Landtag

Der bayerische Landtagsabgeordnete Markus Bayerbach (Parteilos) blättert in einem Sitzungssaal des Strafjustizzentrums auf der Anklagebank in einem Ordner. Der bayerische Landtagsabgeordnete Markus Bayerbach musste sich wegen falscher Verdächtigung eines Ex-Mitarbeiters vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten, wurde davon aber freigesprochen. In dem Verfahren ging es um Darstellungen, die Geflüchtete herabwürdigen oder den Nazi-Terror verharmlosen. (Foto: dpa/Stefan Puchner)

18.11.2022

Abgeordneter vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen

Zwei AfD-Parteifreunde gehen im Streit auseinander. Der eine zeigt den anderen bei der Polizei an. Die Ermittler finden volksverhetzende Dateien und es kommt zu Strafverfahren. Letztlich bleiben aber alle Ermittlungen folgenlos

Der bayerische Landtagsabgeordnete Markus Bayerbach ist am Freitag vom Vorwurf der falschen Verdächtigung eines Ex-Mitarbeiters freigesprochen worden. Das Augsburger Amtsgericht ging davon aus, dass der früher bei der AfD aktive, inzwischen aber ausgetretene Politiker bei einer Polizeivernehmung nicht bewusst einen früheren Mitarbeiter beschuldigt hat. In dem Ermittlungsverfahren ging es um AfD-Daten, die Geflüchtete herabwürdigen oder den Nazi-Terror verharmlosen.

Hintergrund des Prozesses war, dass im Jahr 2019 der persönliche Referent Bayerbachs gekündigt hatte, um fortan für die AfD-Fraktion zu arbeiten. Es handelt sich um Andreas Jurca, der 2020 für die Partei auch Oberbürgermeisterkandidat in Augsburg war. Zwischen Bayerbach und Jurca kam es zum Zerwürfnis, und der Abgeordnete erstattete Anzeige, weil Jurca seinen Dienstcomputer gelöscht habe.

Bei der Wiederherstellung der Daten fand sich ein Ordner namens "AfD Witze" auf einer Festplatte. Die Polizei stufte 38 Dateien als strafrechtlich relevant ein, weil diese Ausländer in ihrer Menschenwürde verletzt, die Herrschaft der Nazis verharmlost oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt hätten.

Bayerbach sagte der Kripo, diese Dateien seien Jurca zuzuordnen - dies stellte sich als falsch heraus. Woher die Bilder tatsächlich stammten, wurde letztlich nicht geklärt. Richterin Silke Knigge sagte beim Urteil, es bestünden große Zweifel, dass Bayerbach bei seiner Aussage gewusst habe, dass die Daten nicht von Jurca stammten.

Verteidiger: "Verkettung unglücklicher Umstände"

Bei der damaligen Wiederherstellung der Festplatte wurden offenbar Daten der Augsburger AfD mit denen von Jurca vermengt. Bayerbach sagte, dies erst nach seiner Vernehmung erfahren zu haben. Der Verteidiger des 59-Jährigen sprach von einer "Verkettung unglücklicher Umstände" und beantragte einen Freispruch.

Auch die Staatsanwältin rückte im Prozess von den Vorwürfen ab und plädierte für Freispruch. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 20 000 Euro gegen Bayerbach beantragt. Da der Abgeordnete diesen aber nicht akzeptierte, kam es zum Prozess.

Jurca sagte in dem Verfahren als Zeuge aus. Die ursprünglichen Ermittlungen gegen ihn sind bereits lange eingestellt. Das damalige Ermittlungsverfahren habe seiner Familie geschadet und auch ihm als Augsburger Oberbürgermeister-Kandidaten, meinte er bereits im Vorfeld des Prozesses gegen Bayerbach.

Bei der Wahl 2020 hatte Jurca als AfD-Bewerber 4,8 Prozent bekommen. "Die Anzeige, die Hausdurchsuchung und alles was in diesem Kontext dazu in der deutschlandweiten Presse stand, hat mir eine der schwersten Zeiten meines Lebens beschert, obwohl ich nachweislich unschuldig war", sagte Jurca. (Ulf Vogler, dpa)

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