Landtag

Franz Rieger will sein Landtagsmandat nicht abgeben. (Foto: dpa/Armin Weigel)

09.06.2022

CSU Regensburg fordert Rieger zum Rückzug aus Landtag auf

Der Abgeordnete gilt nach der rechtskräftigen Verurteilung wegen Erpressung von Parteispenden als vorbestraft

Nach der rechtskräftigen Verurteilung wegen Erpressung von Parteispenden hat jetzt auch die eigene Partei den Regensburger Landtagsabgeordneten Franz Rieger aufgefordert, sein Landtagsmandat niederzulegen. Zuvor hatte bereits die SPD-Landeschefin Ronja Endres diese Forderung aufgestellt.

"Die CSU im Stimmkreis Regensburg distanziert sich vom Landtagsabgeordneten Dr. Franz Rieger und fordert ihn zur Niederlegung seines Mandats auf", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Vertretern von sieben Ortsverbänden. Sie hielten diesen Schritt nach der rechtskräftigen Verurteilung für alternativlos.

"Die Tatsache, dass Franz Rieger den Verzicht auf das Mandat bisher ablehnt, obwohl er nun vorbestraft ist, betrachtet die CSU in der Stadt Regensburg sowie in den Gemeinden Wenzenbach, Lappersdorf und Pentling als Belastung ihrer politischen Arbeit", heißt es in der Mitteilung weiter.

Geldstrafe in Höhe von 120 000 Euro

Das Landgericht Regensburg hatte es bereits im November vergangenen Jahres als erwiesen angesehen, dass Rieger den Vorstand eines Immobilienunternehmens erpresst hatte. Rieger hatte den Unternehmer nach Überzeugung des Gerichtes aufgefordert, 50 000 Euro an Parteispenden zu zahlen. Als dieser dies zurückgewiesen habe, habe Rieger in auf die Bedeutung der Politik für die Ausweisung von Baugebieten und die Erteilung von Baugenehmigungen in der Region hingewiesen. Daraufhin habe er gezahlt.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Regensburger Entscheidung, wodurch diese nun rechtskräftig ist. Rieger trat daraufhin am Mittwoch aus der CSU-Landtagsfraktion aus, will jedoch sein Abgeordnetenmandat bis zum Ende der Legislaturperiode weiter ausüben. Er hält das Urteil für falsch, er habe niemanden erpresst.

Ein Verzicht wäre freiwillig. Das Gesetz sieht vor, dass eine Entfernung aus dem Parlament gegen den Willen eines gewählten Abgeordneten nur möglich ist, wenn dieser wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wurde. Rieger hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 000 Euro erhalten.
(dpa)

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