Landtag

Geschlossene Kita: Elternbeiträge werden ab April erstattet. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

22.04.2020

Bayern zahlt Kita-Beiträge im April, Mai und Juni

Der SPD reicht das nicht: Sie fordert unter anderem rückwirkende Erstattungen

Die bayerische Staatsregierung und die Träger der Kindertagesbetreuung haben sich auf eine dreimonatige Beitragsentlastung für Eltern wegen der Corona-Krise verständigt. "Die Träger werden pauschal entlastet, gestaffelt nach Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege. Im Interesse der Familien werden wir die Elternbeiträge ab April für drei Monate erstatten", sagte Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) am Mittwoch in München. Im Gegenzug würden dann die Beiträge für die Monate April, Mai und Juni bei den Eltern nicht erhoben. Dies gelte aber nur für die Eltern, die in den jeweiligen Monaten keine Notbetreuung nutzten.

Der SPD im Landtag reicht die dreimonatige Kostenübernahme, die laut Finanzministerium rund 170 Millionen Euro kostet, nicht aus. Angesichts der Corona-Krise seien konsequente Entlastungen nötig, beispielsweise durch eine rückwirkende Erstattung der Kita-Gebühren während der gesamten Schließzeit, sagte die Vorsitzende des Sozialausschusses im Landtag, Doris Rauscher (SPD). Am Donnerstag werde Trautner im Ausschuss über die Pandemie-Maßnahmen berichten.

Darüber hinaus werde im Ministerium derzeit an einem Konzept gearbeitet wie die Kinderbetreuung schrittweise weiter geöffnet werden könne. "Ich lasse mich dazu von einem Expertengremium aus Ärztinnen und Ärzten, Pädagogen, Psychologen beraten", sagte Trautner. Diskutiert würden dabei auch Fragen von Mundschutz, Gruppengrößen und dem Einsatz von Risikogruppen - also etwa älteren Betreuern.
(dpa)

Kommentare (18)

  1. Jürgen am 08.09.2020
    Es ist nicht fair das die Gebühr nicht anteilig berechnet wird. Ich verstehe, aber die Leute nicht die die Notbetreung ganz benutzt haben und hier dann jammern, dass sie so systemrelevant sind. Ihr habt ja einen Corona Bonus bekommen, was wollt ihr mehr. Es hat sich auch sonst nichts geändert ihr verdient noch immer das gleiche wie vor der Krise.
  2. Anni am 24.07.2020
    Wir haben zwei positiv getestete Kinder in der kindergartengruppe. Ab heute also für zwei Wochen geschlossene Einrichtung und anschließend 2 Wochen geplante Kita Schließung. Natürlich dürfen wir das dann auch wieder bezahlen. Wie schon den ganzen Monatsbeitrag für März, obwohl ab 16. März geschlossen wurde. Kann jemand mal bitte für die Interessen der Familien eintreten und es nicht nur vorgeben. Wir haben somit 5 Monate keine Betreuung für unsere Kinder und werden auch noch zur Kasse gebeten. Eine anteilige Berechnung wäre das mindeste. Ach zusätzlich kommt auch noch, dass die Essensbeitäge abgezogen werden.
  3. Melli am 18.07.2020
    Super, 3 Tage Notbetreuung , 5 MINUSURLAUBSTAGE, weil ich nicht systemrelevant genug war. Und 169 Euro für den Monat April FÜR 3 TAGE. Unverschämter geht es nicht. Klar wer Arbeitet wird bestraft. Frechheit.
  4. Mike am 17.07.2020
    "Im Gegenzug würden dann die Beiträge für die Monate April, Mai und Juni bei den Eltern nicht erhoben. Dies gelte aber nur für die Eltern, die in den jeweiligen Monaten keine Notbetreuung nutzten."
    Witzig und sehr undemokratisch gegenüber denen, die in der Zeit darauf angewiesen sind, arbeiten und für andere alles aufrechthalten, wird jetzt die "Schulpflichtige Zeit" (kostenlos) zu Notbetreuung und zusätzlich finanziell geschröpft. Die Refinanzierung ist hierdurch natürlich auch geklärt. Steht in keinem Verhältnis zu einer demokratischen Lösung. Hier wird das Pferd von hinten aufgezogen. Bin enttäuscht, das Gefanken gesponnen aber nicht richtig zu Ende gebracht werden
  5. Chrissyh9984 am 08.07.2020
    Frechheit und volle Verarsche für alle Eltern.Es muss nun rückwirkend gezahlt werden.Danke für diese Verarsche.
  6. Yennefer am 07.07.2020
    Die Sve hat uns heute mitgeteilt das wir für Juni das Geld bezahlen sollen mit der Begründung das sie ein Privater Träger sind und ihr Azubis damit finanzieren.Wir haben seit Juli 1Woche Sve und dann wieder keine und müssen selbst betreuen.Sollen den Juni nachüverweisen?Ist das rechtens?
  7. Chris am 16.06.2020
    Die Aussage, dass die Kindergarten Gebühren übernommen werden können wir so nicht bestätigen.
    Heute haben wir eine Email von unserem Kindergarten (Educcare) erhalten. Wir sollen jetzt im Juni die Beiträge für März-Juni zahlen.
    Danke an König Markus!
  8. elaka am 11.06.2020
    Hallo zusammen, ich habe die Petition von Frau Sauer unterschrieben. Ich bin Mama von Drillingen und musste im Mai für 5 Tage Notbetreuung drei volle Monatsbeiträge (!!!) zahlen. Eine Frechheit. Ich hoffe, dass die Petition was bewegen kann! Viele Grüße
  9. Anne am 10.06.2020
    Ich finde die Idee zur Entlastung von Elternbeiträgen für Eltern, welche die Kinderbetreuung infolge der COVID19-Epidemie nicht in Anspruch nehmen können, prinzipiell gut. Aber wie schon einige Leserinnen und Leser vor mir beschrieben, funktioniert der Fond des Freistaats leider eher im Gießkannenprinzip.

