Landtag

Kinderrechte in die Verfassung? Braucht’s nicht, sagt Emilia Müller von der CSU: „Kinderrechte dürfen keine Entrechtung der Eltern bedeuten.“ (Foto: dpa)

23.10.2015

Beschwerderecht für die Kleinen

Gesprächsforum im Landtag: Der Kinderschutzbund fordert eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung – Sozialministerin Emilia Müller (CSU) lehnt das ab

Schutz, Förderung und Beteiligung für Kinder zählen zu den Kernaufgaben einer Gesellschaft. Doch gehören diese Kinderrechte in die bayerische Verfassung oder sogar ins Grundgesetz? Oder würde ein solcher Paragraf eine Entrechtung der Eltern bedeuten? Das wollten die Kinderkommission und der Kinderschutzbund herausfinden. Die Kinder des integrativen Förderzentrums Phoenix in München wussten genau, was sie von Politikern erwarten: „Sie sollen sich mehr für uns einsetzen“, sagte Paul. „Sie sollen uns mehr fragen“, meinte Julia. „Sie sollen sich mehr um Behinderte kümmern“, verlangte Burak. Und das alles nicht irgendwann, sondern jetzt. Einig waren sich die Kinder auch in einem weiteren Punkt: Kinderrechte gehören ins „Buch“, also in die Verfassung.

„Wir haben Euren Aufruf gehört“, versicherte Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) beim Gesprächsforum „Kinderrechte in guter Verfassung?“ im Maximilianeum. Sie versprach, Lösungen zu erarbeiten, wie Kinder stärker in den Mittelpunkt gestellt werden können. „Wir Politiker müssen deutlich machen, dass Ihr Rechte habt“, ergänzte sie und verwies auf die Kinderkommission. Diese gibt es neben dem Bundestag nur noch im bayerischen Landtag. Sie versteht sich als Anwältin der Kinder.

Ein weiterer Garant für die Gesundheit, Beteiligung und Bildung von Kindern ist offiziell die 1992 von Deutschland unterzeichnete Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN). „Doch leider sind wir von einer Umsetzung noch Lichtjahre entfernt“, erklärte die Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes in Bayern, Susanna Kaiser. Selbst im Grundgesetz werde nur über Kinder gesprochen, ihnen würden aber keine Rechte zugesprochen. „Kinderrechte gehören daher in die Verfassung – in Bayern und im Bund“, fordert Kaiser.

Das glaubt auch die Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte, Claudia Kittel. „Für Kinder und Jugendliche gibt es kaum Wege, Feedback zu geben“, kritisierte sie. Auch in der Rechtspraxis nähmen Gerichte in ihren Urteilen nur selten Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention. Dabei entscheiden Eltern laut Kittel nicht immer im Interesse ihrer Kinder. So würden beispielsweise viele Eltern intersexueller Kinder ihr Kind gleich nach der Geburt per Operation auf ein – oft falsches – Geschlecht festlegen lassen.

"Unser Land blamiert sich bis auf die Knochen"

Für Sozialministerin Emilia Müller (CSU) haben Kinder zwar einen „besonderen Stellenwert“. Außerdem stünden die Grundrechte auch Kindern zu. Ein spezielles Kinderrecht in der Verfassung lehnt sie allerdings ab. „Kinderrechte dürfen keine Entrechtung der Eltern bedeuten“, betonte sie. Es gelte das „Primat der elterlichen Erziehung“, weil der Staat nicht der bessere Erzieher sei. „Eine Grundgesetzänderung allein bedeutet noch keine Verbesserung“, ergänzte Müller und verwies auf den Ausbau der Früherkennungsuntersuchungen, Kinderschutzambulanzen oder Kinderschutzstellen im Freistaat.

„Wir wollen Eltern doch keine Rechte nehmen, Frau Ministerin“, entgegnete der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Ihm gehe es nicht darum, Artikel 6 des Grundgesetzes zum Thema „Ehe und Familie“, sondern Artikel 2 zum Thema „Allgemeine Handlungsfreiheit“ zu ändern. Darin sollen die Rechte auf Förderung, Schutz, Beteiligung und der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln festgeschrieben werden. Selbst die Europäische Union habe das schon hinbekommen. „Unser Land blamiert sich bis auf die Knochen“, schimpfte er. „Diese Schande sollten sich Politiker nicht antun.“

Unterstützung bekam Hilgers von der Bundestagspräsidentin a.D., Rita Süssmuth. „Eltern verlieren kein Elternrecht“, unterstrich die CDU-Politikerin. Wenn es um Kinderwohl gehe, gehe es schließlich ebenso um das Elternwohl. Es könne nicht sein, dass eine Kita nicht gebaut werden darf, weil ruhiges Wohnen vor dem Gesetz einen höheren Stellenwert habe. Sie kämpfe bereits seit mehreren Jahrzehnten dafür, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern – da gebe sie so kurz vor dem Ziel nicht auf. „Jetzt“, ist Süssmuth überzeugt, „ist der Zeitpunkt, wo es dran ist.“ (David Lohmann)

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