsere Grenzen"

Gaststätten und Kinos, aber auch Autowerkstätten und Arztpraxen nehmen es mit dem Datenschutz nicht immer sehr genau

Durch die Datenschutzgrundverordnung ist die Zahl der Beschwerden beim Landesamts für Datenschutzaufsicht explodiert. Wegen der vielen Fälle und Beratungen können die gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen nicht mehr eingehalten werden.

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat sich die Arbeitsbelastung des Landesamts für Datenschutzaufsicht (LDA) deutlich erhöht. Das teilte dessen Präsident Thomas Kranig den Abgeordneten im Rechtsausschuss bei der Vorlage seines aktuellen Tätigkeitsberichts mit. Demnach stieg die Zahl der Beschwerden gegen Datenschutzverstöße im nicht-öffentlichen Bereich von 2017 auf 2018 von 1684 auf 3643 Fälle. Gleichzeitig vervielfachte sich die Zahl der festgestellten Datenschutzverletzungen von 136 auf 2471. Kranig führte dies auf Unkenntnis oder falsche Anwendung der DSGVO zurück. Er ging davon aus, dass die Zahlen in den nächsten Jahren wieder rückläufig sein werden. Um den Informationsbedarf von Unternehmen und Vereinen zur DSGVO zu befriedigen, führte das LDA allein 2018 mehr als 9200 Einzel- und Gruppenberatungen durch. Zudem wurde das Service-Angebot auf der Internet-Seite des Amtes deutlich ausgebaut.

Im Berichtszeitraum überprüfte das LDA unter anderem den Einsatz von Überwachungskameras in Gaststätten und Kinos. Dabei fiel auf, dass in rund einem Drittel der untersuchten Betriebe auch Sitzbereiche und Theken von den Kameras erfasst wurden. Dies allerdings ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Das LDA wies die Unternehmen an, die Überwachung dieser Bereiche einzustellen. Zudem stellte das LDA bei der Überprüfung von Kfz-Werkstätten fest, dass beim Auslesen der Bordcomputer von Autos Datenschutzbedürfnisse der Kunden oft nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In vielen Arztpraxen sind sensible Patientendaten nach Erkenntnissen des LDA nicht genügend vor Hacker-Angriffen geschützt. Große Bedenken hat das LDA beim Einsatz von WhatsApp im beruflichen Bereich. Durch die Verbindung des Messenger-Dienstes mit Facebook könnten sensible Daten ungewollt in falsche Hände gelangen. Das LDA empfiehlt deshalb, zumindest im beruflichen Austausch auf andere Dienste auszuweichen.

Zzahlreiche Bußgeldbescheide liegen auf Eis

Wegen der Vielzahl an zusätzlichen Beschwerden und Beratungen kann das LDA nach Auskunft Kranigs derzeit die gesetzlichen Bearbeitungsfristen nicht immer einhalten. „Wir stoßen da gerade an unsere Grenzen“, sagte Kranig. Er setzte aber darauf, dass die ihm zur Verfügung stehenden 24 Planstellen demnächst aufgestockt werden. Er rechne mit einer Zuweisung von „fünf plus x“ Stellen. Das werde aus seiner Sicht ausreichen, die zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Wegen der dünnen Personaldecke sowie fehlender europäischer Absprachen lägen derzeit auch zahlreiche Bußgeldbescheide auf Eis. Im Berichtszeitraum 2017/18 seien nur zehn zugestellt worden. Die Androhung von Bußgeldern sei aber erforderlich, um dem Datenschutz auch im nicht-öffentlichen Bereich Nachdruck zu verleihen, erklärte Kranig. Ungeachtet dessen will der LDA-Präsident aber das umfangreiche Informationsangebot aufrechterhalten. „Jeder Verstoß, der durch eine gute Beratung vermieden werden kann, ist besser als jedes Bußgeld“, sagte Kranig.

Toni Schuberl (Grüne) folgerte aus Kranigs Bericht, dass die Einführung der DSGVO dringend erforderlich gewesen sei, um den Datenschutz stärker im Bewusstsein der Bürger zu verankern. Das Kontrollsystem des LDA funktioniere, doch brauche das Amt dringend mehr Personal, damit die Qualität der Verfahren und der Beratung nicht leide. Für Petra Guttenberger (CSU) ist das LDA „vorbildlicher Ausdruck bürgernaher Verwaltung“. Sie stellte sich damit hinter Kranigs Devise, dass Beratung Vorrang vor Strafe haben müsse. (Jürgen Umlauft)

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