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Für eine Verbeamtung müssen Lehrkräfte mindestens 48 Monate befristet beschäftigt gewesen sein – die Elternzeit zählt dabei nicht. (Foto: dpa/Stratenschulte)

28.11.2019

Kind bekommen? Pech gehabt!

Mit einem Sonderprogramm der Staatsregierung wurden jetzt über 500 Lehrkräfte mit ursprünglich befristetem Vertrag verbeamtet

Die schwarz-orange Koalition hat in einem Sonderprogramm über 800 Stellen geschaffen, um schon seit vielen Jahren befristet angestellte Lehrkräfte zu Beamten zu machen. Dennoch ist die Opposition unzufrieden: Lehrerinnen mit Kindern haben trotz oft besserer Leistungen das Nachsehen, schimpfen die Grünen.

Die meisten Lehrerinnen und Lehrer in Bayern sind verbeamtet. Knapp 8000 allerdings sind nur befristet angestellt und hangeln sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag. Das bedeutet einen immensen finanziellen Druck und beeinflusst auch die persönliche Lebensplanung – beispielsweise bei der Kinderplanung. Bei den Koalitionsverhandlungen 2018 haben CSU und Freie Wähler daher ein Sonderprogramm beschlossen, damit schon seit vielen Jahren befristet beschäftigte Lehrkräfte auch Beamte werden können. Neben den regulären Stellen sollten 808 zusätzliche geschaffen werden – 519 in diesem Jahr, weitere 289 im nächsten Jahr. Ob dieses Ziel erreicht wurde, berichtete diese Woche Ministerialrat Roland Krügel vom Kultusministerium dem Ausschuss öffentlicher Dienst.

Eine Herausforderung bei der Umsetzung des Sonderprogramms: Laut Gesetz muss die Vergabe öffentlicher Ämter nach dem Leistungsgrundsatz erfolgen, also nach Noten. Im Sonderprogramm wurde der Kreis der Bewerber aufgrund sogenannter sachlicher Erwägungen eingeengt – neben Noten zählte also auch die Dauer der Befristung. Das verstößt laut Ministerialrat Krügel aber nicht gegen das Prinzip der Bestenauslese, weil das Sozialstaatsprinzip gleichzeitig verlangt, befristet angestellten Beschäftigten eine langfristige berufliche Perspektive zu verschaffen. Außerdem sei das Sonderprogramm gerechtfertigt, weil es die Unterrichtsversorgung verbessere.

Die nächste Herausforderung war, dass dem Kultusministerium vor 2014 keine gesicherten Daten zur Länge der befristeten Beschäftigungszeiten vorlagen. So konnte keine Liste mit allen infrage kommenden Lehrkräften erstellt werden. Die Lösung: ein Bewerbungslauf. Dafür wurde eine Webseite eingerichtet und an den Schulen für die Teilnahme geworben. In der ersten Tranche kamen alle staatlichen Real- und Gymnasiallehrkräfte mit einer vollständigen Lehrbefähigung, einem Notenschnitt von mindestens 3,5 und einer Dienstzeit von über 60 Monaten für eine Verbeamtung infrage. Von den insgesamt 312 Bewerbern erfüllten 149 diese Voraussetzungen.

Da noch Stellen offen waren, wurden in der zweiten Tranche auch die dem Ministerium bekannten Lehrerinnen und Lehrer, die noch keine fünf Jahre befristet angestellt waren, entsprechend der Länge ihrer Beschäftigung berücksichtigt. Dadurch konnten auch Bewerber an Realschulen und Gymnasien mit einer Arbeitsdauer von lediglich 48 Monaten verbeamtet werden.

Grüne: "Ein Widerspruch zum Leistungsprinzip"

Weil Berufsschullehrkräfte nicht länger als drei Jahre nacheinander befristet beschäftigt werden dürfen, wurde im Rahmen des Sonderprogramms ein gesondertes Kontingent von 157 Plätzen für sie vorgesehen – und im Direktbewerbungsverfahren vollständig vergeben. „Somit konnten alle Planstellen zum Schuljahr 2019/2020 besetzt werden“, resümierte Krügel erfreut. Klagen gegen das Verfahren habe es bisher nur eine gegeben. Und die sei nicht erfolgreich gewesen.

In der anschließenden Aussprache kritisierte Anna Toman (Grüne) das Sonderprogramm als „mangelhaft“ und das Verfahren als „intransparent“. Erstens seien 60 Monate viel zu lang. „Fünf Jahre befristet angestellt zu sein, muss man erst mal aushalten“, betonte Toman. Zweitens würden Elternzeiten nicht auf diese Arbeitsdauer angerechnet, wovon kinderlose Bewerberinnen und Bewerber mit schlechteren Noten profitierten. „Das ist ein Widerspruch zum Leistungsprinzip“, klagte sie. Dazu gebe es bereits eine Petition einer betroffenen Mutter. Und drittens würden Einsätze an kirchlichen oder privaten Schulen bei der Einsatzdauer nicht berücksichtigt.

Arif Tasdelen (SPD) schloss sich der Kritik der Grünen an. Er verstand auch nicht, warum Grund- und Mittelschullehrer nicht in das Sonderprogramm mit aufgenommen wurden. Im Bericht des Kultusministeriums heißt es, dort würden Aushilfslehrer in „nicht nennenswerter Größe“ unterrichten. Allerdings unterrichten an Grund- und Mittelschulen 2300 Lehrkräfte befristet. „Fast 1000 davon haben keine Chance auf eine Verbeamtung“, betonte er.

Markus Bayerbach (AfD) forderte mehr Aushilfslehrer in der sogenannten mobilen Reserve. Diese kommt zum Einsatz, wenn Lehrkräfte längere Zeit ausfallen. Wenn diese auf zehn Prozent ausgebaut würde, bräuchte es seiner Meinung nach gar keine befristeten Aushilfsverträge mehr. Wolfgang Heubisch (FDP) bemängelte, dass schriftliche Anfragen ans Kultusministerium zu langsam beantwortet würden.

Für Wolfgang Hauber (Freie Wähler) ist das Sonderprogramm hingegen wie geplant umgesetzt worden. Die Opposition solle jetzt keine „Nebenkriegsschauplätze“ eröffnen. „Befristete Stellen kann man nie vollständig abschaffen“, unterstrich der Abgeordnete. Für Ausschusschef Wolfgang Fackler (CSU) war das zweistufige Auswahlverfahren systematisch und strukturiert. Schließlich sei am Anfang nicht klar gewesen, wie viele Bewerbungen kommen. Sein Fazit: „Das Ziel, Befristungen in Bayern abzubauen, wurde erreicht.“ (David Lohmann)

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