Landtag

Getränke immer im Blick behalten, raten Experten. (Foto: dpa/Armer)

13.12.2019

K.-o.-Tropfen: Opfer müssen für Nachweis zahlen

Vergewaltigungen unter Betäubung nehmen zu – Grüne und SPD fordern, stärker dagegen vorzugehen

Die Münchnerin Nina F. wurde nach eigenen Angaben nach einem Klub-Besuch mithilfe von K.-o.-Tropfen vergewaltigt. Diese werden ins Getränk gemischt, um Opfer zu betäuben. Mitte November wurden die Ermittlungen gegen den Täter eingestellt, weil sich nicht nachweisen ließ, dass Nina F. widerstandsunfähig war. K.-o.-Tropfen sind nach der Tat nur wenige Stunden im Blut nachweisbar.

„Laut rechtsmedizinischer Institute nehmen die Verdachtsfälle bezüglich der Verabreichung von K.-o.-Mitteln zu“, klagt Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Sie wollte daher in einer schriftlichen Anfrage von der Staatsregierung wissen, wie viele Anklagen es im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen zwischen 2017 und heute gab.

Das Innenministerium antwortet, diese Zahl läge nicht vor. Auch wie häufig K.-o.-Tropfen bei einem Verdacht tatsächlich nachgewiesen werden konnten, weiß das Ministerium nicht. Gleiches gilt für die Aufklärungsquote von Verdachtsfällen. Polizisten würden aber in der Ausbildung explizit auf den Wirkstoff der K.-o.-Mittel und dessen Besonderheiten geschult. Verpflichtende Weiterbildung zu diesem Thema gibt es aber nicht.

Die SPD sorgt sich ebenfalls um die Opfer sexueller Gewalt. Deren Abgeordneter Stefan Schuster fragte daher nach, ob künftig die Kosten zum Nachweis von K.-o.-Tropfen von den Krankenkassen übernommen werden können. Das hatte im Herbst auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert. Analysen müssen die Betroffenen bisher selbst zahlen, wenn sie nicht von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden. Dies ist aber in der kurzen Zeit oft gar nicht möglich.

Krankenkassen sollen die Kosten zum Nachweis von K.-o.-Tropfen übernehmen, fordert Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU)

Das bayerische Gesundheitsministerium antwortet, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sei für die Krankenbehandlung zuständig, nicht die Beweissicherung. Eine Ausweitung des Leistungsumfangs der GKV sei Bayern auch gar nicht möglich, weil dies Bundessache sei.

Stimmt nicht, meint der SPD-Abgeordnete Schuster. „In anderen Bundesländern ist es möglich, dass Opfer von Vergewaltigungen Spuren sichern lassen können, um die Täter dingfest zu machen.“ Er fordert die Staatsregierung auf, ihre Handlungsmöglichkeiten zu nutzen und sich Spahns Initiative anzuschließen. So wichtige Untersuchungen dürften nicht an den Kosten scheitern. Grünen-Chefin Katharina Schulze fordert dringend, Aufklärungsarbeit und polizeiliche Ermittlungen zu verbessern.
(David Lohmann)

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