Landtag

Mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung können die Sicherheitsbehörden ein genaues Personen-Profil erstellen. (Foto: dapd)

31.12.2010

"Das erschwert die Arbeit der Polizei"

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) klagt über Sicherheitslücken aufgrund der ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und die CSU-Fraktion drängen auf eine rasche Neuregelung des Bundesgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Seitdem die Richter in Karlsruhe im März die Speicherpflicht für die Telekommunkationsdienstleister aufgehoben hätten, gebe es „Sicherheitslücken“ beim Schutz der Bevölkerung, sagte Herrmann vor dem Innen- und dem Rechtsausschuss. „Wir können es uns nicht leisten, dass schwerwiegende Straftaten und dringende Gefahren nicht mehr effektiv abgewehrt werden können“, so Herrmann.
Dies gelte für die Verhinderung von Terroranschlägen genauso wie für die rechtzeitige Rettung von Vermissten. Zudem sei die Arbeit der Ermittlungsbehörden behindert, zum Beispiel bei der Verfolgung von Kinderpornographie im Internet. Herrmann erklärte, oftmals seien die Verbindungsdaten von Telefonaten und E-Mails der einzige Ermittlungsansatz. Wo diese nicht mehr gespeichert werden müssten, könnten auch keine Rückschlüsse mehr auf die möglichen Täter gezogen werden. „Das erschwert die Arbeit der Sicherheitsbehörden und erleichtert die Begehung von Straftaten“, warnte Herrmann.
Grüne bezweifeln Sinn der Vorratsdatenspeicherung
Sein Appell galt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), ein neues Gesetz nach den Vorgaben des BVG zumindest für schwere Straftaten zu erlassen. „Wir dürfen das nicht auf die lange Bank schieben, sondern müssen zügig zu einer Lösung kommen“, sagte Herrmann. In der Folge müssten womöglich auch bayerische Gesetze angepasst werden. Uneingeschränkte Unterstützung erhielt der Minister aus den Reihen der CSU.
Deren Abgeordneter Florian Herrmann betonte, die Vorratsdatenspeicherung müsse den „heutigen Möglichkeiten der Telefon- und Internetkommunikation angepasst“ werden. Es wäre fahrlässig, weite Bereiche der Kriminalität in einem „ermittlungsfreien Raum“ zu belassen.
Andreas Fischer (FDP) legte dagegen Wert auf die Feststellung, dass zwischen der Sicherheit und der Freiheit der Bürger abgewogen werden müsse. Natürlich müssten Polizei und Verfassungsschutz ihre Arbeit machen können, doch nur unter Wahrung der verbrieften Bürgerrechte. Fischer warnte davor, Einzelbeispiele für politische Zwecke zu instrumentalisieren.
Noch weiter ging Christine Stahl (Grüne). Die Zahl der Fälle, die während der 14-monatigen Gültigkeit der Vorratsdatenspeicherung zusätzlich hätten aufgeklärt werden können, lägen im Promillbereich. Sie schloss daraus, dass die Speicherung der Daten weder erforderlich noch verhältnismäßig sei. „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auch ohne Vorratsdatenspeicherung gut zurechtkommen“, meinte Stahl.
In einem Zwiespalt befand sich Franz Schindler (SPD). Einerseits hielt auch er die aus dem Speicherverbot resultierenden Behinderungen für die Ermittler für „nicht beachtlich“, andererseits erkannte er Fälle, in denen der Zugriff auf die Daten nützlich sein kann. Er mahnte deshalb, bei der Neufassung der Vorratsdatenspeicherung die vom BVG gemachten Vorgaben strikt einzuhalten.
Wie dies geschehen könnte, zeigte Petra Guttenberger (CSU) auf. Sie schlug vor, den Straftatenkatalog, der eine Telefonüberwachung von Verdächtigen erlaubt, auch bei der Vorratsdatenspeicherung anzuwenden. Dies schließe eine staatliche Datensammelwut aus, erhöhe aber die Sicherheit der Bevölkerung. Bernhard Pohl (Freie Wähler) begrüßte diesen Vorstoß. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.