Landtag

Die erfolgreichsten deutschen Influencerinnen und Influencer verdienen über eine Million Euro im Jahr. Darauf müssen auch sie Steuern zahlen. (Foto: dpa/Tobias Hase)

20.01.2022

Der Fiskus spioniert in sozialen Netzwerken

Eine bayerische Taskforce kontrolliert Instagram-Persönlichkeiten

Influencer*innen präsentieren ihr Leben auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, Tiktok oder Snapchat. Wer in Deutschland mehr als 500 000 Follower hat, verdient laut einer Umfrage bis zu 38 000 Euro pro Post. Bundesweit haben schätzungsweise 15 000 Social-Media-Persönlichkeiten ein Gewerbe angemeldet. Die erfolgreichsten deutschen Influencerinnen und Influencer verdienen über eine Million Euro im Jahr. Darauf müssen auch sie Steuern zahlen. Doch oft verschwimmt die Grenze zwischen beruflichen und privaten Posts. 

Die Finanzämter in Deutschland wollen daher in Zukunft genauer darauf achten, welche Einnahmen Influencer bei der Steuererklärung angeben und was unversteuert bleibt. In Bayern wurde sogar eine spezielle Online-Taskforce gegründet, um die Kanäle der gewerblichen Social-Media-Persönlichkeiten zu überprüfen. Helmut Kaltenhauser (FDP) wollte jetzt von der Staatsregierung wissen, wie erfolgreich die Arbeit der Behörde ist.

Das Finanzministerium schreibt, die Taskforce mit inzwischen sechs Vollzeitstellen sei 2017 innerhalb der Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht beim Landesamt für Steuern gegründet worden. Sie gebe ihre Erkenntnisse insbesondere durch den Versand von „qualifiziertem Kontrollmaterial“ an die bayerischen Finanzämter und an die zuständigen Stellen der anderen Länder weiter. „Die abschließende steuerliche Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls obliegt dann originär dem jeweils örtlich zuständigen Finanzamt.“

Nach welchen Kriterien die Social-Media-Kanäle ausgewählt werden, will das Ministerium nicht sagen, da dies den Ermittlungserfolg beeinträchtigen könnte. Auch wie viele Kanäle bisher überprüft wurden, bleibt ein Geheimnis der Behörden. „Die Daten werden regelmäßig im Rahmen von Massendatenerhebungen personenbezogen erhoben, weshalb die Zahl der überprüften Kanäle von Influencern nicht darstellbar ist.“ 

Das Haus von Finanzminister Albert Füracker (CSU) gibt sich zugeknöpft

Zugeknöpft gibt sich das Haus von Finanzminister Albert Füracker (CSU) auch bei den Steuerforderungen oder Steuerrückforderungen, die im Rahmen der Arbeit der Online-Taskforce bis heute aufgestellt wurden. Dazu lägen keine Erkenntnisse vor. Insgesamt hätte die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht aber in den letzten Jahren Steuern im dreistelligen Millionenbereich eingetrieben. 

Neben der Online-Taskforce gibt es im Freistaat noch zwei weitere Taskforces. Sie wurden zur Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften beim Finanzamt München und zur Aufarbeitung von Cum-Cum-Geschäften beim Landesamt für Steuern eingerichtet. Zu ihrer Arbeit kann die Staatsregierung detaillierte Zahlen nennen: Durch sie hätten Steuern in Höhe von 361 Millionen Euro bei Cum-Ex-Geschäften und 104 Millionen Euro bei Cum-Cum-Geschäften zurückgefordert werden können. Davon wurden bereits 347 beziehungsweise 23 Millionen Euro zurückgezahlt. Außerdem seien beantragte Erstattungen der Kapitalertragsteuer verweigert worden. (David Lohmann)

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