Landtag

Neben Gerichtsvollziehern holten 2013 vor allem Finanzämter Informationen ein. (Foto: Getty)

19.09.2014

Behörden fragen zunehmend Kontodaten von Bürgern ab

Schriftliche Anfrage von Verena Osgyan (Grüne)

Um Steuerbetrüger ausfindig zu machen oder den Missbrauch von Sozialleistungen einzudämmen, können Behörden beim Bundeszentralamt für Steuern Kontoinformationen von Bürgern anfragen. Seit letztem Jahr gilt diese Regelung auch für Gerichtsvollzieher. „Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Abfragen laut Medienberichten gegenüber dem Vorjahr auf 141 640 verdoppelt“, schreibt Verena Osgyan (Grüne) in ihrer Anfrage. Die Abgeordnete wollte daher von der Staatsregierung wissen, unter welchen Voraussetzungen dies im Freistaat geschieht.

Das Finanzministerium schreibt in seiner Antwort, Gerichtsvollzieher als Angehörige der Justizverwaltung dürften ein Kontoabrufersuchen nur durchführen, wenn sie vom Gläubiger dazu beauftragt worden seien. Dies sei immer dann der Fall, „wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder bei der Vollstreckung die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist“. Einzige Einschränkung: Der Anspruchswert muss mindestens 500 Euro betragen.

Im Vergleich zu den letzten Jahren sind die Kontoabrufe durch bayerische Behörden tatsächlich deutlich gestiegen. Lag die Zahl 2011 noch bei 3979, stieg sie im Jahr 2012 auf 4939 und letztes Jahr sogar auf 12 257. 2014 ist ein weiterer Rekordwert zu erwarten, nachdem es allein im ersten Halbjahr schon 9197 Kontoabrufersuchen gegeben hat. Neben den Gerichtsvollziehern (6869 Abfragen) holten 2013 vor allem Finanzämter (4430 Abfragen), Jobcenter (763 Abfragen), Jugendämter (97 Abfragen), Sozialhilfeverwaltungen (86 Abfragen), Wohngeldbehörden (neun Abfragen) und die Ämter für Ausbildungsförderung (drei Abfragen) Informationen ein.

Generell dürfen laut dem Ressort von Markus Söder (CSU) Konten aufgerufen werden, wenn Finanzbehörden säumige Steuerzahler besteuern, Sozialbehörden die Grundsicherung für Arbeitssuchende berechnen oder Kommunen Gewerbe- beziehungsweise Grundsteuern erheben möchten. Weitere Gründe für den Zugang sind die Berechnung von Sozialhilfe, Ausbildungsförderung, Aufstiegsfortbildungsförderung, Wohngeld oder Unterhaltsansprüche. In wie vielen Fällen die Abfrage ohne Begründung geschah, kann das Ministerium nicht sagen: „Statistische Erhebungen zu der Frage, in wie vielen Fällen Kontoabrufeersuchen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) positiv beziehungsweise negativ beschieden werden, werden nicht geführt.“ (David Lohmann)

Kommentare (1)

  1. Christian am 22.09.2014
    Nicht nur die Gerichtsvollzieher dürfen, sondern auch die
    Gemeinden.
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