Landtag

Prüfungen für Beamte sollen moderner werden. (Foto: DDP)

26.02.2010

Assessment-Center für Beamte

Die Beratung des neuen Dienstrechts ist eröffnet – Laufbahnen sollen durchlässiger werden

Sie werden zweifelsfrei als eine der größten Reformen in die bayerische Parlamentsgeschichte eingehen: die Änderungen am Dienstrecht für bayerische Beamte. Die künftig nur noch eine Leistungslaufbahn – statt bislang vier – und die sechs Fachlaufbahnen anstelle von vormals 300 sind dabei der Dreh- und Angelpunkt des neuen Konvoluts. So gesehen trifft zu, was die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) einer Besuchergruppe sagte: „Meine Damen und Herren, Sie wohnen einer historischen Sitzung bei.“ Schließlich wurde nicht nur die Beratung des neuen Dienstrechts in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes eröffnet, sondern auch über die Gestaltung besagter Laufbahnen abgestimmt. Bis zur Sommerpause soll das gesamte Regelwerk beraten sein. Eines ist gewiss: Wer dereinst das Wortprotokoll dieser ersten Sitzung nachliest, wird feststellen, dass sich die Kontroversen der Fraktionen in Grenzen hielten. Heckner schloss daraus, dass die Opposition von dem neuen Recht „sehr angetan sein müsste“. Dies ging ihrem Vize Stefan Schuster (SPD) indes zu weit: Das werde man erst dann sein, wenn die Reform zur Zufriedenheit aller umgesetzt wäre. Tatsächlich stellte Schusters Fraktion den ersten Änderungsantrag zu Artikel 5 „Leistungslaufbahn und Fachlaufbahnen“. In selbigem werden die sechs Fachlaufbahnen, die es künftig noch geben soll, aufgeführt: „Verwaltung und Finanzen“, „Bildung und Wissenschaft“, „Justiz“, „Polizei und Verfassungsschutz“, „Gesundheit“ sowie „Naturwissenschaft und Technik“. Schuster forderte, „Polizei und Verfassungsschutz“ durch den Oberbegriff „Sicherheit“ zu ersetzen. Dem wiederum solle man Bereiche wie Feuerwehr, Katastrophenschutz und Vollzugsdienst zuordnen. Letztere werden im Gesetzentwurf der Staatsregierung neuerdings in der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ geführt. „Wahrscheinlich, weil die Feuerwehr mit den Elementen Feuer und Wasser zu tun haben“, witzelte Schuster und forderte, sie in der alten Kategorie „Sicherheit“ zu belassen. Dies würde dem Prinzip der Durchlässigkeit widersprechen, argumentierte Winfried Bausback (CSU). Und diese sei nun mal der Kerngedanke der Diensrechtsreform. Der SPD-Änderungsantrag wurde mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und FDP abgelehnt. An diesem Entschluss änderte auch nichts, dass ein Zuschauer seine Hand erhob – seine „Stimme“ zählte selbstredend nicht. Bei der Diskussion um Artikel 14 „Einstellung“ wurde deutlich, was im Rahmen der Dienstrechtsreform umstritten ist: die künftige Bedeutung des bayerischen Landespersonalausschusses (LPA). Bislang war es seine Aufgabe, die gerechte Umsetzung beamtenrechtlicher Bestimmungen zu überwachen. Experten vermuten, dass seine Entscheidungsmacht durch die Reform geschwächt werden könnte. In diesem Sinn kann man Artikel 14 in der Tat interpretieren: Nach einem gemeinsamen Änderungsantrag der Koalitionspartner CSU und FDP wird darin der LPA als höchste Instanz gestrichen. Es handelt sich um Fälle, wenn der öffentliche Dienst ein besonderes Interesse an der Einstellung von bestimmten Personen hat, die höher besoldet werden sollen, als es das Eingangsamt eigentlich vorsieht. Um fiskalische Interessen zu wahren, sei es besser, wenn nicht der LPA, sondern das Finanzministerium künftig das letzte Wort habe, fanden Bausback und Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel. Heckner konkretisierte: „Beispielsweise wenn wir 200 Berufsschullehrer einstellen wollen und es darum geht, ob sie in A 14 oder A 13 eingestuft werden sollen. So eine millionenschwere Entscheidung können wir nicht dem LPA überlassen.“ Werde der LPA aus solchen Entscheidungen rausgehalten, praktiziere man ein „Dienstrecht mit zwei Dienstherren“, hielt Peter Meyer (Freie Wähler) dagegen. „Außerdem würde der LPA nach fachlichen und nicht nach finanziellen Gründen entscheiden“, ergänzte Adi Sprinkart (Grüne). Gleich zwei Änderungsvorschläge gab es zu Artikel 15 „Dienstzeiten“. Erfolgreich setzten die Freien Wähler eine Erhöhung der Beurlaubung für bayerische Beamte durch. Voraussetzung ist, dass Letztere eine Zeit im Bundestag, bei Parteien, Wählervereinigungen und anderen politischen Organisationen im In- oder Ausland tätig sind. Bislang war ein solcher Wechsel bis zu acht Jahre möglich; im neuen Recht sollen es bis zu zehn Jahre werden. „Wir werden diesem Vorschlag zustimmen, allerdings relativ reserviert“, sagte Bausback. In der Wirtschaft habe sich nämlich gezeigt, dass ein langer Auslandsaufenthalt der Karriere nicht zuträglich sei. Aber man werde auf die Eigenverantwortung der Beamten setzen. Nicht anfreunden konnten sich CSU und FDP mit dem SPD-Vorschlag, Beamte für eine vorübergehende Tätigkeit bei Gewerkschaften zu beurlauben. Damit würde man „ein gesellschaftliches Fass“ aufmachen, argumentierte man bei der CSU – und stieß auf Unverständnis bei der Opposition. „Wenn die Parteien dabei sind, verstehe ich nicht, warum der DGB es nicht sein soll“, sagte Meyer. Der in Artikel 15 aufgeführte Städtetag wäre auch eine Arbeitgebervertretung, gab Schuster zu bedenken. Im Rahmen der modularen Qualifizierung (Artikel 20) möchte man die Aufstiegschancen dadurch erhöhen, dass entweder „Prüfungen oder andere Erfolgsnachweise“ zu erbringen sind. Dafür sprachen sich CSU/FDP, SPD und Freie Wähler mit ähnlichen Änderungsvorschlägen aus. Auch will man die Arten der Prüfungen (Artikel 22) nach einem Antrag von CSU/FDP modernisieren. Assessment-Center sollen eine größere Rolle spielen, um Bewerber mit sozialer Kompetenz herauszufiltern. (Alexandra Kournioti)

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