Landtag

In Einrichtungen für Geflüchtete kommt es regelmäßig zu Corona-Ausbrüchen. (Foto: dpa/Kusch)

12.06.2020

Flüchtlingsunterkünfte während Corona eine Blackbox

Grüne kritisieren: Weil Helfern der Zugang zu den Unterkünften häufig verwehrt wird, gibt es keine Möglichkeiten, die Situation vor Ort zu kontrollieren

Immer wieder sind Flüchtlingsunterkünfte von Corona-Ausbrüchen betroffen. Ende Mai wurde bekannt, dass sich von 127 Personen knapp 60 im Regensburger Ankerzentrum mit Covid-19 infiziert haben. Die gesamte Einrichtung steht seitdem laut der Regierung der Oberpfalz unter Quarantäne.

Grund genug für Gülseren Demirel (Grüne), bei der Staatsregierung nachzufragen, warum bei Infektionsfällen in Flüchtlingsunterkünften nicht für eine adäquate Betreuung gesorgt und warum ehrenamtlichen Helfer*innen der Zugang zu den von ihnen betreuten Menschen in Unterkünften untersagt wird – dem Personal aber nicht.

Das Innenministerium schreibt in seiner Antwort, Infektionsfälle würden unter Beteiligung des Gesundheitsamts umgehend separat untergebracht, versorgt und medizinisch behandelt. „Infizierte Asylbewerber sind nicht schlechter gestellt als einheimische Covid-19-Infizierte.“

Zur Vermeidung eines Infektionsrisikos sei seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen der Zutritt zu den bayerischen Asylunterkünften ausschließlich dem Personal gestattet. Wer nicht dort arbeite, dürfe das Gelände wegen des Ansteckungrisikos nicht betreten.

Rechtsberater und Ehrenamtliche ausgesperrt

Vom Verbot betroffen sind laut dem Haus von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Besucher*innen, Ehrenamtliche, Rechtsberater*innen (außer zur Terminbegleitung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), Wohlfahrtsverbände und mit diesem Personenkreis vergleichbar Tätige wie freiwillige Kontaktpersonen ersten Grades.

Das Herrmann-Ressort betont aber, die Bedürfnisse der Flüchtlinge trotz Corona im Blick zu behalten. So seien Ausnahmen möglich, wenn sie trotz der Pandemie „vertretbar“ seien. Nur so könne sichergestellt werden, dass immer erst ein Infektionsschutzkonzept durch die Berater*innen erstellt werde. Die Ausnahmegenehmigung werde und wurde im Regelfall erteilt.

Die Frage, ob die geöffneten Kantinen in den Flüchtlingsunterkünften im März, April und Mai nicht gegen das Gastronomieverbot verstoßen, verneint die Staatsregierung. Dabei handele es sich nicht um Gastronomiebetriebe im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Wo der Unterschied liegt, wird in der Antwort nicht erklärt. Der Mindestabstand von 1,5 Metern werde aber eingehalten und das Essen könne auch mitgenommen werden.

Grünen-Abgeordnete Demirel überzeugt die Antwort nicht. Sie kritisiert im Gespräch mit der Staatszeitung vor allem, dass Helfer*innen der Zugang zu den Unterkünften häufig verwehrt wurde. So habe es keine Möglichkeiten gegeben, die Situation vor Ort zu kontrollieren. Daher sei zu befürchten, dass die Geflüchteten von staatlicher Seite nicht informiert, Schutzmaßnahmen nicht ausreichend umgesetzt und auch Quarantänemaßnahmen nicht sorgfältig durchgeführt wurden. Demirel spricht in diesem Zusammenhang von einer „Blackbox“ und fordert mehr staatliche Hilfe.
(David Lohmann)

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