Landtag

Wer kann die Staatsregierung bremsen? (Foto: dpa/Peter Kneffel)

24.06.2020

Kaum Kontrolle in der Krise

Die Corona-Krise war und ist die Stunde der Exekutive. Doch wer kontrolliert die Staatsregierung? Die Opposition fordert mehr Macht für den Landtag. Doch auch Gerichte haben alle Hände voll zu tun

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wiederholt es immer und immer wieder: Die Staatsregierung habe in der Corona-Krise richtig gehandelt, mit Vorsicht und Umsicht. Hohe Zustimmungswerte belegen auch eine hohe Zufriedenheit der bayerischen Bevölkerung mit dem Krisenmanagement. Und doch: Je stärker das Virus zurückgedrängt ist, desto lauter werden die Fragen: War und ist diese oder jene Anti-Corona-Maßnahme noch verhältnismäßig? Müsste es an manchen Stellen nicht schneller gehen mit den Lockerungen? Und: Müsste nicht der Landtag ein paar Wörtchen mehr mitzureden haben?

Fakt ist: Die Staatsregierung hat in den vergangenen Monaten eine ganze Fülle von Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen beschlossen, um das Coronavirus einzudämmen. Und Fakt ist auch: Die weit überwiegende Mehrzahl der Regelungen wurde von verschiedenen Gerichten bestätigt, insbesondere zu Beginn der Krise. Mittlerweile aber gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen, in denen einzelne Maßnahmen der Staatsregierung einkassiert und gekippt wurden. Jüngste Beispiele: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte zuletzt die Sperrstunde für Restaurants und Biergärten. Und das Regensburger Verwaltungsgericht bezeichnete das Kita-Betretungsverbot nunmehr als unverhältnismäßig - ein Bub darf seither wieder in den Kindergarten.

Die Staatskanzlei hat nachgezählt: 353 Klagen gab es - so jedenfalls der Stand vom Dienstag - wegen der Corona-Maßnahmen inzwischen bei den unterschiedlichsten Gerichten, von den Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht. "Völlig legitim" sei es auch, Maßnahmen des Staates überprüfen zu lassen, betonte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der jüngsten Kabinettssitzung. Fast alle dieser Verfahren habe die Staatsregierung aber gewonnen. Und wenn ein Gericht etwas gekippt habe, dann sei die Korrektur oder Abschaffung der jeweiligen Regelung ohnehin meist schon geplant gewesen.

Grundsätzlich ist es ja so: Das staatliche Handeln muss auch in Krisenzeiten verhältnismäßig sein. Maßnahmen dürfen nicht über Gebühr in Grundrechte der Bürger eingreifen. Das bedeutet auch, dass sich die Grenzen mit der Zeit verschieben können: Maßnahmen, die auf dem Höhepunkt der Krise verhältnismäßig und damit zulässig waren, können einige Woche später übers Ziel hinausschießen. Deshalb, so Herrmann, habe man die Regelungen stets befristet und immer wieder überprüft.

Inzwischen gibt es aber einzelne gravierende Punkte, in denen Gerichte das Regierungshandeln korrigieren mussten: Die erste größere Schlappe für die Staatsregierung war, als der Verwaltungsgerichtshof die Größenbegrenzung auf 800 Quadratmeter bei den schrittweisen Ladenöffnungen einkassierte. Und jüngster prominenter Fall war das gerichtlich verfügte Aus für die Sperrstunde in der Gastronomie.

Wegen der Corona-Maßnahmen gab es 353 Klagen

Andererseits haben Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof immer wieder zentrale Anti-Corona-Maßnahmen gebilligt, insbesondere die Ausgangsbeschränkungen und die Maskenpflicht. Doch auch da waren manche Details wichtig: Bei der zu Beginn geltenden Maskenpflicht, als es noch keine Ausnahmen aus gesundheitlichen Grünen gab, sahen die Richter die Entscheidung im Hauptverfahren als offen an. Die nächste Verordnung der Staatsregierung sah derlei Ausnahmen vor.

Die Landtags-Opposition, die ebenfalls gerne Korrektiv wäre, hätte eine einfache Lösung und hat deshalb eine klare Forderung: Das Parlament sollte stärker in die Anti-Corona-Politik eingebunden werden. Denn keine der einschneidenden Maßnahmen, nicht einmal die langen Ausgangsbeschränkungen, mussten vom Landtag gebilligt werden.

Die FDP hatte als erste Fraktion verlangt, dass Corona-Verordnungen der Staatsregierung künftig der Zustimmung des Landtags bedürfen sollen. CSU und Freie Wähler wiesen den Vorstoß zurück. Die Grünen forderten eine eigene Corona-Kommission, die das Regierungshandeln in Corona-Zeiten parlamentarisch kontrolliert. Und an diesem Donnerstag steht nun ein Gesetzentwurf der SPD auf der Tagesordnung des Landtags, in dem diese mehr Macht fürs Parlament fordert. "Auch in Zeiten der Krise müssen die wesentlichen Entscheidungen durch das Parlament getroffen werden", heißt es in dem SPD-Entwurf. Dies gelte insbesondere für "tiefe und einschneidende Grundrechtseingriffe".

Spannend wird sein, wie sich die Freien Wähler, die zusammen mit der CSU regieren, nun verhalten werden. Denn zuletzt hatte deren Fraktion ein umfassendes Positionspapier vorgelegt. Darin fordern auch die Freien Wähler, "die Entscheidung über grundrechtseinschränkende Maßnahmen künftig dem Bayerischen Landtag als demokratisch legitimiertes Gesetzgebungsorgan vorzubehalten beziehungsweise unter Beteiligung des Bayerischen Landtags zu treffen". Das könnte in den kommenden Monaten für manche Diskussionen in der Koalition sorgen.

Einstweilen aber sind erst einmal diverse Gerichte am Zug. Schließlich ist eine dreistellige Zahl von Verfahren noch offen. (Christoph Trost und Josefine Kaukemüller, dpa)

Kommentare (1)

  1. Schule am 25.06.2020
    Mit keinem Wort wird der derzeitige dürftige Schulunterricht angesprochen. Es sollte meiner Meinung nach nicht erst nach den Sommerferien zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden, sondern sofort.
    Der derzeit, in unserer Schule, stattfindende Unterricht von 20 Schulstunden in 2 Wochen ist eine Frechheit. Es wird an nur 5 Tagen Unterricht gehalten, jeweils nur 4 Einheiten, dafür werden Hausaufgaben verabreicht, dass die Schwarte kracht.
    Gestern wurde über Esis mitgeteilt, dass auch noch Prüfungen geschrieben werden, dann sollte auch entsprechend Unterricht abgehalten werden.

    Reine Willkür der Schulleitung dieses Vorgehen, man fragt sich da schon, wer beaufsichtigt soetwas von Schulbehörden. Schließlich gibt es auch soetwas wie ein Recht auf Bildung.

    Wenn unsere werten Manager wieder nach China fliegen dürfen und unsere Quartalssäufer an den Ballermann, habe ich keinerlei Verständnis dafür, dass für unsere Kinder nicht in ein normaler Schulunterrricht stattfindet.
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