Landtag

Beim Münchner „Isarmord“ wurden 531.740 Datensätze von 63.938 Handys ermittelt und 7495 Besitzer befragt. (Foto: DPA)

31.10.2014

Handyüberwachung – Bürger werden oft nicht informiert

Schriftliche Anfrage von Katharina Schulze (Grüne)

Im Rahmen von Polizeiermittlungen werden Funkzellenabfragen durchgeführt, um mit Hilfe der Handydaten Straftaten aufzuklären. Allerdings sind davon auch Unschuldige betroffen: So wurden beispielsweise beim Münchner „Isarmord“ 531 740 Datensätze von 63 938 Handys ermittelt, von denen anschließend 7495 Besitzer befragt wurden – bislang ohne Erfolg. „Neben der massenhaften Sammlung von Verkehrsdaten mittels Funkzellenabfrage gibt es auch die Möglichkeit, so genannte IMSI-Catcher einzusetzen“, erklärt Katharina Schulze (Grüne). Damit können die SIM-Karte ausgelesen und Telefonate mitgehört werden. Die Abgeordnete wollte jetzt von der Staatsregierung wissen, wie diese Ermittlungsinstrumente in Bayern zum Einsatz kommen und ob Bürger darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Das Innenministerium schreibt in seiner Antwort, in den letzten fünf Jahren sei der IMSI-Catcher durchschnittlich 144-mal pro Jahr eingesetzt worden. Anlass dafür war in den meisten Fällen Rauschgift, Raub, Mord oder organisierte Kriminalität. „Zu Einsätzen des IMSI-Catchers durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) informiert das Parlamentarische Kontrollgremium [...] jährlich den Landtag“, versichert das Ressort von Joachim Herrmann (CSU). Die Anzahl der Funkzellenabfragen werde beim Landeskriminalamt nicht erhoben.

Deutlich höher liegen die Zahlen bei der so genannten Stillen SMS. Obwohl diese nicht auf dem Handydisplay angezeigt wird, fallen beim Mobilfunkanbieter Verbindungsdaten an, die anschließend ausgewertet werden können. Solche SMS wurden im Freistaat in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 695 304-mal pro Jahr verschickt. „Einzelne Ortungsimpulse werden vom BayLfV [...] bislang ausschließlich in den Bereichen des Ausländerextremismus/-terrorismus sowie Rechtsextremismus/-terrorismus als nachrichtendienstliches Mittel eingesetzt“, betont das Innenministerium.

Wie viele Bürger von der Überwachung ihrer Verbindungsdaten informiert wurden, kann das Herrmann-Ressort mangels Statistik nicht sagen. Zwar seien die Beteiligten grundsätzlich zu informieren. Dies könne aber unterlassen werden, wenn dem „überwiegend schutzwürdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen“, der Bürger von den Maßnahmen nur „unerheblich betroffen wurde“, er „kein Interesse an einer Benachrichtigung hat“ oder „wenn die Identität der betroffenen Person unbekannt ist“. Das BayLfV hat überwachte Bürger im letzten Jahr überhaupt nicht informiert. (David Lohmann)

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