Landtag

Ihre fundierte Ausbildung erhalten bayerische Feuerwehrleute zum Teil an den drei staatlichen Feuerwehrschulen. (Foto Bilderbox)

16.09.2011

Ausbildung auch Sache der Kommunen

Aufstieg für Lehrpersonal geplant – Bedarf an zusätzlichen Stellen wird geprüft

Die Feuerwehren, ihre staatlichen Schulen und ihr Lehrpersonal sind immer wieder Diskussionsgegenstand im Landtag. Jüngst hat der Abgeordnete Günther Felbinger (Freie Wähler) eine schriftliche Anfrage an das Innenministerium gerichtet. Inhalt: das Lehrpersonal an den staatlichen Feuerwehrschulen. „Für wann ist die seit Jahren versprochene Eingruppierungsrichtlinie für das Lehrpersonal an den staatlichen Feuerwehrschulen zur Einführung geplant und welche konkreten Zuschläge sind hierbei konkret für das Lehrpersonal vorgesehen?“, fragt er in dem Papier.

Übernahme in Beamtenverhältnis

Die Antwort aus dem Innenministerium klingt vielversprechend für das erwähnte Lehrpersonal: „Die Weichen für Einkommensverbesserungen beim Lehrpersonal sind bereits gestellt“, wird verkündet. Konkret: „So sollen die für die Tarifbeschäftigten derzeit noch geltenden Eingruppierungsrichtlinien mit entsprechenden Verbesserungen neu gefasst werden.“ Einschränkung: „Dies ist aber erst ab 2012 nach der künftigen Bewertung der einzelnen Entgeltgruppen gemäß der neuen Entgeltordnung möglich.“
Als eine Verbesserung wird folgende erwähnt: Bislang können Beschäftigte im Rahmen der Umstellung vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) nur die Entgeltstufe E 8 erreichen. In Zukunft soll das Personal an den Feuerwehrschulen der Aufstieg in die Entgeltgruppe 9 eröffnet werden. Felbinger hat sich auch nach möglichen Zulagen für die Lehrenden erkundigt.
Letztere gibt es laut Ministerium seit dem 1. Juli diese Jahres – allerdings offenbar nicht für das gesamte Lehrpersonal: „Darüber hinaus erhält der Großteil der Tarifbeschäftigten der Staatlichen Feuerwehrschulen (...) befristet auf drei Jahre eine Zulage im Rahmen einer Vorweggewährung von Stufen“, heißt es in dem Papier.
Nach welchen Kriterien diese Zulage vergeben wird, ist in der schriftlichen Antwort indes nicht erläutert.
Nicht wenige Angestellte des öffentlichen Dienstes hoffen auf ein Beamtenverhältnis. So auch an den Feuerwehrschulen. Diese Aussicht scheint in der Zukunft prinzipiell möglich zu sein: „Soweit die erforderliche Stellenausstattung es zulässt, ist geplant, mittelfristig auf ein Beamtensystem mit pädagogischer Ausrichtung umzustellen“, teilt das Ressort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit.
Konkret soll diese Übernahme ins Beamtenverhältnis so aussehen: „In der zweiten Qualifikationsebene soll die Ausbildung und anschließende Beschäftigung mit Inkrafttreten der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) im Beamtenverhältnis erfolgen.“ Dieses Procedere sei in der dritten Qualifikationsebene bereits jetzt der Fall.
Auf eine direkte Frage folgt nicht immer eine direkte Antwort: „Welches Berufsbild liegt dem Lehrpersonal an den staatlichen Feuerwehrschulen zugrunde?“, hat Felbinger gefragt. Entgegnung des Ministeriums: „Das Lehrpersonal setzt sich im Wesentlichen aus Beamten der zweiten und dritten Qualifikationsebene beziehungsweise vergleichbaren Tarifbeschäftigten mit entsprechender Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst zusammen.“
Konkreter klingt Folgendes: Das Staatsministerium sieht nach eigener Aussage einen Bedarf nach mehr Lehrpersonal an den drei staatlichen Feuerwehrschulen. „Der konkrete zusätzliche Personalbedarf wird derzeit untersucht“, heißt es. Ob es so weit kommt, ist – wie immer in solchen Fällen – „unter Haushaltsvorbehalt“. (Alexandra Kournioti)

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