Landtag

Fordert, dass die Abgeordneten das letzte Wort über die Corona-Maßnahmen haben: FDP-Fraktionschef Martin Hagen. (Foto: Matthias Balk/dpa)

28.05.2020

"Dem Landtag gehört das letzte Wort"

Verordnungen während der Corona-Krise: FDP will Parlamentsrechte stärken

Die FDP hat ihren Gesetzentwurf zur Stärkung der Parlamentsrechte bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Landtag eingebracht. Er sieht vor, dass die Staatsregierung in den kommenden zwölf Monaten alle Verordnungsentwürfe mit für die Bürger*innen einschränkenden Wirkungen zwingend dem Parlament zur Zustimmung vorlegen muss. Im Regelfall soll dies vor der Veröffentlichung geschehen. Ist dies nicht möglich, soll die Verordnung spätestens sieben Tage nach Inkrafttreten im Landtag beraten werden. Andernfalls würde sie automatisch unwirksam.

„Die Volksvertreter sollen das letzte Wort über die Corona-Maßnahmen haben“, erklärte FDP-Fraktionschef Martin Hagen. Schließlich handle es sich dabei vielfach um weitreichende Grundrechtseingriffe. Eine Debatte darüber im Landtag schaffe nicht nur mehr Legitimität und Transparenz, sie sorge auch für eine „qualitativ bessere Rechtsetzung“. Auch in Zeiten einer Krise bedürfe das Handeln der Exekutive parlamentarischer Kontrolle. FDP-Kollege Alexander Muthmann ergänzte, es dürfe nicht sein, „dass der Ministerpräsident den Freistaat stilllegt und der Landtag schaut zu“. Wenn es um Versammlungs- oder Gottesdienstverbote gehe, müsse der Landtag mitreden dürfen.

Reiß (CSU): "Schnelle Reaktionsfähigkeit in Gefahr"

Tobias Reiß (CSU) betonte dagegen, die Pläne der FDP würden die nötige Reaktionsschnelligkeit in einer Krisensituation beeinträchtigen. Zudem befürchtete er ein „Kompetenzwirrwarr“. Es handle sich auch um keinen Blankoscheck, wenn der Landtag der Staatsregierung im Rahmen der geltenden Gesetze den Erlass von Verordnungen erlaube. Zudem sah Reiß den FDP-Vorstoß nicht vom Grundgesetz gedeckt. Demnach könne der Landtag der Staatsregierung keine Kompetenzen entziehen und sie zur Vorlage von Verordnungen verpflichten. Alexander Hold (Freie Wähler) verwies auf praktische Probleme. Bei der Vielzahl von im Krisenfall nötigen Regelungen könne der Landtag nicht jede einzelne durchdiskutieren. Dieses Verfahren könne Menschenleben gefährden.

Widerspruch kam von Toni Schuberl (Grüne). Es sei Aufgabe des Parlaments, alles Grundsätzliche wie zum Beispiel die Einschränkung von Grundrechten zu diskutieren und zu beschließen, während es dann der Staatsregierung obliege, die Beschlüsse zu vollziehen. Die Staatsregierung habe keine Befugnis, mittel- und langfristig geltende Maßnahmen per Verordnung zu beschließen. In der Krise habe man den Verordnungen auch angesehen, „dass sie im Hinterzimmer der Staatskanzlei entstanden sind und nicht durch die Mühlen des Landtags gegangen sind“, sagte Schuberl.

SPD-Fraktionschef Horst Arnold betonte, trotz Not und Eile müssten die Grundzüge des Parlamentarismus eingehalten werden. Es handle sich um einen Rechtsbruch, wenn das Parlament allein aus Pressekonferenzen Söders von konkreten Inhalten grundrechtseinschränkender Verordnungen erfahre. Auch Andreas Winhart (AfD) forderte die Einbeziehung des Landtags. Einige der umstrittenen Einschränkungen wären dann womöglich gar nicht in Kraft getreten, mutmaßte er.
(Jürgen Umlauft)

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