Landtag

Trotz der Audi-Strafzahlungen gehen Diesel-Besitzer leer aus. (Foto: dpa/Schmidt)

18.04.2019

Audi-Dieselstrafe kommt Dieselfahrern nicht zugute

Die betroffenen Audi-Besitzer – entweder zur Nachrüstung ihrer Fahrzeuge gezwungen oder mit Fahrverboten belegt – gehen größtenteils leer aus

Die Staatsanwaltschaft München II hat letztes Jahr im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro gegen Audi verhängt. Das Bußgeld ist mittlerweile bei der Landeskasse eingegangen. „Die betroffenen Audi-Besitzer – entweder zur Nachrüstung ihrer Fahrzeuge gezwungen oder mit Fahrverboten belegt – gehen größtenteils leer aus“, schreibt Helmut Markwort (FDP) in seiner Anfrage. Und die Kosten für die Gesundheits- und Umweltschädigungen trage die Allgemeinheit. Der Abgeordnete fragte die Staatsregierung, ob das Geld nicht besser mit Zweckbindung in den Haushalt eingegliedert werden soll.

Mit Haushaltsüberschüsssen werden nur Altschulden getilgt

Im Antwortschreiben des Finanzministeriums heißt es, gemäß bayerischer Haushaltsordnung dienten grundsätzlich alle Einnahmen zur Deckung der im Staatshaushalt verankerten Ausgaben. „Eine einschränkende Ausnahme, zum Beispiel ein zweckbestimmender Vermerk im Haushaltsplan, war im vorliegenden Fall nicht vorgesehen.“ Alle Geldbußen und Geldstrafen dienten zur Abgeltung von Rechtsverstößen verschiedenster Art. Wenn im Staatshaushalt ein Überschuss entstehen sollte, ist der Verwendungszweck schon festgelegt: „In der jetzigen Gesamtlage des Staatshaushalts kommen lediglich eine zusätzliche Tilgung von Altschulden oder eine Zuführung an eine Rücklage als Handlungsmöglichkeit in Betracht.“ Eine Entscheidung werde die Staatsregierung erst treffen, wenn ein Überschuss vorliege.

Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich hat der Geldsegen durch den „Sondereffekt Bußgeld“ übrigens nicht. Einnahmen aus Bußgeldzahlungen sind nicht „ausgleichserheblich“, wie es in der Antwort heißt. Ob die Städte Nürnberg und Ingolstadt einen Ausgleich für die ihnen entgangene Gewerbesteuer durch das Bußgeld erhalten, müsse im Rahmen des Regierungsentwurfs zum Doppelhaushalt noch durch den Ministerrat entschieden werden. (David Lohmann)

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