Landtag

Auch Witwen, die 20 Jahre jünger als ihre verstorbenen Männer sind, bekommen bald Witwengeld.(Bilderbox)

16.04.2010

Keine Diskriminierung für junge Witwen

Beamtenversorgungsgesetz

Künftig werden auch junge Witwen ein Witwengeld erhalten. Dies wurde im Rahmen der Beratungen zum neuen Versorgungsrecht für Beamte von allen Parteien beschlossen. Erfolgreich setzte sich die SPD mit einem Antrag durch: Das Unfallruhegehalt für Riskogruppen soll sich nach der Qualifikation richten. „Wir wollen keine jungen Witwen diskriminieren“, lautete der Tenor im Ausschuss. Deshalb ist gemäß drei einschlägigen Anträgen von Freien Wählern, CSU/FDP und SPD der dritte Absatz in Artikel 35 zum „Witwengeld“, der bis heute gilt, gestrichen worden. „Kein Anspruch besteht, wenn die Witwe oder der Witwer mehr als 20 Jahre jünger als der Versorgungsurheber war und aus der Ehe kein Kind hervorgegangen ist“, hieß es da. Direkter kann man nicht unterstellen, dass es sich nicht um eine Liebesheirat handelte. Nach 45 Dienstjahren soll jeder Beamte unabhängig von seinem Alter abschlagsfrei seinen Ruhestand antreten können. Dieser Meinung ist die Landtagsfraktion der Freien Wähler, die einen entsprechenden Änderungsantrag zu Artikel 26 „Höhe des Ruhegehalts“ einbrachte. Dieser Vorschlag wurde von CSU, SPD und FDP abgelehnt. Außerdem sollen nach dem Willen der FW diejenigen, die ihr 64. Lebensjahr erreicht haben, mit nicht mehr als 18 Prozent Abschlag aus ihrem Dienst ausscheiden können. „Das müssen wir aus Fürsorgepflicht für diejenigen, die eine nicht so hohe Besoldung haben, ablehnen“, begründete Josef Zellmeier (CSU). Die SPD brach erneut eine Lanze für Beamte, die Jahrzehnte im Schichtdienst tätig gewesen sind. Demnach soll, wer 20 Jahre Wechselschichtdienst geleistet hat, mit 60 Jahren seine Pension beantragen können und nicht mit 62, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, finden die Sozialdemokraten. Mit diesem Vorschlag konnte sich indes keine der anderen Fraktionen anfreunden. „Das wäre gegenüber den anderen Beamten ungerecht. Bereits jetzt gibt es schon Begehrlichkeiten“, sagte Zellmeier. Damit erinnerte er daran, dass die meisten anderen Beamten mit 67 ihre Pension beantragen können. Wenn jemand, der eine Zeitlang im öffentlichen Dienst beschäftigt war, in die freie Wirtschaft wechselt, wird er dort für seine Arbeitszeiten beim Staat nachversichert. Im umgekehrten Fall gilt dies allerdings nicht: Kommt jemand aus der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst, wird seine vorherige Tätigkeit nicht nachversichert. Letzteres müsse geändert werden, forderte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Stefan Schuster (SPD). Das bedeute für den Betroffenen beispielsweise, dass er nicht nach 45 Jahren abschlagsfrei seinen Ruhestand antreten kann. Generell werde der Wechsel aus der Wirtschaft in den öffentlichen Dienst dadurch erschwert. Ob der immensen Kosten, die eine solche Nachversicherung für den Staat bedeuten würde, winkten viele Volksvertreter ab. Adi Sprinkart (Grüne) schlug vor, dass die gesetzliche Rentenversicherung in so einem Fall an den Staat zahlen solle. Darob fragte Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) amüsiert in die Runde: „Habt ihr schon mal mit den Versicherungsträgern darüber gesprochen?“ Der SPD-Antrag wurde von CSU, FW, FDP und Grünen abgelehnt. Wenn ein Beamter krank ist, kann es sein, dass er von seinem Dienstherrn aufgefordert wird, einen Arzt aufzusuchen. Widerfährt diesem Beamten auf dem Weg zum Mediziner ein Unfall, dann ist er dagegen durch den Staat nicht versichert. Für Schuster ist dies eine Ungerechtigkeit. Er forderte, den Versicherungsschutz auch auf diesen Fall auszudehnen. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun, entgegnete Zellmeier. „Es gehört zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn, auch wenn der Beamte die Krankheit selbst verschuldet hat“, sagte er. Heckner machte auf mögliches Missbrauchspotenzial aufmerksam: „Wenn in so einem Fall vorher schon eine Dienstunfähigkeit im Raum steht, wird die viel teurer, wenn sie eine Dienstunfallunfähigkeit ist.“ Dies könne den Staat sehr viel Geld kosten. „Sie sehen nur das Schlechte in den Menschen“, entgegnete ihr Thomas Mütze (Grüne). Seine Fraktion stimmte dem SPD-Vorstoß zu, die drei anderen Fraktionen lehnten ihn allerdings ab. Erfolgreich waren die Sozialdemokraten indes mit ihrem Vorschlag zu jungen Beamten, die einen so genannten qualifizierten Dienstunfall erleiden. Davon betroffen können beispielsweise SEK-Mitglieder sein, die während ihres Einsatzes schwer verletzt werden und sich noch in einem Eingangsamt befinden. Die Bemessung ihres Unfallruhegehalts soll sich nicht nach dem Eingangsamt, sondern nach der Qualifikationsebene richten, schlug die SPD vor. „Es handelt sich nur um eine kleine Gruppe. Wir werden dem Antrag zustimmen“, sagte Zellmeier. Auch die anderen drei Fraktionen schlossen sich dem an. (Alexandra Kournioti)

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