Landtag

Betroffene können mit einer Rückzahlung rechnen. (Foto: dpa/Pförtner)

26.11.2021

20.000 Härtefälle dürfen aufatmen

Viele Menschen, die bereits Straßenausbaubeiträge bezahlt haben, bekommen ihr Geld zurück

Die Kommission zur Ermittlung von Härtefällen bei der Bezahlung der inzwischen abgeschafften Straßenausbaubeiträge (Strabs) hat offenbar nach knapp zwei Jahren ihre Arbeit abgeschlossen. Das wurde im Innenausschuss des Landtags bekannt. Die bayernweit knapp 20 000 Antragsteller*innen können demnach im ersten Quartal 2022 mit einem Bescheid rechnen. 

Der CSU-Abgeordnete Peter Tomaschko teilte die frohe Kunde im Innenausschuss mit. Nach seiner Auskunft war rund ein Viertel der gestellten Anträge auf Härtefallausgleich unzulässig. Nach Angaben von Joachim Hanisch (Freie Wähler) können die am Ende Berechtigten mit durchschnittlich 50 Prozent der beantragten Summe rechnen. Insgesamt stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Rechnerisch wird sich der Erstattungsbetrag damit auf im Schnitt 3500 Euro belaufen.

Die umstrittenen Strabs waren Ende 2017 auf Druck der Freien Wähler abgeschafft worden. Um finanzielle Härten von Grundstückseigentümern abzufedern, die noch kurz vor der Abschaffung zur Zahlung herangezogen worden waren, wurde 2018 im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern eine Härtefallregelung vereinbart. Mit deren Umsetzung wurde Anfang 2020 eine unabhängige Kommission unter der Leitung des früheren Rechnungshofpräsidenten Heinz Fischer-Heidlberger beauftragt. Bis zu 30 Mitarbeitende sorgten für die Antragsbearbeitung. Wann die genehmigten Beträge ausgezahlt werden, ist allerdings noch offen, da gegen die Bescheide noch Rechtsmittel eingelegt werden können. Womöglich müssen sich Berechtigte deshalb vorerst mit Abschlagszahlungen begnügen.

Wie Tomaschko mitteilte, wurden die Härtefälle nach einheitlichen Kriterien ermittelt. Je näher die Erstellung des Strabs-Bescheids am Abschaffungsstichtag am 31.12.2017 lag, desto höher wird demnach der Erstattungsanteil sein. Die Nähe zum Stichtag wurde bei der Erstattungsberechnung mit 40 Prozent gewichtet. Mit je 20 Prozent geringer einbezogen wurden dagegen die individuellen Einkommensverhältnisse des Antragstellers sowie die jeweilige Beitragshöhe. Zu je 10 Prozent flossen „systemische Härten“ und „besondere Umstände“ in die Berechnung ein.

Dass die Einkommenssituation eine derart untergeordnete Rolle spielt, kritisierte vor allem der CSU-Abgeordnete Franz Pschierer scharf. Zumal sogar noch Ehepaare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200 000 Euro antragsberechtigt seien. Hier könne nicht mehr von einem Härtefall gesprochen werden. Für ihn sei dieses Vorgehen „skandalös“, sagte Pschierer. Kritik kam auch aus der Opposition. Helmut Kaltenhauser (FDP) bemängelte, dass der Landtag als Auftraggeber des Härtefallverfahrens nicht vorab über die genauen Verteilungskriterien informiert worden sei.
Auch dass sich das Verfahren über zwei Jahre erstreckt hat, sorgte für Unmut. Die Bearbeitungsdauer bewege sich „am Rande des Verwaltungsversagens“, urteilte Johannes Becher (Grüne). „So mancher Antragsteller wird das Ergebnis des Verfahrens nicht mehr erleben“, sagte er unter Verweis auf die oftmals betagten Berechtigten. Klaus Adelt (SPD) sprach von einem „Rohrkrepierer“. Dem Landtag müsse umfassend über die Vorgänge berichtet werden. Laut Tomaschko war es zu den Verzögerungen gekommen, weil mehr als zwei Drittel der Anträge unvollständig eingereicht worden sind und deshalb Nachfragen nötig waren. Zudem seien zahlreiche juristische Abklärungen erforderlich gewesen.

Grüne, SPD und FDP forderten in einem ergänzenden Antrag genaue Auskünfte über die Arbeit der Härtefallkommission. Noch immer unklar sei zum Beispiel, wie „systemische Härten“ und „besondere Umstände“ definiert seien, erklärte der Grüne Becher. Außerdem müssten die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Kommission benannt und ins Verhältnis zum Auszahlungsbetrag von 50 Millionen Euro gesetzt werden. CSU und Freie Wähler lehnten den Berichtsantrag ab. Dieser sei in der vorliegenden Form rechtlich nicht umsetzbar, begründete Tomaschko. Er gehe aber davon aus, dass Kommissionsleiter Fischer-Heidlberger dem Ausschuss von sich aus einen Abschlussbericht vorlegen werde. Die AfD enthielt sich bei dem Antrag der Stimme. (Jürgen Umlauft)

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