Landtag

Der Verfassungsschutz gehöre abgeschafft, heißt es aus der SPD. „Völlig verfehlt“, sagt Herrmann. (Foto: DAPD)

12.04.2013

"Erfolgsmodell" zur Terrorabwehr

Innenausschuss: Innenminister Joachim Herrmann berichtet über das neue Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die als Konsequenz aus dem jahrelang unbemerkten Wirken der rechten NSU-Terrorzelle auf neue Beine gestellte Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Nachrichtendienste in Deutschland gelobt. Das neu eingerichtete „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ), an dem insgesamt 39 Bundes- und Länderbehörden beteiligt sind, sei ein „Erfolgsmodell“, sagte Herrmann im Innenausschuss. Auch der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Klaus-Dieter Fritsche, sprach von „verbesserter Kooperation und besserem Informationsfluss“ zwischen den Sicherheitsbehörden. An deren föderaler Struktur wolle der Bund nicht rütteln. Die Opposition attestierte den Regierungen in München und Berlin zwar Fortschritte in der Extremismusbekämpfung, die Errichtung des GETZ könne aber noch nicht der Endpunkt sein. Vor allem SPD und Grüne forderten eine Reform des Verfassungsschutzes und des V-Leute-Einsatzes.
Laut Herrmann hat es in der Vergangenheit unbestreitbar Defizite in der Zusammenarbeit der verschiedenen Bundes- und Länderbehörden gegeben. Diese seien eine Ursache dafür gewesen, dass der NSU mehr als ein Jahrzehnt unerkannt von den Sicherheitskräften sein mörderisches Unwesen habe treiben können. Mit dem GETZ sei der Informationsaustausch nun unter Einhaltung des gesetzlichen Trennungsgebotes von Polizei und Nachrichtendiensten „bestmöglich gewährleistet“. Bayern habe für die Arbeit des GETZ zwei Beamte abgestellt. Die persönlichen Kontakte und der regelmäßige Erfahrungsaustausch im GETZ seien von „unschätzbarem Wert“ für die Bekämpfung des Extremismus jedweder Art.
Klar sprach sich Herrmann gegen Forderungen nach einer Abschaffung des Verfassungsschutzes aus. Dies wäre „völlig verfehlt“, weil nur diesem der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zur Vorfeldaufklärung erlaubt sei. Nur so könnten Gefahren bereits vor der Verübung von Straftaten erkannt werden, sagte er. Dass dem Verfassungsschutz bei der Enttarnung des NSU Fehler und Versäumnisse unterlaufen seien, dürfe nicht zu dessen Abschaffung führen, sondern müsse eine Optimierung seiner Strukturen zur Folge haben. „Wenn die Feuerwehr einmal etwas zu spät am Brandort ist, kommt doch auch niemand auf die Idee, sie abzuschaffen“, zog Herrmann einen Vergleich.

"Zusammenarbeit im Abwehrzentrum erfolgreich"

Gleiches gelte für den Einsatz von V-Leuten in der extremistischen Szene. Wer den Verzicht auf V-Leute fordere, „der schlägt dem Verfassungsschutz ein wichtiges Instrument zur Vorfeldaufklärung aus der Hand“, so Herrmann. Verdeckte Ermittler von Polizei und Verfassungsschutz könnten das Insiderwissen von V-Leuten nicht ersetzen. Allerdings müsse der V-Leute-Einsatz bundesweit besser koordiniert werden, damit nicht mehrere Ämter parallel und ohne Wissen voneinander Personen im gleichen Umfeld im Einsatz hätten. Herrmann begrüßte deshalb die Schaffung einer zentralen V-Leute-Datei beim Bund.
Für die SPD-Abgeordnete Helga Schmitt-Bussinger stellt die Einrichtung des GETZ einen „ersten richtigen und wichtigen Schritt“ zur Verbesserung der bundesweiten Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten bei der Extremismusbekämpfung dar. „Es war nötig, Lehren aus dem NSU-Fall zu ziehen, weil da die Sicherheitsbehörden in einer Art vorgeführt wurden, wie man es nicht dulden kann“, erklärte Schmitt-Bussinger. Allerdings brauche es im Bereich des Verfassungsschutzes noch „grundlegende Veränderungen“. „Der Verfassungsschutz in der heutigen Form gehört abgeschafft, weil er im Fall NSU versagt hat“, betonte sie. Er müsse sich auf seine Kernaufgaben beschränken, seinen Auskunftspflichten gegenüber der Polizei nachkommen und einer echten parlamentarischen Kontrolle unterzogen werden. Für den Einsatz von V-Leuten forderte Schmitt-Bussinger strengere Regeln. Diese dürften „keine Kriminellen“ sein, sondern „Teil des Rechtsstaates“.
Ähnlich sah das Bernhard Pohl (Freie Wähler). „Es dreht sich mir als Demokrat der Magen um, wenn wir zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Extremisten zurückgreifen“, sagte er. Beim V-Leute-Einsatz müsse Nutzen und Schaden regelmäßig kritisch überprüft werden. Insgesamt stelle sich ihm die Frage, ob die bislang gezogenen Lehren aus dem NSU-Fall die richtigen seien oder ob es sich nur um Aktionismus handle. Christine Kamm (Grüne) hinterfragte die Ausrichtung des GETZ auf alle Formen des Extremismus. Es bestehe so die Gefahr, dass die besondere Bedrohung von rechts nicht ausreichend erkannt werde. Auch sie forderte eine stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes und äußerte sich kritisch zum Einsatz von V-Leuten.
Keine Notwendigkeit, den Verfassungsschutz „total umzukrempeln“, sah Manfred Weiß (CSU). Er könne auch kein Versagen der Sicherheitsorgane erkennen. Im Fall des NSU habe es Fehler und unzureichende Kooperation gegeben, weshalb die nun eingeleitenen Optimierungen richtig seien. Auch bei ihm führe der Einsatz von V-Leuten zu Unbehagen. Diese seien „gewiss keine ehrenwerten Personen“, doch müsse man in der Abwägung erkennen, dass ohne deren Hilfe sich manche Straftat nicht verhindern lasse. Andreas Fischer (FDP) erklärte, der Staat müsse „in alle Richtungen wachsam sein“. Deshalb sei die Zusammenfassung der Extremismusbeobachtung im GETZ richtig. Wie Schmitt-Bussinger sprach sich  Fischer für eine teilweise Zusammenlegung von Verfassungsschutzbehörden aus. Vor allem kleinere Bundesländer könnten mit dem Betrieb eines eigenen Amtes überfordert sein. Für den Einsatz von V-Leuten forderte er „klare staatliche Regelungen“. Dass dafür nun eine Art Qualitätssicherung eingeführt werde, sei zu begrüßen. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.