Landtag

Hilferuf in Stötten: „Gott schütze unsere Fluren“. (Foto: dpa/Hildenbrand)

19.07.2019

Keine Obergrenze für den Flächenfraß

Die Staatsregierung will den Flächenverbrauch verringern – setzt dabei aber weiterhin auf Freiwilligkeit

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat in einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde die Grundzüge eines vom Ministerrat gebilligten Konzepts zur Verringerung des Flächenverbrauchs in Bayern vorgestellt. Demnach soll die zusätzliche Landnutzung von zuletzt im Durchschnitt gut zehn Hektar pro Tag bis 2030 auf die Richtgröße von fünf Hektar absinken. Der Wert ist allerdings nicht verbindlich. Aiwanger erklärte, das ungebrochene Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum in Bayern benötige auch weiterhin „Raum und Fläche“. Die derzeitigen zehn Hektar seien aber dennoch zu viel.

Den geringeren Flächenverbrauch will die Staatsregierung laut Aiwanger in Absprache mit den Kommunen durch ein landesweit gültiges Leerstandsmanagement zur Erfassung leerstehender Gebäude und unbebauter Grundstücke im Innenbereich der Gemeinden erreichen. Bevor diese Bau- oder Gewerbegebiete auf der grünen Wiese ausweisen dürfen, müssen sie nachweisen, dass der Bedarf nicht innerhalb der bestehenden Bebauung gedeckt werden kann. Entlastung erwartet sich die Staatsregierung auch durch die Rücknahme der 2017 erfolgten Lockerungen beim Anbindegebot für Ansiedlungen. Damit war ermöglicht worden, Gewerbegebiete auch weit außerhalb der Ortsgrenzen zu genehmigen. In Berlin will die Staatsregierung mit Forderungen zur Änderung des Bauplanungsrechts vorstellig werden. Für den Wohnungsbau sollen dadurch die Gebäudeaufstockungen, höheres Bauen und Nachverdichtungen erleichtert werden. Außerdem soll es für Kommunen einfacher werden, bei der Ausweisung von Kfz-Stellplätzen den Bau von Tiefgaragen oder mehrstöckigen Parkhäusern vorzuschreiben.

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann erklärte dazu, mit diesem weiter auf Freiwilligkeit basierenden Konzept habe die Staatsregierung den Anspruch aufgegeben, den Flächenverbrauch nachhaltig einzudämmen. Er verwies auf den Gesetzentwurf seiner Fraktion, mit dem der tägliche Durchschnittsverbrauch bis 2026 schrittweise und verbindlich auf fünf Hektar abgesenkt werden soll. Dazu sollen die Kommunen ein jährliches, an ihre Einwohnerzahl gekoppeltes Flächenbudget erhalten. Um die Entwicklungsmöglichkeiten kleiner Landgemeinden zu wahren, wollen die Grünen diesen im Verhältnis zu Städten mehr Fläche genehmigen. Insgesamt würde dieses Modell für jede Gemeinde etwa eine Halbierung des gegenwärtigen Verbrauchs mit sich bringen. „Die Entwicklung einer Gemeinde wird nicht blockiert, wenn ein Discounter künftig mit der Hälfte der Fläche auskommen muss“, sagte Hartmann. Dies könne zum Beispiel durch mehrstöckiges Bauen und unterirdische Parkflächen gelingen.

Nachverdichtung erleichtern

Sandro Kirchner (CSU) warf den Grünen vor, mit ihren Vorschlägen das „erfolgreiche Wirtschaftsmodell Bayerns vernichten“ zu wollen. Gerade Kommunen im ländlichen Raum dürften ihrer Entwicklungsmöglichkeiten nicht beraubt werden. Kirchner verwies aber zahlreiche bereits von der Staatsregierung eingeleitete Maßnahmen gegen übermäßigen Flächenverbrauch wie dem Vorrang der Innen- vor Außenbebauung in Gemeinden. Der Fraktionschef der Freien Wähler, Florian Streibl, sprach sich für „intelligentes Flächensparen“ aus. Dazu habe seine Fraktion einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, der Wirtschaftswachstum nicht gefährde, aber den sorgsamen Umgang mit Natur und Fläche vorschreibe.

Für die SPD stellte sich Annette Karl hinter die verbindliche Fünf-Hektar-Grenze der Grünen, forderte aber innerhalb dieses Rahmens mehr Flexibilität sowie mehr finanzielle und rechtliche Unterstützung für die Kommunen. Zudem müsse das Landesentwicklungsprogramm sofort geändert werden, um die darin 2017 eingeleiteten Fehlentwicklungen nicht weiter in die Zukunft wirken zu lassen. Franz Bergmüller (AfD) warnte beim Flächenverbrauch vor Panikmache. Für eine sinnvolle Landnutzung brauche es Anreize statt Planwirtschaft und Verbote. Die FDP lehnte eine Obergrenze beim Flächenverbrauch ab, will diesen aber über ein auf zehn Jahre berechnetes Flächennutzungskontingent für die Kommunen steuern. Sollte dies nicht zum Ziel führen, schloss der FDP-Abgeordnete Alexander Muthmann gesetzliche Eingriffe nicht aus. (Jürgen Umlauft)

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