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Nicht selten finden sich in den Aufgabenstellungen für Studierende Fehler, die erst während der Prüfung festgestellt und korrigiert werden müssen. (Foto: dpa)

13.10.2017

Fehlerhafte Aufgabenstellungen bei Examensprüfungen

Knapp ein bis drei Prozent der Aufgabenstellungen beim Ersten Staatsexamen für angehende Lehrer waren in den letzten zweieinhalb Jahren fehlerhaft

Diese Woche fanden in Bayern die die letzten schriftlichen und ersten mündlichen Prüfungen zum Ersten Staatsexamen in den Lehramtsstudiengängen statt. Nicht selten finden sich in den Aufgabenstellungen Fehler, die erst während der Prüfung festgestellt und korrigiert werden müssen – ein Alptraum für jeden Studierenden. Eva Gottstein (Freie Wähler) wollte daher von der Staatsregierung wissen, wie oft dies seit 2010 der Fall war und welche Konsequenzen sich aus der fehlerhaften Aufgabenstellung ergeben haben.

Das Wissenschaftsministerium antwortet, es sei sich der mit einer Unterbrechung zur Korrektur von Fehlern einhergehenden Störung der Prüfungsteilnehmer bewusst. Wie oft das vorkomme, werde allerdings statistisch nicht erfasst. „Eine Überprüfung der vergangenen fünf Prüfungstermine mit jeweils zirka 425 Einzelprüfungen ergab pro Termin zwischen vier und zwölf Unterbrechungen.“ Das bedeutet, knapp ein bis drei Prozent der Aufgabenstellungen waren in den letzten zweieinhalb Jahren fehlerhaft.

„Nach der Meldung und Überprüfung eines Fehlers im Staatsministerium wird umgehend allen betroffenen Prüfungsteilnehmern die entsprechende Berichtigung zur Aufgabenstellung bekannt gegeben“, versichert das Ressort von Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle (CSU). Als Ausgleich für die Störung werde je nach Schwere des Fehlers die Prüfungszeit verlängert. Über den Umfang entscheidet der Leiter des Prüfungsamts im Ministerium. Bei den letzten fünf Prüfungen lag er zwischen drei Minuten bei kleinen Schreibfehlern und 60 Minuten bei einer fehlerhaften Aufgabenstellung.

Seit diesem Jahr prüfen zusätzlich Fachreferenten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung die Aufgaben

Wenn die Chancengleichheit aufgrund von Fehlern „erheblich“ verletzt werde, können Einzelprüfungen sogar wiederholt werden. Im Herbst 2015 war das bei 64 Studierenden bei der Prüfung „Lineare Algebra“ im Fach Mathematik der Fall – neun davon wiederholten daraufhin den entsprechenden Test.
Wie oft Prüfungsergebnisse aufgrund fehlerhafter Aufgabenstellungen angefochten werden, weiß das Wissenschaftsministerium nicht. „Nur in wenigen Einzelfällen wird die Unterbrechung der Prüfung und Korrektur von Fehlern in der Prüfungsaufgabe als Verfahrensmangel geltend gemacht“, glaubt das Spaenle-Ressort.

Um Fehler zukünftig zu vermeiden, ist das Ministerium im Gespräch mit Universitätsvertretern, um sie für „fehlerfreie Themenvorschläge zu sensibilisieren“. Schon bisher werden Aufgaben im Ministerium vorher geprüft. Zusätzlich werden ab Frühjahr diesen Jahres besonders von Fehlern betroffene Prüfungsfächer von Fachreferenten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung überprüft. (David Lohmann)

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