Landtag

Externe Betreuer und Fachleute, die an Schulen Unterrichts- und Betreuungsangebote übernehmen, müssen künftig ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. (Foto: dpa/Stephan Goerlich)

12.04.2019

Fraktionsübergreifende Einigkeit

Änderungen am Erziehungs- und Unterrichtsgesetz: Es gibt nur wenig Kritik

Das kommt auch nicht alle Tage vor: Alle Fraktionen signalisierten ihre Zustimmung zu Neuerungen im Bildungsbereich. Kultusminister Michael Piazolo (FW) hat dem Landtag eine rund 40 Punkte umfassende Novelle des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes vorgelegt.

Externe Betreuer und Fachleute, die an Schulen Unterrichts- und Betreuungsangebote übernehmen, müssen künftig ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das sieht der Entwurf zur Änderung des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (EUG) vor, den Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) in den Landtag eingebracht hat. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Personen mit Vorstrafen wegen Sexualdelikten im geschützten Raum der Schulen in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. „Wir müssen wissen, wer für uns arbeitet“, erklärte Piazolo.

Die EUG-Novelle umfasst insgesamt rund 40 Einzelpunkte. Geregelt wird mit ihr auch der neue Einschulungskorridor für Kinder, die nach dem 30. Juni sechs Jahre alt werden. Bislang bestand für diese bei Geburt bis zum 30. September Schulpflicht, außer sie wurden von der aufnehmenden Schule aus pädagogischen Gründen zurückgestellt. Ab sofort liegt die letzte Entscheidung über die Einschulung der „Korridor-Kinder“ bei den Eltern. Für das kommende Schuljahr müssen sie bis zum 3. Mai entschieden haben. Sonst tritt die automatische Zurückstellung für ein Jahr in Kraft.

Kritik am Einschulungskorridor

Um bessere und umfangreichere Ganztagesangebote an Grundschulen einrichten zu können, wird die Kooperation benachbarter Gemeinden ermöglicht. Bislang waren Ganztagessprengel auf das Gemeindegebiet einer Schule begrenzt. Erweitert werden zudem die Kompetenzen der Schulen für Ordnungsmaßnahmen bei Ganztagesangeboten. Damit sollen auch dort schwere Störungen, ähnlich wie im regulären Unterricht härter sanktioniert werden können. In der Schulfamilie aufgewertet wird die Schülermitverantwortung (SMV). Schulgremien und -aufsicht müssen sich künftig mit Anträgen und Anregungen der Schülervertreter befassen und dazu Stellung nehmen. Zudem können nun auch kommunale Schulen eine erweiterte Schulleitung zur Delegation von Führungsaufgaben bestellen.

Alle Fraktionen im Landtag kündigten ihre Zustimmung zur Novelle an. Anna Toman (Grüne) kritisierte jedoch die überstürzte Einführung des Einschulungskorridors. Diese führe an den Schulen zu Verwirrung und stelle viele Kommunen vor die schwierige Aufgabe, für die erwartbar steigende Zahl an zurückgestellten Kindern zusätzliche Kita-Plätze zu schaffen. Simone Strohmayr (SPD) erklärte, pädagogisch sinnvoller wäre es gewesen, die flexible Grundschule flächendeckend einzuführen. Die dort mögliche individuelle Förderung wäre für viele „Korridor-Kinder“ besser als ein weiteres Jahr im Kindergarten. Markus Bayerbach (AfD) mahnte, die Einführung gemeindeübergreifender Sprengel für Ganztagesangebote dürfe kein Sparmodell werden, das zu größeren Klassen und längeren Schulwegen führe. Eine ambitioniertere Novelle mit mehr Freiheiten und Kompetenzen für die Schulen hätte sich Matthias Fischbach (FDP) gewünscht. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (1)

  1. Gabriele am 18.04.2019
    "Wir müssen wissen, wer für uns arbeitet", meint Prof. Dr. Piazolo. Sorry, Herr Professor, dies ist für mich eine glatte Themaverfehlung. "Wir müssen wissen, wem wir unsere Kinder anvertrauen!", so müsste es lauten.
    Unsere werten Schulpolitiker betonen immer wieder, dass bei uns Schulpflicht herrscht. Die Eltern müssen also ihr Kind der Schule anvertrauen. Sind sie sich dieser Verantwortung, dieses Vertrauens überhaupt bewusst? Nein, und das in vielen Bereichen nicht (www.uebertrittbayern.de) . Obiges Beispiel zeigt ganz plakativ ihre Verantwortungslosigkeit und ihr Phlegma. G.E
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