Landtag

Im Schnitt zwei Wochen warten Behörden auf Antwort der BaFin. (Foto: dpa)

26.10.2018

Auskunft über Terroristen noch per Brief

Bayerische Behörden müssen bei Fragen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bis zu drei Monate auf Antwort der Finanzaufsicht warten

Behörden haben zum Beispiel bei Ermittlungen in Strafverfahren im Rahmen des Kontoabrufverfahrens die Möglichkeit, die Namen von Kontoinhabern zu erfahren. Die Anfrage muss an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschickt werden, die Zugriff auf die von den Banken gemeldeten Konto- und Kundendaten hat. „Insbesondere bei Ermittlungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein schneller Erkenntnisgewinn essenziell, um mittels der gewonnen Erkenntnisse präventive und strafverfolgende Maßnahmen einleiten zu können“, schreibt Florian Streibl (Freie Wähler). Er wollte daher von der Staatsregierung wissen, wie schnell oder langsam die BaFin im Schnitt antwortet.

Könnten Straftaten durch schnellere Rückmeldung der BaFin verhindert werden?

Das Innenministerium antwortet, es gebe keine offiziellen Statistiken hinsichtlich des Antwort-Zeit-Verhaltens der BaFin. Aus diesem Grund seien bei den entsprechenden Dienststellen Erfahrungswerte erhoben worden, die auf Schätzungen von Polizeibeamten beruhen. Aus deren Sicht hat sich die Beantwortungsdauer zuletzt etwas verlängert. „In wenigen Fällen betrug die durchschnittliche Dauer im Jahr 2017 etwa zwei Wochen, überwiegend wird eine Dauer von vier bis sechs Wochen angegeben, für das Jahr 2018 etwa sechs bis acht Wochen“, heißt es in der Antwort. In manchen Fällen seien aber auch Bearbeitungszeiten bis zu drei Monaten gemeldet worden.

Ob Straftaten durch schnellere Rückmeldung der BaFin verhindert hätten werden können, kann das Ministerium nicht sagen. In einem Fall hätte ein Asylbewerber Deutschland bereits wieder verlassen, bis die BaFin seinen Namen an das Polizeipräsidium Oberfranken gemeldet hat. Darüber hinaus seien keine Fälle bekannt. Die Staatsregierung hofft, dass Abfragen künftig schneller werden, weil die BaFin derzeit die elektronische Anbindung der Ermittlungsbehörden an das automatisierte Kontenabrufverfahren prüft. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter sollen bereits angeschlossen sein. „Sukzessive ist nach der Pilotierung dann auch eine Anbindung der Polizeipräsidien vorgesehen“, schreibt das Ministerium. Bisher werden Auskunftsersuchen noch per Post und Fax durchgeführt. (David Lohmann)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.