Landtag

Gerd Mannes (AfD) spricht bei der 53. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags. Der Abgeordnete scheiterte am Dienstag bei der Abstimmung für einen Posten im parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags. (Foto: dpa/Mirgeler)

23.05.2023

AfD-Kandidaten scheitern erneut bei Wahlen für Ämter im Landtag

Eigentlich eine Formsache: Jeder Landtagsfraktion steht ein Landtagsvizepräsidenten-Posten zu – doch bislang scheiterten alle Kandidat*innen, die die AfD ins Rennen schickte, in geheimer Wahl. So auch dieses Mal.

Weniger als fünf Monate vor der Wahl ist die AfD im bayerischen Landtag wieder einmal mit Anträgen zu Wahlen von Fraktionsmitgliedern in parlamentarische Ämter gescheitert. Weder der Abgeordnete Ferdinand Mang konnte sich bei der Abstimmung für die Wahl eines Landtagsvizepräsidenten durchsetzen, noch sein Kollege Gerd Mannes bei der Abstimmung für einen Posten im parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags. Seit ihrem Einzug in den Landtag 2018 hatte die AfD wiederholt Kandidaten für die Ämter benannt, verpasste aber bei den geheimen Abstimmung immer klar notwendige Mehrheiten.

Eigentlich steht jeder Landtagsfraktion ein Vize-Posten zu, die Abgeordneten können aber ihrerseits nicht gezwungen werden, für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zu stimmen. Der Platz ist seither unbesetzt, ebenso wie der im Parlamentarische Kontrollgremium (PKG). Auch im Kontrollgremium des Bundestags ist die AfD nicht vertreten.

Das PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache.

Die AfD hatte wegen der Nichtwahl ihrer Kandidaten in das PKG bereits juristische Schritte eingeleitet - bisher ebenfalls ohne Erfolg. Nachdem sie im Sommer 2021 mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert war, kündigte sie im Sommer 2022 erneut eine Klage an.

Eine Besetzung im PKG mit einem AfD-Politiker wäre schon deshalb besonders brisant, da der Verfassungsschutz die Landes-AfD im Fokus hat. Erst im April hatte das Verwaltungsgericht München festgestellt, dass die Landes-AfD weiter beobachtet werden darf - wenn auch nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Die AfD ihrerseits sieht den Verfassungsschutz als Behörde an, welche regierungskritische Stimmen "mundtot" machen solle. (Jacqueline Melcher und und Marco Hadem, dpa)

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