Landtag

CSU will künftig das Volk befragen. Bürger und Opposition aber dürfen die Volksbefragungen nicht initiieren. (Foto: dpa)

13.11.2014

CSU bleibt bei den Volksbefragungsplänen

Opposition plant Klagen

Die CSU will ihre Pläne zur Einführung unverbindlicher Volksbefragungen nicht ändern - und die Opposition deshalb voraussichtlich vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Insbesondere lehnte es die CSU heute im Rechtsausschuss des Landtags ab, auch der Opposition oder den Bürgern das Recht zu geben, solche Volksbefragungen zu initiieren. "Das soll nicht rechtlich verbindlich sein, deshalb brauchen wir keine Minderheitenrechte", sagte die CSU-Rechtsexpertin Petra Guttenberger. Und das Volk könne ja das Instrument von Volksbegehren und Volksentscheid nutzen. SPD, Freie Wähler und Grüne kündigten daraufhin an, das Gesetz am Ende wohl vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen.

Experten halten den Gesetzentwurf für verfassungswidrig

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der Freien Wähler, sieht sich zudem durch die im Oktober durchgeführte Expertenanhörung bestätigt: "Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung von Volksbefragungen ist verfassungswidrig, weil die Volksbefragung ohne Verfassungsänderung eingeführt werden soll." Wortlaut und Systematik der Verfassung sprächen deutlich dafür, dass neuartige oder zusätzliche unmittelbare Beteiligungen des Volkes in der Verfassung verankert werden müssten, plebiszitäre Elemente würden in der Verfassung sehr genau geregelt, so Streibl. „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden seinerzeit bewusst mit einer Verfassungsänderung flankiert. Die Einführung konsultativer Volksbefragungen durch einfachgesetzliche Änderungen verstößt jedoch gegen das in der Bayerischen Verfassung festgelegte Kompetenzgefüge. "
Die Landtags-Grünen forderten bereits nach der Expertenanhörung "die unausgegorene Idee schnellstmöglich zu beerdigen". Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin sagte damals: "Mehr Bürgerbeteiligung wird nur suggeriert, tatsächlich aber handelt es sich aufgrund der fehlenden Bindungswirkung um eine überteuerte Meinungsumfrage, die zudem nur von den Regierenden angestoßen werden kann." Sie kündigte bereits damals an, dass die Grünen "alle Rechtmittel ausschöpfen und vor den Verfassungsgerichtshof ziehen" würden. (BSZ/dpa)

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