Landtag

WLAN-Systeme werden auch in Krankenhäusern immer wichtiger. (Foto: dpa)

20.02.2015

Können Hacker auf Patientendaten zugreifen?

Schriftliche Anfrage von Kathi Petersen (SPD)

WLAN-Systeme werden auch in Krankenhäusern immer wichtiger. „Mit ihnen soll unter anderem die Erreichbarkeit von Ärzten und Krankenschwestern sichergestellt und die Kommunikation zu externen Ärzten, die Patienten überwiesen haben, gewährleistet werden“, erklärt Kathi Petersen (SPD). Außerdem ermögliche drahtloses Internet eine „mobile Visite“, die „digitale Patientenakte“ und biete mehr Komfort für die Erkrankten. Die Abgeordnete hakte aus diesem Grund nach, wie häufig WLAN-Router in bayerischen Krankenhäusern zur Verfügung stehen, ob der Staatsregierung Erkenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen und wie sicher die Patientendaten vor Hackern sind.

Wie viele Krankenhäuser WLAN nutzen, ist dem Gesundheitsministerium nicht bekannt. „Krankenhäuser sind eigenständige Unternehmen, die für ihre innerbetrieblichen Angelegenheiten selbst zuständig sind“, heißt es aus dem Ressort von Melanie Huml (CSU). Auch in der Krankenhausstatistik des Landesamts für Statistik sei der Ausstattungsgrad nicht erfasst. Für Modellprojekte zur digitalen Infrastruktur ständen im Doppelhaushalt 2015/2016 allerdings 650 000 Euro zur Verfügung. Das entspricht im Mittel für jede der 340 bayerischen Kliniken allerdings nur 1912 Euro.
Gesundheitsschädlich, da ist sich das Gesundheitsministerium sicher, sind WLAN-Router für Patienten nicht. „Ihre Leistungsflussdichte erreicht nur einen Bruchteil der Grenzwerte des 26. Bundes-Immissionsschutzgesetzes“, betont ein Sprecher von Huml. Dies hätten ebenso Untersuchungen des deutschen Mobilfunkprogramms ergeben. Auch für elektrosensible Menschen sei kein spezieller Schutz erforderlich. „Durch WLAN-Router treten keine objektiv nachweisbaren Beeinträchtigungen der Gesundheit auf.“

Ob die Patientendaten vor dem Zugriff von Hackern geschützt sind, kann das Huml-Ressort nicht sagen. Zwar gehören Krankenhäuser zum Bereich der so genannten kritischen Infrastruktur, weil sie Patientendaten speichern und sich mit anderen Einrichtungen, Dienstleistern oder Ärzten vernetzen. „Es liegen aber keine Informationen darüber vor, ob die bereits vorhandenen Sicherungssysteme den endgültigen Vorgaben [des IT-Sicherheitsgesetzes] bereits Rechnung tragen, zum anderen wird sich der abschließende Erfüllungsaufwand ausweislich der Gesetzesbegründung (Referentenentwurf) erst nach Vorlage einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung konkretisieren.“ (David Lohmann)

Kommentare (2)

  1. Chris am 20.02.2015
    Probleme der AN, werden erst nach 20 Jahre in Angriff genommen. Probleme der AG, sofort. Ich bin für eine Aufzeichnungspflicht!
  2. Chris am 20.02.2015
    Ja.
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