Landtag

Augsburgs neue Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) hält im Mai 2020 in der Kongresshalle ihre Antrittsrede vor dem Stadtrat. Künftig könnte eine solche Veranstaltung auch digital stattfinden. (Foto: dpa/Stefan Puchner)

09.02.2021

Kommunalparlamente sollen auch online tagen dürfen

Über den neu vorgestellten Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler fand bereits die erste Lesung im Landtag statt

Künftig sollen auch in Bayern Sitzungen von Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreis- und Bezirkstagen virtuell stattfinden können. Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern stellten dazu einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vor, noch am selben Tag fand die erste Lesung im Plenum des Landtags statt. Kommunalvertreter bewerten das Ganze aber als nicht zu Ende gedacht.

Sein Ministerium verteidigte gegenüber der Staatszeitung vergangene Woche noch, warum es der Freistaat nicht Baden-Württemberg gleich tat: „Rein virtuelle Sitzungen erlauben die in den kommunalen Gremien oft entscheidenden unmittelbaren Interaktionen zwischen den Gremienmitgliedern nicht in gleicher Weise wie Präsenzsitzungen", so ein Sprecher damals. Doch beim Innen-Ressortchef Joachim Herrmann (CSU) hatte da bereits ein Umdenken eingesetzt, wie er in der gemeinsamen Pressekonferenz mit den Fraktionschefs der Regierungsparteien, Thomas Kreutzer (CSU) und Florian Streibl (FW), verriet: Bereits seit Ende vergangenen Jahres habe er gespürt, „dass sich in Teilen der Kommunen die Meinungen verändert haben“, was die Durchführung von reinen Präsenzsitzungen betrifft. Aber, darauf legte der Minister wert: „Das Bild ist von Stadt zu Stadt verschieden und deshalb wollen wir auch keine Vorschriften machen.“

Also alles freiwillig? Ja – aber mit einer gewissen politischen Hürde in den Kommunalparlamenten. Zwei Drittel der Räte müssen für die sogenannten Hybrid-Sitzungen stimmen, erst dann dürfen sie angewendet werden. Für Gemeinderäte und Kreistage ist das eine äußerst seltenes Quroum, bei den meisten Sachverhalten reicht die absolute Mehrheit. Das Adjektiv "hybrid" hat seine Berechtigung, weil zumindest der Bürgermeister bei jeder Sitzung persönlich im Sitzungssaal anwesend sein muss.

Erprobung bis Ende 2022

Die beiden Fraktionschefs übten sich derweil in leiser Ironie. Man sei „froh, heute mal nicht Verschärfungen, sondern Erleichterungen bekannt geben zu können“, sagte Thomas Kreutzer und sein Kollege Streibl ergänze, es sei schön dass die schwarz-orange Koalition zeigen könne, „dass die Zusammenarbeit klappt“. Zuletzt war das ja nicht immer der Fall gewesen. Auch habe man, so die Fraktionschef über den etwas überraschend vorgestellten Gesetzentwurf, damit „nicht dem Innenminister die Sache aus der Hand genommen“. Aber anders als durch eine Verordnung des Fachressorts erspart man sich auf diesem Weg eben ein kompliziertes Anhörungsverfahren. In Pandemiezeiten komme es auf die schnelle Umsetzung an.

Wann genau auf diese Weise getagt werden darf, steht aber noch nicht fest – und die Langfristigkeit ebenso wenig. Bis Ende 2022 möchte man das Modell erproben und dann werde sich der Landtag mit der Frage beschäftigen, ob daraus eine dauerhafte Einrichtung wird, sagte der Innenminister. Man verspreche sich damit auch nicht nur Erleichterungen in Pandemiezeiten, sondern auch für Räte mit zu betreuenden Kindern.

Bayerns Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU) bewertet den Gesetzentwurf gegenüber der Staatszeitung als „bisserl spät, aber einen Schritt in die richtige Richtung“. Die kommunalen Spitzenverbände hätten eine entsprechende Regelung ja bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 angemahnt – damals vergebens.

Gemeindetag: Ungeklärter Datenschutz

Darüber hinaus findet Brandl, dass einiges in dem Gesetzentwurf noch ungeklärt sei – beispielsweise die Frage des Datenschutzes: „Was machen wir, wenn ein Gemeinde- oder Kreisrat nicht möchte, dass sein Gesicht im Netz zu sehen ist?“, fragt der Gemeindetagspräsident. Was vielen Landtagsabgeordneten nicht bewusst zu sein scheint: Anders als sie müssen es Mitglieder von Kommunalparlamenten nicht akzeptieren, dass audiovisuell über ihre Arbeit berichtet wird. In manchen Kommunen n scheiterte daran auch das Streamen der Stadtratssitzungen.

Obendrein befürchtet der Verbandspräsident, dass externe Hacker über die digitale Plattform der Ratssitzung Zugang in die IT des Rathauses bekommen und dort Schaden anrichten können; entsprechende Fälle gab es bereits. (André Paul)

 

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