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Das Deutsche Institut für Normung am Berliner DIN-Platz wird zu zwölf Prozent von der öffentlichen Hand finanziert. (Foto: dpa/Jens Kalaene)

03.05.2019

DIN-Normen kosten Steuerzahler Millionen

Die Kosten für DIN-Normen betragen 74 Millionen Euro pro Jahr – zwölf Prozent davon werden vom Steuerzahler finanziert

In Deutschland gibt es für alles Regeln – selbst für die Borsten einer Zahnbürste. Die DIN-Norm EN ISO 20126 schreibt vor, dass diese einer Zugkraft von 15 Newton standhalten müssen. Grundlage für die DIN-Normen ist ein Vertrag von 1975 zwischen der Bundesrepublik und dem Deutschen Institut für Normung (DIN). Was viele nicht wissen: Die Kosten für DIN-Normen betragen 74 Millionen Euro pro Jahr – zwölf Prozent davon werden vom Steuerzahler finanziert. Kerstin Celina, Jürgen Mistol und Barbara Fuchs (alle Grüne) wollten wissen, wie die Staatsregierung zu DIN-Normen steht.

 Das Bauministerium schreibt in seiner Antwort, Parlamente des Bundes und der Länder seien an der Entstehung von DIN-Normen nicht unmittelbar beteiligt. Sie könnten aber beim DIN einen Antrag auf Normen stellen. Dass die Kosten für Normungen sehr hoch sind, haben Bund und Länder bereits selber gemerkt. Gemeinsam arbeiten sie an einer Begrenzung, heißt es in der Antwort. „Die Länder haben als ersten Schritt bereits ein verstärktes Engagement des Deutschen Instituts für Bautechnik in der Normung veranlasst.“

Besonders teuer sind nach Ansicht des Ressorts von Bauminister Hans Reichhart (CSU) die DIN-Normen im Zivilrecht. „Soweit der Vertragsschluss unter Bezugnahme auf die VOB/B (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) erfolgt, werden unter Umständen öffentlich-rechtlich nicht verbindliche Normen in Form der VOB/C zum verbindlichen Vertragsinhalt.“ Auch außerhalb der Anwendbarkeit der VOB könnten DIN-Normen von der Rechtsprechung als Auslegungshilfe vor allem des Begriffs der anerkannten Regeln der Technik herangezogen werden.

Dass die Kosten für Normungen sehr hoch sind, haben Bund und Länder bereits selber gemerkt

Rechtsverbindlich sind DIN-Normen, wenn sie vom DIN bekannt gemacht werden und von den obersten Baubehörden der Länder bauaufsichtlich verbindlich eingeführt werden. Betroffen seien aber nur rund zehn Prozent der Baunormen. Ob DIN-Normen verbindlich eingeführt werden, hängt davon ab, ob die in Artikel 3 der bayerischen Bauordnung enthaltenen Anforderungen sichergestellt werden und sie die dafür bauaufsichtlich geforderten Mindeststandards aufweisen.

Geleitet werden die Normenausschüsse des DIN von Fachleuten zum Beispiel aus Handwerk, Industrie, Unfallversicherung oder Wissenschaft. Bei Baunormen gehören auch die Bauaufsichtsbehörden der Länder dazu. Namen werden nicht veröffentlicht. So soll vermieden werden, dass Experten bei der Meinungsbildung beeinflusst werden. Streit zwischen DIN und Staatsregierung gebe es immer wieder, räumt das Ministerium ein. Zuletzt bei der DIN VDE 0100-420-1, mit der Brandschutzschalter geregelt werden.

Das DIN finanziert sich überwiegend aus dem Verkauf eigener Produkte und Dienstleistungen. 20 Prozent des Gesamtbudgets sind Projektmittel aus der Wirtschaft. Die öffentliche Hand trägt laut Reichhart-Ressort im Schnitt zwölf Prozent dazu bei, neun Prozent werden aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Von 2014 bis 2016 halbierten sich die Zuschüsse von Bund und Ländern auf gut sechs Millionen Euro, 2017 stiegen sie wieder auf knapp sieben Millionen Euro. Der Anteil Bayerns lag bei rund 100 000 Euro. (David Lohmann)

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