Landtag

Ein Jahr vor der Landtagswahl ist der Dauer-Machtkampf in der bayerischen AfD-Landtagsfraktion wieder neu ausgebrochen. (Foto: dpa/Nicolas Armer)

27.09.2022

Gespaltene Fraktion

Landtags-AfD streitet um Co-Vorsitzendenposten

Ein Jahr vor der Landtagswahl ist der Dauer-Machtkampf in der bayerischen AfD-Landtagsfraktion wieder neu ausgebrochen. Die Gruppe der Abgeordneten, die aktuell den Fraktionsvorstand stellt, und das Lager um die ehemaligen Vorsitzenden Katrin Ebner-Steiner und Ingo Hahn streiten über eine mögliche Nachwahl des seit März vakanten Posten des Co-Vorsitzenden.

Letztere Gruppe scheiterte nach Angaben aus Fraktionskreisen am Dienstag damit, eine Wahl durchzusetzen, nach einem ersten Anlauf schon zur Fraktionsklausur vergangene Woche. Der amtierende Vorstand wies das Ansinnen dem Vernehmen nach unter Verweis auf die Satzung zurück. Eine anschließende Abstimmung über die Tagesordnung der Fraktionssitzung endete demnach mit einem Patt von acht zu acht.

Die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Fraktion, durch die sich seit ihrem Einzug in den Landtag 2018 ein tiefer Riss zieht, hatten sich immer wieder verschoben. Als nach mehreren Fraktionsaustritten das gemäßigtere Lager die Mehrheit hatte, tauschte es am Ende einmal den kompletten Fraktionsvorstand um Ebner-Steiner und Hahn aus. Ebner-Steiner wird dem offiziell aufgelösten "Flügel" zugerechnet und gilt als Vertraute von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke.

Die Fraktion schrumpfte seither aber noch weiter: Nach zwei weiteren Austritten - darunter des Fraktionsvorsitzenden Christian Klingen - waren es nur noch 16 Mitglieder. Ein Nachrücker für einen später gestorbenen Abgeordneten bescherte dem Lager um Ebner-Steiner zuletzt dann wieder eine knappe Mehrheit von neun zu acht Stimmen. Doch seit Klingens Austritt ist Ulrich Singer bisher alleiniger Fraktionschef.

Der amtierende Vorstand argumentiert dem Vernehmen nach nun, dass der ebenfalls vakante Posten des stellvertretenden parlamentarischen Geschäftsführers nachbesetzt werden müsse, weil dieser konkret in der Satzung der Fraktion genannt sei. "Der Fraktionsvorstand besteht aus dem/den Fraktionsvorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, dem parlamentarischen Geschäftsführer sowie dem stellvertretenden parlamentarischen Geschäftsführer", heißt es dort. Der Fraktionsvorstand darf demnach aber "die 1/3-Mehrheit der Anzahl der Fraktionsmitglieder nicht überschreiten" - also angesichts der geschrumpften Fraktion nur noch fünf Mitglieder haben. Damit könne der Posten des Co-Vorsitzenden nicht nachbesetzt werden.

Das Lager um Ebner-Steiner besteht dagegen dem Vernehmen nach darauf, den Posten des Co-Vorsitzenden nachzuwählen - was der amtierende Vorstand zurückweist, weil dies laut Satzung nicht möglich sei. Ob und wie der Machtkampf gelöst werden könnte, war am Dienstag offen. (dpa)

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