Landtag

Die Sonne scheint für die Freien Wähler gerade eher weniger: Gleich zwei Abgeordnete sind Fälle für die Justiz. (Foto: dpa)

05.11.2015

Freie Wähler in Bedrängnis

Es ist eine ganz schlechte Woche für die Freien Wähler: Gleich zwei der 19 Landtagsabgeordneten sind Fälle für die Justiz

Im Landtag ist Bernhard Pohl ein Law-and-Order-Mann. In der Landesbank-Affäre warf der Freie Wähler-Abgeordnete der Staatsregierung jahrelang Versagen vor, in Debatten fordert er eine konsequente Bekämpfung linker Gewalttäter und Islamisten. Nun kommt der Rechtsanwalt bald selbst vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen Pohl erhoben, weil der schwäbische Abgeordnete nach dem Sommerempfang des Landtags im Juli volltrunken Auto fuhr. 

Der 50 Jahre alte Pohl beschäftigt die Strafjustiz nicht zum ersten Mal: Er ist bereits mehrfach wegen Verkehrsdelikten vorbestraft, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Zwar muss das Amtsgericht München noch über die Zulassung der Anklage entscheiden, doch das wird in diesem Fall Formsache sein.  
Pohl war laut Alkoholtest mit 1,29 Promille "absolut fahruntüchtig". Für Trunkenheit im Verkehr sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Außerdem kann der Richter Pohls Führerschein für lange Zeit einkassieren.

Suff-Fahrer Pohl kann sich auf eine saftige Strafe einstellen

Pohl muss sich nach Einschätzung von Juristen wegen seiner einschlägigen Vorstrafen auf ein Urteil eher am oberen als am unteren Ende der Skala einstellen. Denn Sinn einer Strafe ist die Besserung des Angeklagten. Wenn er sich nicht bessert, muss er im Wiederholungsfall mit einer härteren Strafe rechnen - insbesondere ein Rechtsanwalt, der eigentlich Vorbildfunktion haben sollte. Mehr als wahrscheinlich ist deshalb auch ein zusätzliches Ehrengerichtsverfahren vor der Rechtsanwaltskammer wegen Verstoßes gegen die Berufsehre.

Seit dieser Woche ist auch der FW-Bildungsexperte Hans-Günther Felbinger ein Fall für die Staatsanwaltschaft München I. Der sportbegeisterte Gymnasiallehrer aus Unterfranken hat sich selbst wegen Verstoßes gegen das Abgeordnetengesetz angezeigt, nachdem ein Informant Justiz und Medien Tipps gab. 

Die Ermittler prüfen, ob Felbinger Staatsgeld in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. So soll Felbinger, der auch im Landtag gern Sportschuhe zum Anzug trägt, die Miete für sein Abgeordnetenbüro auf Umwegen finanziert haben - und zwar aus der Kostenerstattung des Landtags für freie Mitarbeiter. 

Felbingers Verhalten? "Hochkriminell", sagt ein Abgeordneter

Sollte sich das bestätigen, wäre ein solches Vorgehen "hochkriminell", meint ein rechtskundiger Abgeordneter. Der Hintergrund: Die bisher publik gewordenen Anhaltspunkte deuten darauf, dass Felbinger die Vorschriften gezielt umging. 

Denn dass diese Kostenerstattung nicht dazu gedacht ist, die Miete zu sparen, ist auch juristischen Laien unter den 180 Abgeordneten klar. Sofern sich also als korrekt herausstellt, was "Main-Post" und "Report Mainz" zuerst berichtet hatten, wäre kaum vorstellbar, dass Felbinger nur fahrlässig gegen das Abgeordnetengesetz verstieß. 

Für Parteichef Hubert Aiwanger und seine Partei ist das alles mehr als unerfreulich. Der Landes-, Bundes- und Fraktionsvorsitzende der Freie Wähler hat über Monate geduldig Fragen zum Fall Pohl beantwortet, wollte sich am Donnerstag aber nicht mehr dazu äußern. 

Aiwanger hat ohnehin seit Monaten Schwierigkeiten, mit seinen Themen durchzudringen. In den Umfragen geht es für die Freien Wähler schon seit der Landtagswahl 2013 langsam, aber kontinuierlich abwärts. Und nun wird die Berichterstattung über die Partei auch noch von Negativschlagzeilen über zwei Abgeordnete auf Abwegen dominiert. (Carsten Hoefer, dpa)

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