Landtag

Zahlte seiner Frau Gertrud bis zu 5500 Euro im Monat: Georg Schmid. (Foto: dpa)

03.02.2015

Der tiefe Fall des Herrn Schmid

Vom Landtag auf die Anklagebank: Die Beschäftigung seiner Ehefrau hat die Politkarriere des Ex-CSU-Fraktionschef zerstört

Ungewöhnlich lang hat das Augsburger Amtsgericht die Anklage gegen Georg Schmid geprüft. Doch am Montag gab es für den 61 Jahre alten ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Landtags-CSUGewissheit:ab Anfang März muss er vor Gericht. Die Verwandtenaffäre des bayerischen Parlaments, die vor knapp zwei Jahren ans Licht kam, steuert damit auf ihren Höhepunkt zu. Denn dem schwäbischen Politiker droht im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe, ebenso wie seiner mitangeklagten Ehefrau Gerti.
Mehr als 20 Jahre lang beschäftigte Schmid seine Partnerin als Sekretärin in seinem Abgeordnetenbüro. Das taten auch Dutzende andere Abgeordnete. Doch das Ehepaar Schmid hatte kein Angestelltenverhältnis, wie es bei anderen Politikerpaaren üblich war. Frau Schmid firmierte im heimischen Donauwörth als selbstständige Unternehmerin, die Aufträge von Herrn Schmid entgegennahm und sogar eine eigene Mitarbeiterin hatte. Dafür erhielt Gertrud Schmid bis zu 5500 Euro im Monat. Wer sich dieses System einst ausdachte, ist nicht bekannt. In der CSU-Fraktion vermuteten einige, dass es ein Steuerberater war.
Die Staatsanwaltschaft sieht das alles als illegal an. Um mindestens 340 000 Euro Versicherungsbeiträge sollen die Schmids die Sozialkassen geprellt haben, zudem geht es um Steuerhinterziehung. Das Strafgesetzbuch sieht für beide Komplexe im schlimmsten Fall jeweils Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für den Hauptangeklagten Georg Schmid vor, für die wegen Beihilfe angeklagte Ehefrau etwas weniger.

Keiner in der Affäre verwickelten Abgeordneten ist so tief gestürzt

Doch noch nicht einmal die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es für den früheren christsozialen Spitzenmann so heftig kommt. Denn sonst hätten die Staatsanwälte die Anklage nicht beim Amtsgericht einreichen dürfen, sondern hätten zum Landgericht gehen müssen. Ein Amtsrichter ist beim Strafmaß auf eine Gefängnisstrafe von höchstens vier Jahren beschränkt.
Dennoch ist kein anderer in die Affäre verwickelte Parlamentarier aus dem Münchner Maximilianeum so tief gestürzt wie Fraktionschef Schmid, der zurücktreten und seine Karriere komplett aufgeben musste. Andere Abgeordnete mussten nach dem Auffliegen der Verwandtenbeschäftigung nur mit Enthüllungen in den Medien leben. Der frühere Chef des Haushaltsausschusses, Georg Winter (CSU), musste zumindest auch seinen Posten räumen. Er hatten seinen 13- und 14-jährigen Söhnen im Jahr 2000 noch schnell Jobs verschafft, bevor neue Angestelltenverträge für Verwandte verboten wurden.
Als erster Volksvertreter wurde SPD-Mann Harald Güller verurteilt, der ebenso seine Ämter als Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Partei und schwäbischer Bezirksvorsitzender verlor. Das Landgericht München reduzierte im August 2014 allerdings in zweiter Instanz die Strafe für Güller, der seinen Stiefsohn illegal beschäftigt und ihm rund 7400 Euro aus der Staatskasse gezahlt hatte. Der Sozialdemokrat kam mit einer Geldstrafe von 18 000 Euro, 120 Tagessätze zu je 150 Euro, davon.
Im Fall von Schmid hatte das Amtsgericht seit Juli die komplexen Vorwürfe geprüft. Dies zog sich in die Länge. Zunächst hatte der Verteidiger Schmids eine verlängerte Stellungnahmefrist beantragt und erhalten. Dann war die Entscheidung von Amtsgerichter Michael Nißl bis Jahresende erwartet worden, doch ausstehende Antworten von Finanzamt und Rentenversicherung zogen die Zulassung der Anklage in die Länge.
Schmid, der einst sogar mit dem Amt des Ministerpräsidenten liebäugelte, wollte sich am Montag zum Fall nicht äußern und verwies auf seinen Rechtsanwalt Nikolaus Fackler. Der Verteidiger betonte nochmals, dass seiner Ansicht nach das Beschäftigungsmodell des Ehepaares Schmid legal war. Ob dies dann allerdings zu einem Freispruch führt, darüber wollte Anwalt Fackler nicht spekulieren. (Ulf Vogler, dpa)

Kommentare (2)

  1. Guido Langenstück am 12.02.2015
    Ich empfehle folgende, höchst aufschlussreiche Literatur: http://www.randomhouse.de/Paperback/Die-Selbstbediener/Hans-Herbert-von-Arnim/e442198.rhd
  2. Zitrone am 03.02.2015
    Wenn ich mir überlege, dass alle Beteiligten mitgeholfen haben, dass der Öffentliche Dienst nur ja nicht zuviel bekommt....

    besonders die Herren Winter und Schmit in ihrer Funktion haben immer Sparsamkeit gepredigt.

    mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen.
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