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Immer wieder kommt es in bayerischen Strafgerichten zu fehlerhaften Übersetzungen durch nicht ausreichend qualifizierte oder nicht sorgfältig ausgewählte Dolmetscher*innen. (Foto: dpa/Frank Molter)

28.07.2022

Fehlerhafte Übersetzungen in bayerischen Gerichten

Landesweit einheitlich gültige Standards für alle Polizeipräsidien gibt es nicht. Auch könnte es sein, dass nicht die besten, sondern die günstigsten Dolmetscher*innen den Zuschlag bekommen

Fehlerhafte Übersetzungen können sich auf die polizeilichen Ermittlungen beziehungsweise die Urteilsfindung auswirken. „Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger haben Presseberichten zufolge wiederholt feststellen müssen, dass es in polizeilichen Vernehmungen und vor Strafgerichten in Bayern immer wieder zu fehlerhaften Übersetzungen durch nicht ausreichend qualifizierte oder nicht sorgfältig ausgewählte Dolmetscherinnen und Dolmetscher kommt“, berichtet Toni Schuberl (Grüne). Der Abgeordnete wollte daher wissen, welche Anforderungen die Staatsregierung an Dolmetscher*innen bei polizeilichen Vernehmungen stellt.

Das Innenministerium antwortet, dass deren Beauftragung eine Einzelfallentscheidung ist. Sie werde regelmäßig in Abhängigkeit des jeweiligen Falles und gegebenenfalls nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft getroffen. „Hierbei spielen neben einsatztaktischen Erwägungen auch die fachliche Qualifikation der Übersetzenden ebenso wie die Verfahrenssicherheit im Hinblick auf eine mögliche Beeinflussbarkeit der Übersetzenden oder die Gefahr einer Weitergabe von verfahrensbedeutsamen Informationen eine große Rolle.“

Wie oft Dolmetschende beauftragt wurden, kann das Ministerium mangels statistischer Daten nicht sagen. Grundsätzlich dürften aber nur öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer*innen herangezogen werden. „Sofern solche in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen oder aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung stehen, können auch andere Dolmetscherinnen und Dolmetscher beziehungsweise Übersetzerinnen und Übersetzer beauftragt werden.“

Die Qualifikation wird durch Mustertexte überprüft

Die Qualifikation sei dennoch sichergestellt. „Sofern die Sprachmittelnden nicht durch eine Bestallungsurkunde die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung nachweisen können, müssen sie für die Aufnahme in die Datenbank der Bayerischen Polizei anhand von Diplomen, Zeugnissen oder vergleichbaren Urkunden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der jeweiligen Fremdsprachen nachweisen“, schreibt das Haus von Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Beispielsweise durch Mustertexte.

Landesweit einheitlich gültige Standards für alle Polizeipräsidien gibt es allerdings nicht. „Die Vertragsgestaltung obliegt den Präsidien der Bayerischen Polizei in eigener Zuständigkeit.“ Grund seien die unterschiedlichen Verfügbarkeiten der dolmetschenden Personen für bestimmte Sprachen beziehungsweise Dialekte in den jeweiligen Polizeiverbänden. Die Vergütung ergibt sich laut Staatsregierung aus den Grundlagen der Marktwirtschaft, beispielsweise der Verfügbarkeit seltener Sprachen.

Daher könnte es auch sein, dass nicht die besten, sondern die günstigsten Dolmetscher*innen den Zuschlag bekommen. „Zu dieser Vorgehensweise ist die Polizei nicht zuletzt aus haushaltsrechtlichen Gründen verpflichtet.“ (David Lohmann)

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