Landtag

Gewalt an Frauen - oft endet sie tödlich. (Foto: dpa)

29.05.2015

17 Frauenmorde – trotz vorheriger Anzeige

Immer wieder kommt es zu Morden an Frauen durch Partner mit einer aktenkundigen Vorgeschichte

Fast die Hälfte der in Deutschland getöteten Frauen wurden von ihrem aktuellen oder ehemaligen Lebenspartner ermordet. Das ist das erschreckende Ergebnis des Bundeskriminalamts, welches vor vier Jahren zum ersten Mal die „Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung“ in seiner Kriminalstatistik erfasste. „In den letzten Jahren kam es auch in Bayern zu Morden an Frauen durch Partner, bei denen es eine aktenkundige Vorgeschichte häuslicher Gewalt gab“, erklärt Florian von Brunn (SPD). Dies weise auf gravierende Defizite in diesem Bereich hin. Der Abgeordnete wollte daher wissen, wie viele solche Fälle der Staatsregierung bekannt sind.
Laut Innenministerium gab es im Zeitraum 2009 bis 2013 17 vollendete Mord- und Totschlagsdelikte an Frauen nach vorhergehenden Anzeigen wegen häuslicher Gewalt – zehn Opfer hatten minderjährige Kinder. Der letzte Fall ereignete sich in Augsburg, wo eine dreifache Mutter auf dem Fahrrad von ihrem Ehemann totgefahren wurde. Die Polizei habe dennoch alles getan, um den Schutz der Frau und Kinder zu gewährleisten. Der Einsatz um 8.06 Uhr verlief „reibungslos“, schreibt das Ressort von Joachim Herrmann. Um 10.30 Uhr verstarb die Mutter am Tatort.

Hilfsangebote sind primär kommunale Aufgabe, sagt die Staatsregierung

Mehr Unterstützung für von Gewalt betroffenen Frauen aus Landesmitteln lehnt das Ministerium dennoch ab. „Die Bereitstellung von Hilfsangeboten ist als Teil der Daseinsvorsorge primär eine kommunale Aufgabe.“ Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel würden „vollumfänglich für die richtlinienmäßige Förderung der Frauenhäuser und Notrufe benötigt“. Aus diesem Grund würden bisher auch keine proaktiven Beratungsstellen staatlich unterstützt. Dies sei jedoch zukünftig vorgesehen – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags.
Außerdem wurde die Arbeitsgruppe der Polizei beauftragt, in Anlehnung an die AG Stalking unter Berücksichtigung mehrerer Studien, die „Rahmenvorgabe zur polizeilichen Bekämpfung häuslicher Gewalt und damit in Zusammenhang stehender Stalking-Fälle“ fortzuschreiben. Darüber hinaus sollen die Opfernachsorge, Opferschutzmaßnahmen und die Fortbildungsangebote in diesem Bereich ausgebaut werden. Bislang steht Polizeibeamten lediglich eine Checkliste zur Gefährdungsbewertung im Intranet zur Verfügung.
Zur Verbesserung der Bekämpfung von Stalking setzt sich nach Angaben des Innenressorts Justizminister Winfried Bausback (CSU) im Bundesrat für eine Abschaffung des „Wegs der Privatklage“ ein. Bisher sei allerdings in diesem Bereich noch „nicht viel geschehen“. (David Lohmann)

Kommentare (2)

  1. Karlotta am 29.05.2015
    Und wie viele der Frauen haben ihre Männer verlassen, weil die Männer sie betrogen haben?
  2. Karl am 29.05.2015
    Und wie viele der Frauen hatten eine außereheliche Beziehung?
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