Landtag

Die bayerische Grenzpolizei beginnt kontrolliert an der bayerisch-österreichischen Grenze. (Foto: Lino Mirgeler/dpa)

02.05.2019

Klage gegen Bayerns Grenzpolizei

Grüne ziehen vor den Verfassungsgerichtshof

Bayerns Grenzpolizei wird ein Fall für die Justiz: Am Montag will die Landtagsfraktion der Grünen Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Dies teilte die Fraktion am Donnerstag in München mit. "Wir Grüne sind der Meinung, dass der Freistaat Bayern nicht die Gesetzgebungskompetenz zur Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei hat. Denn Grenzschutz ist Bundessache", sagte Fraktionschefin Katharina Schulze.

Vertreten wird die Fraktion vor Gericht von Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg und Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf. Die beiden Juristen hatten bereits im vergangenen Jahr ein Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen erstellt, das die bayerische Grenzpolizei als verfassungswidrig einstuft. Darüber hinaus strengt auch Schulze eine Popularklage an.

Die bayerische Staatsregierung verteidigt die Grenzpolizei und die von ihr durchgeführten Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze dagegen als verfassungs- und europarechtlich "einwandfrei". "Wir sehen der Klage deshalb gelassen entgegen", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die Grenzkontrollen würden durch eine Öffnungsklausel im Bundespolizeigesetz ermöglicht. "Dadurch wird die föderale Kompetenzverteilung nicht verletzt." Zudem sei unstrittig, dass die vorrangige Zuständigkeit für Grenzkontrollen beim Bund liege und die Grenzkontrollen der bayerischen Grenzpolizei nur auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei möglich seien.
(dpa)

Kommentare (1)

  1. inflexible am 02.05.2019
    Da sehe ich wenig Wasser auf der trockenen Ebbe dieses Unterfangens. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über den Grenzschutz. Nach Art. 71 GG hat der Freistaat beim Grenzschutz die Befugnis zur Gesetzgebung, wenn und soweit er hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt ist. Die Ermächtigung ist hier § 2 Abs. 1 und 4 Bundespolizeigesetz. Demnach kann der Freistaat im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnehmen. Die Durchführung läuft dann nach dem bayerischen Polizeirecht. Die Grünen sollten besser diese Öffnungsklausel von ihrer Bundestagsfraktion in Karlsruhe überprüfen lassen, statt aus einem Nichts einen Lärm zu erzeugen.
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