Landtag

Während der Plenarsitzung am Donnerstag gilt die 3G-Regel. (Foto: dpa/Matthias Balk)

10.11.2021

Aigner ordnet 3G-Regel und Maskenpflicht an

Im Landtagsplenum müssen Abgeordnete und alle anderen Anwesenden geimpft, genesen oder negativ getestet sein

In Plenarsitzungen im bayerischen Landtag gilt ab sofort auch die 3G-Regel - die Abgeordneten und alle anderen Anwesenden müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Abgeordnete, die keinen solchen Nachweis vorlegen können oder wollen, dürfen lediglich von der Tribüne aus an der Sitzung teilnehmen. Auch ihr Rederecht müssen die Abgeordneten von dort aus wahrnehmen. Zudem ordnete Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch an, dass grundsätzlich bis auf Weiteres auch wieder die Maskenpflicht am Platz gilt. Hintergrund sind die stark gestiegenen Corona-Ansteckungszahlen in ganz Bayern, weshalb die sogenannte Krankenhausampel Rot zeigt.

"Wir behandeln alle gleich: Egal ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Abgeordnete - alle müssen für die Plenarsitzung einen 3G-Nachweis bringen", sagte Aigner. "Denn was für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern vielerorts gilt, müssen wir erst recht leisten können." Es werde im Landtag mehrere Stationen geben, bei denen der 3G-Nachweis vor Betreten des Plenarsaals erfolgen könne. Die Ausgabe von Armbändern solle den parlamentarischen Ablauf gewährleisten.

"Die Krankenhäuser schlagen Alarm, die Ansteckungszahlen steigen erneut stetig an, und täglich sterben wieder Menschen durch eine Corona-Infektion - weil die Impfquote immer noch nicht ausreicht", sagte Aigner. "Auch wenn jede und jeder Abgeordnete frei ist in der Ausübung seiner Tätigkeit, müssen wir das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten und die Funktionsfähigkeit des Landtags keinesfalls gefährden - und das bedeutet aktuell 3G." Die CSU-Politikerin warnte: "Denn mit jeder Ansteckung steigt auch die Quote derer, die auf den Intensivstationen um ihr Leben ringen."
(dpa)

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