Landtag

AfD-Fraktionschef Ulrich Singer, hier bei einer Rede im Landtag, protestierte scharf gegen die Durchsuchung von Räumen seiner Fraktion durch Polizei und Staatsanwaltschaft. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

10.11.2022

AfD-Räume im Landtag durchsucht

AfD-Fraktionschef protestiert gegen Maßnahme von Polizei und Staatsanwaltschaft

Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Donnerstag Räume der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag durchsucht. Hintergrund ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I und des Landtags eine Strafanzeige des Landtagsamts gegen Unbekannt, und zwar wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen Urheberrecht. Dem Vernehmen nach waren knapp zwei Dutzend Polizisten und drei Staatsanwälte vor Ort.

"Wir haben mehrere Räume durchsucht und auch Beweismittel beschlagnahmt", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anne Leiding, der Deutschen Presse-Agentur. Und sie betonte: "Der Vollzug des Durchsuchungsbeschlusses wurde in diesem Fall nicht durch freiwillige Herausgabe abgewendet."

Konkret geht es um ein schon älteres, von der AfD-Fraktion in sozialen Netzwerken veröffentlichtes Video. Darin sollen Aussagen von Abgeordneten anderer Fraktionen in einer Landtagsdebatte verfälscht - weil aus dem Zusammenhang gerissen - wiedergegeben worden sein.

Rechtliche Schritte angekündigt

Die AfD protestierte scharf gegen die Durchsuchung und kündigte rechtliche Schritte an. Es seien "rechtswidrig auch die Räume der durch Immunität geschützten Landtagsabgeordneten betreten" worden, kritisierte Fraktionschef Ulrich Singer. Dies sei eine "absolut unverhältnismäßige und unzweifelhaft politisch motivierte Aktion gegen eine Oppositionspartei", und zwar "wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einem Landtagsvideo". Ansonsten ging Singer in der Mitteilung aber nicht weiter auf die Vorwürfe ein.

Singer argumentierte allerdings, "der Einsatz eines Großaufgebots der staatlichen Macht" sei "eine Ersatzhandlung nach der gerichtlich angeordneten Aufhebung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz".
Tatsächlich gibt es eine solch umfassende Anordnung aber nicht. Das Verwaltungsgericht München hatte in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss lediglich entschieden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz bei der Beobachtung der AfD bis auf weiteres keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen darf. Zudem wurde es dem Landesamt vorläufig untersagt, "Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben".

Die Beobachtung der AfD - und zwar als Gesamtpartei - auf Basis offen zugänglicher Informationen bleibt allerdings möglich: Die AfD müsse vorläufig hinnehmen, zumindest aus öffentlich zugänglichen Quellen beobachtet zu werden, entschied das Verwaltungsgericht.

Hinzu kommt: Es handelte sich dabei lediglich um eine sogenannte Zwischenentscheidung des Verwaltungsgerichts. Eine Entscheidung im Eilverfahren steht noch aus, der Zeitpunkt dafür ist offen. (Christoph Trost, dpa)

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