Landtag

Nur wenige Seniorenpflegeeinrichtungen haben sich in der Pflege-Charta zum Thema Sexualität positioniert. (Foto: dpa/Patrick Pleul)

17.03.2023

Grüne fordern mehr Sexarbeit in Seniorenheimen

Auch Menschen in Seniorenheimen haben sexuelle Bedürfnisse

„Sexualität ist ein wichtiger Baustein für eine gute Lebensqualität – auch in reiferen Jahren“, finden Florian Siekmann und Andreas Krahl (beide Grüne). Aber nur wenige Seniorenpflegeeinrichtungen hätten sich in der Pflege-Charta zum Thema Sexualität positioniert. Dabei zeigen Studien, dass 30 Prozent der älteren Erwachsenen häufiger sexuell aktiv sind als der Durchschnitt der jüngeren Vergleichsgruppe. „Trotzdem ist Sexualität im Alter ein Tabuthema in unserer Gesellschaft.“ Häufig fehle es Heimbewohner*innen an Sexualpartnern und an Informationen über eine mögliche Vermittlung. Die Abgeordneten wollten daher von der Staatsregierung wissen, wie der Umgang mit dem Thema Sexualität in den jeweiligen Einrichtungen geregelt ist.

Das Pflegeministerium schreibt in seiner Antwort, Daten über Ansprechpartner zum Thema Sexualität lägen nicht vor. „Zu den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen gehört die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben – dies bezieht auch die sexuelle Ausrichtung und Betätigung mit ein.“ In stationären Einrichtungen, die Wohnplätze für zwei Personen anbieten, müsse daher grundsätzlich mindestens ein zusätzlicher Wohn-Schlaf-Raum zur vorübergehenden Nutzung vorhanden sein.

Außerdem gilt für stationäre Einrichtungen aus ordnungsrechtlicher Sicht, „den Schutz und das Wohl der Bewohnenden unter Berücksichtigung von deren Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sicherzustellen“. Eine gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Kosten für Sexarbeiter*innen oder Sexualassistent*innen gebe es aber nicht. Das heißt, diese müssen aus eigener Tasche beziehungsweise über den Regelsatz bei Bezug von Sozialhilfe finanziert werden.

Keine Sexarbeit in Heimen innerhalb des Sperrbezirks

Probleme können Menschen in Heimen bekommen, wenn Sexarbeit in Einrichtungen innerhalb des Sperrbezirks stattfindet. Zwar liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. „Sofern der Anfangsverdacht einer Straftat besteht (unter anderem Ausübung der verbotenen Prostitution), werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um den Sachverhalt aufzuklären und eine Verdunkelung der Sache zu verhüten.“ „In besonders begründeten Fällen“ kann die Bezirksregierung für einzelne Gemeinden aber mit deren Zustimmung eine Ausnahme von der Prostitutionsverbotsverordnung vorsehen.

Insgesamt gab es in Bayern zum Stichtag 31. Dezember 2021 452 Prostitutionsgewerbe – 445 Prostitutionsstätten und sieben Prostitutionsvermittlungen sowie rund 4000 Prostituierte. Wie oft diese sexuelle Dienstleistungen im Sinne von Sexualbegleitung beziehungsweise Sexualassistenz für Pflegeheime anbieten, kann die Staatsregierung nicht sagen. Klar sei aber: „Besonders bei pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen hat Berührung eine zentrale Bedeutung.“ (David Lohmann)

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