Landtag

Straßenbau ist eine teure Angelegenheit. (Foto: dpa/Frank Leonhardt)

05.02.2021

Ärger um Strabs hält an

Innenausschuss: Die Bewilligung der Härtefallausgleich-Zahlungen für die 2018 abgeschafften Straßenausbaubeiträge kommt kaum voran

Grund- und Hausbesitzer, die einen Antrag auf Härtefallausgleich bei der Bezahlung der 2018 abgeschafften Straßenausbaubeiträge (Strabs) gestellt haben, müssen sich weiter gedulden. Die Bescheide werden wohl frühestens Ende des Jahres verschickt. Das teilte der Vorsitzende der Ende 2019 eingesetzten Härtefallkommission, der frühere ORH-Präsident Heinz Fischer-Heidlberger, im Innenausschuss mit.

Als Hauptgrund für die Verzögerungen nannte er eine Vielzahl unvollständiger Anträge und das komplexe Prüfverfahren zur Feststellung berechtigter Ansprüche. Da sich der Gesetzgeber gegen ein „Windhundverfahren“ entschieden habe, könnten die Erstattungsbescheide erst versandt werden, wenn alle bis zum Stichtag, dem 31. Dezember 2019, eingegangenen 14 500 Anträge geprüft seien.

Komplexe Prüfverfahren sorgen für Wartezeiten

Zum Ausgleich der Härtefälle hat der Freistaat 50 Millionen Euro bereitgestellt. Die von grundsätzlich berechtigten „Strabs“-Zahlern für die Jahre 2014 bis einschließlich 2018 beantragte Rückerstattungssumme belaufe sich auf 150 bis 170 Millionen Euro, berichtete Fischer-Heidlberger. Diese Ansprüche, sollten sie in dieser Höhe auch gerechtfertigt sein, könnten also nur anteilig erfüllt werden. Nach seiner vorläufigen Schätzung könnte es bayernweit rund 20 000 Berechtigte geben. Das entspräche einer durchschnittlichen Erstattungssumme von etwa 2500 Euro, die allerdings je nach Höhe des geleisteten Beitrags und der Schwere der Härte gestaffelt würde.

„Die Sachverhaltsaufklärung ist in vielen Fällen sehr schwer“, erklärte Fischer-Heidlberger. Dazu trage die oft „wenig sorgfältige Antragstellung“ bei, die zahllose Nachfragen sowie die Nachforderung von Unterlagen und Belegen nötig gemacht habe.

Abgeordnete zeigen sich ungehalten über Verzögerung

Auch die Erfassung unterschiedlicher Dateiformate habe zu Mehraufwand geführt. Er hoffe, dass die Vollständigkeitsprüfung durch die inzwischen 21 Mitarbeiter*innen der Härtefallkommission in diesem Februar abgeschlossen werden könne. Erst danach schließe sich die Begutachtung der inhaltlichen Richtigkeit der Anträge sowie der individuellen Anspruchsberechtigung der Antragstellenden an, erläuterte Fischer-Heidlberger.

Kriterien für einen Härtefall seien unter anderem die Einkommensverhältnisse, die Nähe der Zahlung zum Stichtag, dem 1. Januar 2018, oder Fälle, in denen wegen einer zeitverzögerten Abrechnung durch die Kommunen manche Eigentümer noch zur Zahlung verpflichtet worden seien, andere an derselben Straße jedoch nicht mehr, so Fischer-Heidlberger.

Zudem klagte der Kommissonschef darüber, dass der Gesetzgeber zur Ermittlung der individuellen Berechtigung „schwer zu handhabende Vorgaben“ gemacht habe. „Ich sehe nicht, wie ich aus dem Regelwerk eine Vereinfachung machen könnte, die zu einer Beschleunigung führt“, bat Fischer-Heidlberger um Verständnis für das lange Verfahren.

Noch immer sei zum Beispiel unklar, wie die vom Gesetzgeber genannten „systemischen Härten“ abgegrenzt und bei der Abrechnung gewichtet werden sollen, damit sie auch einer gerichtlichen Überprüfung standhielten. „Wir bemühen uns intensiv, dass das Verfahren so zügig wie möglich abgewickelt wird“, sicherte Fischer-Heidlberger zu. 

Die Abgeordneten im Innenausschuss zeigten sich trotz dieser Erläuterungen ungehalten. Norbert Dünkel (CSU) erklärte, die Dauer des Verfahrens entspreche „nicht den zeitlichen Erwartungen des Parlaments“. Der Hergang sei „mehr als unbefriedigend“. Joachim Hanisch (Freie Wähler) sprach von einer „sehr, sehr prekären Situation“. Viele Antragsteller seien auf das Geld aus dem Härtefallfonds angewiesen. Es brauche eine möglichst rasche Auszahlung.

Freie Wähler: Die Sache ist „mehr als unbefriedigend“

Die Opposition nahm Fischer-Heidlberger überwiegend in Schutz und sah die Ursache für den schleppenden Verlauf in der mangelhaften Gesetzgebung der Regierungskoalition. Diese beinhalte „sehr viel Unbestimmtheit“, was es der Kommission erschwere, zu gerechten und nachvollziehbaren Entscheidungen zu kommen, urteilte Johannes Becher (Grüne). Es fehle an der klaren Definition eines Härtefalls sowie an Leitlinien zur Priorisierung von Ansprüchen. Er habe den Eindruck, dass aufgrund dieser Mängel die Lage nicht befriedet, sondern eher verschlimmert werde, sagte Becher.

Der Sozialdemokrat Klaus Adelt sprach vom „größten Bürokratiemonster, das der Freistaat je gesehen hat“. Die Kriterien für einen Härtefall seien so schwammig, dass rechtssichere und faire Entscheidungen kaum möglich seien. Wegen des oft hohen Alters der Anspruchsberechtigten bestehe aufgrund der weiter offenen Fragen die Gefahr, dass viele die Auszahlung nicht mehr erlebten, so der Abgeordnete.

Auch Alexander Muthmann (FDP) bemängelte, dass Fischer-Heidlberger keinen konkreten Termin für den Abschluss der Verfahren habe nennen können. Er befürchtete zudem, dass Klagen gegen die Bescheide das ganze Verfahren noch weiter in die Länge ziehen könnten.
(Jürgen Umlauft)

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