Landtag

Mehr Rechte für Demonstranten garantiert die neue Version des bayerischen Versammlungsgesetzes.(Foto: DDP)

05.02.2010

„Die FDP hat der CSU einige Zähne gezogen“

14 Regelungen im bayerischen Versammlungsgesetz komplett gestrichen

Der Innenausschuss des Landtags hat auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CSU und FDP umfangreiche Änderungen am bayerischen Versammlungsgesetz vorgenommen. Insgesamt wurden 14 Regelungen komplett gestrichen und 30 weitere abgeändert. Dies war unter anderem notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das 2008 noch von der CSU-Alleinregierung verabschiedete Gesetz für teilweise unzulässig erklärt hatte. Unangetastet blieben die Regelungen zur erschwerten Genehmigung rechtsextremistischer Aufmärsche. Als Berichterstatter der Regierungsfraktionen sprach FDP-Innenpolitiker Andreas Fischer von einer „Generalüberholung“ des Versammlungsgesetzes. Wie auf Druck der FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, seien die Auflagen und Meldevorschriften für Veranstalter von Demonstrationen erleichtert und wesentliche Verbesserungen beim Datenschutz erreicht worden. Zahlreiche Straftaten im Bezug auf Versammlungen seien zu Ordnungswidrigkeiten zurückgestuft worden. „Bayern bekommt damit das freiheitlichste Versammlungsgesetz auf deutschem Boden“, sagte Fischer. Konkret werden mit dem neuen Gesetz der Anmeldevorgang für eine Versammlung entbürokratisiert und die Meldefristen im Sinne der Veranstalter verkürzt. Der Versammlungsleiter wird weitgehend von Straf- und Bußgeldandrohungen befreit.Umfassend neu geregelt wurde die Anwesenheit von Polizeibeamten bei Versammlungen. Diese dürfen Ton- und Bildaufnahmen nur noch offen und unter strengen Auflagen vornehmen. Die Löschungs- und Verwendungsvorschriften für Videoaufzeichnungen werden verschärft. Das bisherige, relativ unbestimmte Militanzverbot betrifft künftig nur noch Fälle von paramilitärischem Auftreten. SPD und Grüne lehnten die Neufassung dennoch als zu restriktiv ab. Zwar sei es der FDP gelungen, dem CSU-Gesetz „einige Zähne zu ziehen“, erklärte Franz Schindler (SPD). Noch immer stehe aber nicht die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt, sondern der erleichterte Umgang von Behörden mit Demonstrationen. „Dem Gesetz mangelt es weiterhin in vielen Punkten an Normenklarheit und Bestimmtheit“, kritisierte Schindler. Zudem nannte er es eine „Lebenslüge“, dass das bayerische Gesetz gebraucht werde, um Aufmärsche von Rechtsextremen zu verhindern. Dies sei auch auf der Basis bundesgesetzlicher Regelungen möglich. Susanna Tausendfreund (Grüne) sprach von „marginalen Korrekturen“ am alten Gesetz. Es gebe noch immer zu viele Einschränkungen des Demonstrationsrechts. Zudem bemängelte sie, dass die Bannmeile um das Maximilianeum zu weit gefasst sei. „So viel Schutz vor dem Bürger haben wir nicht nötig“, erklärte sie. Für die CSU betonte Christian Meißner, es müsse im Interesse des Staates sein, Versammlungen „handhabbar“ zu machen. Insofern sei die Neufassung des Gesetzes „praxistauglich“, auch wenn die CSU „so manche Kröte hat schlucken müssen“. Bernhard Pohl (Freie Wähler) nannte das neue Gesetz ein „effektives Versammlungsrecht in den im Grundgesetz genannten Grenzen“. Der Grünen-Entwurf zu einem Versammlungsfreiheitsgesetz wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt, ebenso ein Änderungsantrag der SPD zur Erleichterung kleiner Versammlungen und zum Aufstellen gewerkschaftlicher Streikposten. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.