Landtag

Vor allem auf Intensivstationen ist die Ansteckungsgefahr mit multiresistenten Keimen groß. (Foto: dapd)

10.12.2010

Kampf den Keimen

Grüne diskutieren mit Experten über die Hygieneverordnung, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird

Gegen multiresistente Keime sind nahezu alle gängigen Antibiotika wirkungslos. Haben sich die Mikroorganismen einmal im Krankenhaus verbreitet, kommt es zu Schließungen ganzer Stationen – so geschehen im Münchner Klinikum rechts der Isar. Solche Vorfälle sollen durch die neue Hygieneverordnung minimiert werden.
Jährlich gibt es in deutschen Krankenhäusern rund 800 000 nosokomiale (krankenhausbedingte) Infektionen. Egal, ob Universitätskliniken, kommunale Häuser, private Träger oder Pflegeeinrichtungen: Jedes Jahr sterben dort 20 000 Menschen wegen mangelnder Hygiene. 80 Prozent aller deutschen Krankenhäuser verfügen bis dato über keine einschlägig ausgebildeten Hygieniker. In der ganzen Republik gibt es nur etwa 75 Hygienefachärzte an insgesamt 2000 Kliniken.
So weit das statistische Material, das Theresa Schopper, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag, präsentierte. Anlass für die Aufzählung war die Informationsveranstaltung „Ansteckungsherd Krankenhaus – Wie gut schützt die bayerische Hygieneverordnung wirklich?“ An der Diskussion hat auch Iris Meyenburg-Altwarg, Pflegedirektorin der Medizinischen Hochschule Hannover, teilgenommen.
Gegenstand der Debatte war allerdings nicht die alte, im Jahr 1987 erlassene „Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten“. Im Auftrag der Grünen hat Meyenburg-Altwarg den im Haus von Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) entstandenen neuen Entwurf begutachtet. Dieser soll bereits zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
„Nicht schlecht.“ Dies war der erste Eindruck der Pflegedirektorin, wie sie während der Diskussion erklärte. Das zwölf Paragrafen umfassende Papier verfüge über mehr Inhalte als die Hygieneverordnungen einiger anderer Bundesländer.
Auch sei der Geltungsbereich der bayerischen Version breiter gefasst als jener in manch anderem Bundesstaat: „Beispielsweise wird die Verordnung in Bayern auch die ambulanten Rehabilitationen umfassen. Die sind in den Regelungen anderer Länder nicht enthalten“, sagte Meyenburg-Altwarg.
Allerdings: In Nordrhein-Westfalen sei der Geltungsbereich größer als im Freistaat, erstrecke sich beispielsweise auch auf Tätowierer und Piercer. Aus Sicht der Pflegedirektorin wäre es wünschenswert, wenn Bayern diesem Beispiel folgen und entsprechend nachbessern würde.
Auch andere Aspekte sollten vor Inkrafttreten der Norm optimiert werden, findet Meyenburg-Altwarg: „Der Transfer in die Praxis ist nicht klar“, sagte sie und bemängelte Theorielastigkeit. Allerdings blieb auch die Expertin bei ihren Empfehlungen für die Umsetzung teilweise abstrakt. Zu ihren nachvollziehbaren Vorschlägen zählte indes, dass die Hygieneverordnung in den Einrichtungen nicht ungelesen in einem Ordner verbleiben dürfe, sondern dass sie für alle gut sichtbar ausgehängt werden müsse.
Abgesehen von den großen Kliniken hält sie es allerdings für schwierig, die neuen Vorschriften auch in kleinen Bereichen wie Laboren einzuhalten. Vor allen Dingen aber müsse so etwas wie ein Mentalitätswechsel einsetzen und das Fach Hygiene bereits in Ausbildung und Studium verankert werden. „Wir müssen die Anwender überzeugen“, betonte Meyenburg-Altwarg.
An Letztere könne ein positives Signal ausgesendet werden, indem man beispielsweise Anschubfinanzierungen in Aussicht stelle. Und: Die Hygiene dürfe kein Schattendasein als Randgebiet der medizinischen und pflegerischen Versorgung fristen.


Infektionen innerhalb eines Jahrs um 63 Prozent gesenkt


Wie viel ein gut ausgebildeter Hygieniker in einem Krankenhaus ausrichten kann, berichtete die Pflegedirektorin aus eigener Anschauung: Seitdem besagte Stelle in ihrem Haus – der Medizinischen Hochschule Hannover – besetzt sei, habe man die Infektionsverbreitung innerhalb eines Jahres um 63 Prozent gesenkt.
Grundsätzlich ist man auch bei den Grünen froh, dass die neue Hygieneverordnung kommen wird. Dennoch zählte Schopper einige Kritikpunkte auf, die sie als dringende Nachbesserungen verstanden wissen will: Ihre Fraktion fände es nicht gut, dass es von Land zu Land unterschiedliche Verordnungen gebe. „Wir hätten uns eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht, aber dass es die nicht gibt, dafür kann Herr Söder auch nix“, sagte sie.
Allerdings befürchte sie, dass der bestehende Entwurf sich als zahnloser Tiger entpuppen könnte. So seien in der Verordnung keine Sanktionen bei möglichen Verstößen aufgeführt. „Ich möchte auch niemanden ins Gefängnis bringen“, sagte Schopper. Dennoch könne man Bußgelder verhängen, beispielsweise, wenn wiederholt oder fahrlässig gegen die Verordnung verstoßen werde.


Gesundheitsdienst in Diskussion einbinden


Mit der Überwachung werde dem ohnehin überlasteten öffentlichen Gesundheitsdienst eine zusätzliche Aufgabe übertragen. Davon betroffen seien Heimaufsicht, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht und medizinischer Dienst. Deshalb fordert Schopper von der Regierung Investitionen in zusätzliches Personal und Schulungen der Beschäftigten aller einschlägigen Bereiche. Damit Letzteres funktioniert, schlägt sie vor, den öffentlichen Gesundheitsdienst in Gespräche einzubinden und nachzufragen, was gebraucht werde.
Gerade auf Intensivstationen sei die Gefahr, dass sich ohnehin schwerkranke Patienten infizieren, erhöht. Auch der ökonomische Schaden sei immens, wenn ganze Stationen, wie in der Vergangenheit geschehen, geschlossen werden müssen.
Es sei illusorisch zu glauben, dass das Problem der Krankenhaus-Infektionen jemals ausgemerzt werden könne, sagte Schopper. „Wer das behauptet, verbreitet Scharlatanerie“, sagte sie. Allerdings müsse noch einiges an der Verordnung geändert werden, um das Risiko zu minimieren.(Alexandra Kournioti)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.