Landtag

Wird es in Bayern nicht geben: Individuelle Nummern an der Uniform. (Foto: dpa)

08.12.2017

Kein Einsatz mit Nummern

CSU und Freie Wähler lehnen Kennzeichnungspflicht für Bayerns Polizisten ab

Bayerische Polizisten werden auch künftig keine persönliche Kennzeichnung an ihrer Uniform tragen müssen. Im Innenausschuss lehnten CSU und Freie Wähler eine von SPD, Grünen und der fraktionslosen Claudia Stamm geforderte Kennzeichnungspflicht ab. Die Antragsteller begründeten ihren Vorstoß mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der hatte auf die Klage eines Münchners entschieden, dass mit Helmen oder Sturmhauben ausgerüstete Polizisten eine „wahrnehmbar unterscheidbare Kennzeichnung“ tragen sollten, um sie zweifelsfrei identifizieren zu können.

Nach geltendem Recht können Streifenbeamte in Bayern frei entscheiden, ob sie ein Namensschild an der Uniform tragen wollen oder nicht. Größere Einsatzverbände, die Demonstrationen oder Großveranstaltungen absichern, sind mit der Kennung ihres Einsatzzuges markiert. In diesen Einheiten soll nach den Plänen der Antragsteller künftig jeder Beamte eine individuelle Nummer auf der Uniform tragen. Die Grüne Katharina Schulze erklärte, dies erleichtere die Ermittlungen im Fall von Anzeigen gegen Polizisten und schütze nicht betroffene Beamte vor falschen Anschuldigungen. Stamm ergänzte, die Kennzeichnung sei in anderen Bundesländern sowie zahlreichen europäischen Staaten gängige Praxis.

Nach Einschätzung der CSU verlangt der Europäische Gerichtshofs die Kennzeichnungspflicht nicht ausdrücklich

Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur Kennzeichnungspflicht sah die SPD die Notwendigkeit zum Schutz der Beamten. Peter Paul Gantzer schlug deshalb vor, den Einsatzkräften für jeden Einsatz eine andere Nummer zuzuteilen. Dieses Verfahren verhindere die Ausforschung persönlicher Daten durch Unbefugte und mache es unmöglich, dass Gewalttäter gezielt einen Beamten aus einer Einheit identifizieren und ihm nachstellen könnten.

Nach Einschätzung der CSU verlangt der EGMR die Kennzeichnungspflicht nicht ausdrücklich, wenn die Ermittlung des Verursachers von Fehlverhalten auch anders gewährleistet werden könne. In Bayern sei dies durch Dienstpläne und Video-Aufzeichnungen von Großeinsätzen fast immer möglich, erklärte Manfred Ländner (CSU). Eva Gottstein (FW) sprach von einer „Überreaktion“ auf das Urteil. Zum einen seien Polizeieinsätze „lückenlos dokumentiert“, zum anderen habe sich die Aufklärungsarbeit bei Dienstvergehen durch die Einführung einer zentralen Ermittlungsstelle wesentlich verbessert. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.