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Pro geprüftem Steuerpflichten mit einem Einkommen von über einer halben Million Euro hat der Freistaat letztes Jahr im Schnitt 161 000 Euro zusätzlich eingenommen. (Foto: dpa/Marijan Murat)

16.09.2022

Immer weniger Steuernachprüfungen bei Reichen

Die Zahl der Steuerprüfungen bei Menschen in Bayern mit einem Einkommen von über einer halben Million Euro ist erneut gesunken

Laut Finanzministerium hat die Zahl der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von über einer halben Million Euro zwischen 2010 und 2018 in Bayern überproportional um 16 Prozent zugenommen haben. „Gleichzeitig sank sowohl die absolute Zahl der Prüfungen sowie die Prüfquote von 25,9 Prozent im Jahr 2010 auf 14,2 Prozent im Jahr 2018“, kritisiert Tim Pargent (Grüne). Der Abgeordnete wollte daher von der Staatsregierung wissen, ob wohlhabende Steuerpflichtige inzwischen häufiger geprüft werden.

Das bayerische Finanzministerium schreibt in seiner Antwort, in den letzten drei Jahren sei die Zahl der Steuerpflichtigen mit sehr hohem Einkommen laut Paragraf 147a Abgabenordnung bei 3990 Personen gelegen. „Aufgrund des Stichtagsprinzips werden Änderungen bei der Anzahl der Steuerpflichtigen zwischen den Einordnungsstichtagen nicht berücksichtigt“, erklärt das Ministerium.

Wie alle Steuerpflichtige würden auch alle mit bedeutenden Einkommen zunächst durch den Innendienst geprüft, heißt es in der Antwort. „Können die für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen nicht bereits an dieser Stelle zutreffend ermittelt werden, kommt zusätzlich auch eine Betriebsprüfung zur Aufklärung des Sachverhalts vor Ort infrage.“ Es seien aber nicht alle Fälle „prüfungswürdig“, beispielsweise weil ein Fall bereits mehrfach und ohne Beanstandungen geprüft wurde oder eine einfache Einkommensstruktur vorliegt.

Die Zahl der Prüfungen ist seit 2019 auf 10,2 Prozent gesunken

Zudem ist laut dem Haus von Finanzminister Albert Füracker (CSU) mit Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 ein möglicher Prüfungsschwerpunkt in diesen Fällen entfallen. „Infolgedessen sind bundesweit – wie auch in Bayern – die Zahlen durchgeführter Prüfungen seit 2010 insgesamt zurückgegangen.“ Auch würden Steuerpflichtige, die in Verbindung mit einem Gewerbebetrieb stehen, regelmäßig im Rahmen der Prüfung des Betriebs mitgeprüft und statistisch daher nicht gesondert erfasst.

Insgesamt ist die Anzahl der Prüfungen seit 2019 von 300 auf 249 gesunken – das entspricht einem Rückgang der Prüfquote von 1,03 auf aktuell 10,2 Prozent. Davon blieben 159 Prüfungen ohne Ergebnis. Entsprechend gingen auch die Mehreinkünfte durch die Prüfungen zurück: von 67,7 Millionen Euro auf 40,1 Millionen Euro. Das ergibt 2021 dennoch durchschnittliche Mehrsteuern pro geprüftem Steuerpflichten von 161 000 Euro. (David Lohmann)

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