    Nicht, dass nur eine bestimmte Gruppe von Kindertagesstätten unterstützt wird, sondern auch dass viele Eltern – welche die Notbetreuung notgedrungen in Anspruch nehmen müssen – oftmals auch bei nur teilweiser Inanspruchnahme den vollen Monatsbetrag der Betreuungskosten zu zahlen haben…

    Wir haben uns damit etwas näher beschäftigt und uns dazu entschieden eine Petition zu generieren:
    Diese steht vor allem für eine gerechte Verteilung der Gelder zur Entlastung der Elternbeiträge in COVID-19-Zeiten, welche an gut durchdachte und Gleichheit schaffende Bedingungen geknüpft sind.

    Bei weiterem Interesse: https://weact.campact.de/petitions/willkurliche-kita-beitrage-wahrend-der-corona-krise-in-bayern
  10. Meli am 04.06.2020
    Wir bekamen heute einen Zettel das wir für Mai den kompletten Beitrag zahlen sollen obwohl wir wirklich schauten das wir meinen Sohn ohne Kita notbetreuung schaffen. Wir sind System relevante Berufe.
    Jetzt sollen wir für 3 Tage Kita notbetreuung kompletten mai Beitrag bezahlen und wir bekommen nicht mal die 100 Euro Zuzahlung weil er im Januar 2020 erst 3 Jahre wurde.
    Ich finde das wirklich ne Frechheit
  11. Anonym am 26.05.2020
    Ich finde es absolut frech dass wir den Kita Platz bezahlen müssen. Arbeite in einem systemrelevanten Beruf und bin auf die Kita Betreuung in dem Fall notbetreuung angewiesen. Dann wird man quasi bestraft dass ich arbeiten gehen muss. Dankeschön!! Aber dann ist mir jetzt ja auch bewusst für was ich den „Bonus“ weil ich in der Pflege arbeite bekomme. Muss davon den Kita Platz bezahlen
  12. Hermann am 26.05.2020
    Kann mir jemand sagen ob man die Erstattung der KiTa-Gebühren nur dann bekommt, wenn man in diesen Monaten an keinem Tag eine Notbetreuung beansprucht hat? Angenommen, im April und Mai hat man keine Notbetreuung beansprucht, aber im Juni schon, bekommt man dann wenigstens die Monate April und Mai erstattet?
  13. Kloaneconny am 17.05.2020
    Ich sehe es auch als nicht faire geregelt, wenn ich als alleinerziehende(2kinder) Erzieherin im April meine Kinder für 9 von 20 Arbeitstagen in die Notbetreuung geben muss um selber 2-3 Kinder zu betreuen und dafür den vollen Kitabeitrag Für April zahlen muss, während andere Eltern mit einem Kind im Homeoffic ihr komplettes Geld zurückkommen. Eine anteilige Zahlung der genutzten Tage würde ich anstandslos machen. Aber so fühle ich mich von den Politikern in der Coronakrise nicht ansatzweise unterstützt.
    Da muss eine faire Regelung her!
  14. Julia am 14.05.2020
    Es tut mir leid aber auch ich kann diese Regelung in keiner Weise nachvollziehen. Ich habe mich als Alleinerziehende mit zwei kleinen Kindern bestimmt nicht auf die faule Haut gelegt und meine Kinder immer nur genau zu meinen Arbeitszeiten in die Betreuung gebracht. Mein sogenannter ystemrelevanter Beruf erlaubt leider kein Homeoffice. Ich fühle mich bestraft dafür arbeiten gegangen zu sein.
  15. Anonym am 14.05.2020
    Ich finde es eine Frechheit, dass für die Notbetreuung meiner Kinder für 3 Tage im April der volle Monatsbeitrag gezahlt wird. Ich habe meine Kinder 6 Wochen zu Hause betreut und "Nebenbei" Homeoffice gemacht. Die 6 Wochen sind zu erstatten - ich sehe es nicht ein, dass ich dafür den Kindergarten zahlen muss.
  16. ChrisGroi am 06.05.2020
    Sehr geehrte Damen u. Herren,
    können sie mir erklären, wenn jemand die Notbetreuung für Kinder nutzt zahlen darf?
    Ich finde dies ist nicht in Ordnung. Weil die Eltern systemrrlevante Berufe ausüben können kein Homeoffice machen oder zu Hause bleiben, sonst würde die Versorgung zusammenbrechen. Nach meinen Informationen sind es ca. 2 Prozent die eine Notbetreung in anspruch nehmen. Nicht die Welt. Bitte überdenken sie das nochmal. Ich fühle mich bei dieser Entscheidung wenn die Regelung so bleibt massiv benachteiligt. Besten Dank
    Gruss Bleibt Gesund
  17. Melli am 30.04.2020
    Ich habe genau die gleiche Frage wie Eva .... könnten die WENIGEN Notbetreuungstage nicht anteilig berechnet werden?
  18. Eva am 28.04.2020
    Wenn die Notbetreuung nur für 10 Tage im Monat April 2020 in Anspuch genommen wurde, ist tritzdem dir komplette Gebühr von den Eltern zu bezahlen? Hätte man dann nicht konsequenterweise Anspruch auf die reguläre gebuchte Betreuungszeit?
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.